Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 4-5 (Februar 1931)
- Date
- 1931-02-01
- Page
- Seite 126 (sequence 16)
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126 außen in nichtliberale Kreise geht, wir ihm die jetzt übliche. Form in sorgsamer Weise zuteil werden lassen. Aber wenn es sich um einen Scheidebrief handelt, der innerhalb unserer Kreise oder gar innerhalb unserer Gemeinde mit allen seinen Folgen verbleibt, so können wir wahrhaftig alle Formalitäten viel einfacher gestalten, ohne daß deshalb Willkür oder Selbst■* herrlichkeit mitzusprechen brauchen.“ Der Einfall Freudenthals ist von entzückender Folgerichtigkeit. Warum sollte es nicht auch bei der Ehescheidung, wie in der ganzen Breite des jüdischen Lebens, einen liberalen Ritus geben? Und wie lieb von ihm, einem von ihm auszustellenden Get, der nach außen in nichtliberale Kreise geht, die jetzt übliche Form in sorgsamer Weise zuteil werden zu lassen! Unklar bleibt bei dieser Methode des Sich-nicht-erwischen-lassens nur, wie Freudenthal sich verhalten würde, wenn er einen Get auszustellen hätte, der in den nichtliberalen Kreis der Nürnberger Adas Jißroel ginge, die ein orthodoxer Kreis innerhalb der Nürnberger Gemeinde ist. Wir vermuten, daß er in diesem Falle den orthodoxen Kreis als eine besondere orthodoxe Gemeinde betrachten würde, um nicht die unerquickliche Frage wieder aufleben zu lassen, ob denn unter allen Trennungsfragen des jüdischen Gesetzes die Frage der Gemeindetrennung nicht die wichtigste Agunothfrage ist. Da zu den führenden Gaonim des liberalen Judentums' auch Baeck-Berlin gehört, darf auch seine Entdeckung nicht unerwähnt bleiben, daß es nämlich eine richtiggehende Orthodoxie überhaupt nicht mehr gäbe, sintemalen der Staat unter schweigender Duldung dieser sogen. Orthodoxie den ganzen Choschen Mischpat annektiert habe. Wie kommt Herr Baeck zu dieser wundersamen Theorie? Weiß er nichts von den ungezählten Schaaloth, die jahraus, jahrein nur auf Grund des Choschen Mischpat entschieden werden können? Hat er nie einen Blick geworfen in die niittMi-Sammlungen neuerer und neuester Zeit, in denen der Choschen Mischpat keine geringere Rolle spielt als die übrigen Teile des Schulchan Aruch? Denkt er aber daran, daß auch orthodoxe Juden ihre Zivilprozesse vor Staatliehen Gerichten auszutragen pflegen, so hängt diese Verdrängung des ■חן תורד aus dem bürgerlichen Leben nur mit den Sturmangriffen des liberalen Judentums auf die Autorität des דין und dessen berufene Träger zusammen. Wenn dank einer hundertjährigen Wühlarbeit des liberalen Juden-