Mannheim
Compact Memory

Nahalat tsevi · 1931-02-01 · Heft 4-5 (Februar 1931) · p. Seite 176

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
I (5691) 1930/31
Issue
Heft 4-5 (Februar 1931)
Date
1931-02-01
Page
Seite 176 (sequence 66)
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2551369-2551387-2551391--0195-2551687
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

176 fehlt es wäre, die Kunst als praktische Anwendung gewisser erlernbarer Kunstgesetze zu definieren, ihr Schwerpunkt vielmehr in einen! durchaus ursprünglichen Können zu erblicken ist, so darf auch das Wesen der Religion nicht in der Befolgung anerzogener oder angewöhnter Religionsgesetze liegen, sondem im religiösen Erlebnis, das aus dem religiösen Gemüt emporsprießt und für dieses den Charakter religiöser Wahrheit in Anspruch nehmen kann, ohne mit der objektiven Wahrheit, wie sie Verstand und Vernunft erkennen, irgendwie zu konkurrieren. Wie aber gleichwohl die Kunst immerhin der ]Gesetzlichkeit nicht ganz entbehrt, so wird auch die Religiosität nicht ohne ein Minimum objektiver, weil historischer Vorstellungen bestehen können, die quasi das Bett bilden, in das sich der Strom des Erlebnisses ergießt, ihn zwar hemmen, aber ihm zugleich Richtung geben und vor Verflachung und Versandung schützen. Wie bei der Kunst stets Stoff und Form zu unterscheiden sind und das Kunstwerk nur im Kampf zwischen Form und Stoff zustande kommt, so ist der vorhandene religiöse Tatbestand, also das Historische, das Befehlerische an der Religion, der Stoff des religiösen Erlebnisses, mit dem das religiöse Gemüt zu ringen hat, oft bitter und schwer, bis es des Stoffes Herr wird und neue Einheit zwischen der historischen, objektiven Religion und der subjektiven Religiosität herstellt, in die es freilich von der ersteren nur hereinnimmt, was der Verlebendigung noch fähig ist. Immerhin ist aber das Stoffliche am religiösen Erlebnis bedeutsam genug, um das Erlebnis selber gleichsam in seiner — wie soll ich sagen? — historischen Kontinuität einem bestimmten Religionskreis zurechnen zu können. Das Historisehe ist ganz gewiß nicht das Wesentliche an der Religion, aber dennoch ihr nicht mißbarer Bestandteil. Wie sollte auch der Jude dazu kommen, das Stoffliche seines religiösen Erlebnisses etwa dem Leidensgang des christlichen Stifters zu entnehmen. Er wird selbstverständlich eher an den Leidensgang seines Stammes anknüpfen und wird den Auszug aus Aegypten, die Offenbarung am Sinai, die Gnaden wölke um die Wüstenhütten, den Tag des Gerichts und den Tag der Verzeihung, den Sinn der Zerstreuung und das Menschheitsziel der Propheten, frei allerdings von jeder Bindung an Abgestorbenes, frei von Buchstaben- und Formenknechtschaft, ursprünglich neu erleben und gerade in dieser Sonderart seines Erlebens

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.