Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 4-5 (Februar 1931)
- Date
- 1931-02-01
- Page
- Seite 134 (sequence 24)
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134 sowie der Kasten“ — mit den goldenen Beilen und Mäusen — ״welche die Philister als Huldigungsgabe zurückgeschickt hatten.“ ״ מי גנזו? יאשיהו גנזוWer hat diese Schätze verhörgen? Joschijahu: ״ ויאמר ללוים המביניםEr sagte den sachverständigen Leviten“ — die von den unterirdischen;Geheimkämmern genaue Kenntnis hatten תנו ארון הקדש בבית ״ אשר בנה שלמהGebet, setzet hin“, d. h. ״verberget die heilige Lade in dem Haus, das Salomo gebaut“ ״ אין לכם משא בכתףIhr habet nichts mehr zu tragen auf der Schulter.“ אמר להם, אם ״ .גולה הוא עמכם לבבל אין אתם מחזירין אותו למקומוEr sagte ihnen, wenn die Bundeslade mit Euch in die Verbannung gehen sollte, werdet Ihr sie nicht mehr zurückbringen können“. Ein Tragen von Ort zu Ort durch die Leviten, wie es vorschriftsmäßig zu ihrem Berufe gehörte, war ja nunmehr ausgeschlossen. Das Allerheiligste;im zweiten Tempel hatte tatsächlich keine Bundeslade mehr.! Nach diesen historisch beglaubigten Feststellungen, die im Rambam הלכות בית הבחירה י vollinhaltlich für die Halacha rezipiert!'sind, scheint folgende Erklärung der als Ausgangspunkt angeführten Thorasätze sehr einleuchtend: ויצו ״ משה את הלוים נושאי ארון ברית דMosche befahl den Leviten, den Trägern der Lade des Grttesbundes“ לקח את ספר התורה ״ הזה ושמתם אותו מצד ארון ברית ד׳ אלקיכםNehmet dieses Buch der Lehre lund leget es der Bundeslade Gottes zur Seite.“ 'והי ״ שם בך לעדdort bleibe es zum Zeugen wider dich“. Eine andere Bestimmung als dort für eine dereinstige Zeugenschaft aufbewahrt zu bleiben hatte diese Thora nicht. Zum Vorlesen am Versöhnungstage und am siebenjährigen הקהל-Tage, mochte — wie Rabbiner Hirsch andeutet — ein anderes, in der Asoroh aufbewahrtes, eigenhändiges Mosesexemplar benutzt worden sein. Die Zweckbeifügung והיי שם בך לעד, dort bleibe es zum Zeugen wider dich, erinnert sprachlich an die Satzung von den leinenen Gewändern des Hohepriesters am Versöhnungstage. Dort heißt es ähnlich: ״ והניהם שםer lege sie dort ab.“ Die Ueberlieferung fügt hinzu: ״ והניחם שם, מלמד שטעונים גניזהer lege sie dort ab“, d. h. ״sie sollen dort aufbewahrt werden“ und nicht wieder in Gebrauch kommen. Als dann — zur bestimmten Zeit, im 18. Regierungsjahre des Königs Joschijahu — diese Urschrift durch den Hohepriester Chilkijahü zum Vorschein gekommen war — wie die Ueberlieferung ergänzt —