Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 6 (April 1931)
- Date
- 1931-04-01
- Page
- Seite 190 (sequence 12)
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m *eiche dazu :angetan sind, die Feinheit jüdischer Familien zu Vernichten, erklären die Unterzeichneten: 1. Rabbiner, Prediger oder andere Israeliten, weichte eine bibüsch oder rabbinisch verbotene Ehe einsegnen, ferner Solehe, welche das eine oder das andere biblische oder rabbinisehe Eheverbot dir nicht ]mehr verbindlich ausgeben, endlieh Solche, welche sich Versammlungen anschließen, zu deren Zwecken eine Infragestellung jüdischer Eheverbote gehört, — alle diese sind unfähig, irgendwelche rabbini* sehe Funktionen zu vollziehen. 2. Es wird daher ein jeder gottesfürchtige Israelite davor gewarnt, von solchen Individuen Trauungen, Ehe* Scheidungen, Chalizo vornehmen oder anordnen zu lassen. 3. Schochtim und Sophrim, welche lediglich auf Grund der Autorisation solcher Rabbiner ihre Funktionen aus* üben,!ohne daß ihre Würdigkeit und Tüchtigkeit hierzu von einem gesetzestreuen Rabbiner constatiert wäre, sind als unautorisiert zu betrachten. •4. Die israelitischen Gemeinden sind verpflichtet, dahin zu wirken, daß solche sub 1 näher bezeichneten Rabbiner und Prediger ihres Amtes enthoben werden. Im Falle, daß die gesetzestreuen Mitglieder einer Gemeinde in der Minorität sind und die Entfernung solcher Rabbinen vom Amte nicht erwirken können, sind dieselben verpflichtet, für eine anderweitige gesetzestreue Handhabung des Rabbinats Sorge zu tragen, selbstwenn sie dadurch veranlaßtsein sollten, aus dem bisherigen Gemeindeverbande austreten zu müssen.“ Unter den 133 Rabbinern, die diese Kundgebung unterzeichnet hatten, befanden sich namen wie z.B. B. H. Auerbach, S. B. Bamberger, Jacob Ettlinger, Esriel Hildes heim er, S. R. Hirsch, M. Lehmann זכר צדיקים לברכה. Im Jahre 1870 hatten sich die liberalen Rabbiner Deutschlands zu einer programmatischen Ablehnung einzelner Bestimmungen des jüdischen Ehegesetzes noch nicht entwickelt. Nur einzelne liberale Rabbiner hatten in einzelnen Fällen gegen das jüdische Ehegesetz sich amtlich vergangen. Das genügte, um die rabbinischen Führer des gesetzestreuen Judentums zu der im Wortlaut zitierten Kundgebung aufzurufen. Der Sinn dieser Kundgebung ist eindeutig und klar. Wenn etwas geeignet ist,-die Einheit des Judentums nicht bloß theo- );