Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 4-5 (Februar 1931)
- Date
- 1931-02-01
- Page
- Seite 125 (sequence 15)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2551369-2551387-2551391--0144-2551636- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
125 eines סדר נט religionsgesetzlich legitimiert. Und was soll man schließlich zu Freudenthals Entdeckung sagen, daß jemand, der eine zweite Frau heiratet, dadurch eo ipso die Ehe mit der ersten ״mebattel“ ist! Demnach könnte jemand nacheinander 20 und mehr Frauen heiraten und im Falle einer Anklage wegen Polygamie oder vielfältiger Uebertretung des חרם דרבינו גרשום sich mit den Worten verteidigen: Was wollt ihr denn von mir? Ich bin bloß mit einer Frau verheiratet und zwar mit der letzten, die ich geheiratet habe, denn jede der vorhergehenden Eheschließungen ist durch die ihr nachfolgende ״botel umebutol“ geworden. Wißt ihr denn nicht, wie der Rabbiner von Nürnberg gepaskent hat? Eine zweite Entdeckung Freudenthals liegt in seinem Vorschlag einer Zusatzformel zur כתובה vor. Zunächst regt er an, die כתובה selbst zeitgemäß umzuändern. Es soll da am Schluß heißen: ויכרתו שניהם ברית ..... ובאו ״ .עליהם ברכות ארוסין ונשואין למ״טAn den Schluß dieser Kethuwah könnte man ohne weiteres eine grundsätzliche Einwilligung der Ehegatten für den Fall einer Auflösung ihrer Ehe in hebräischer Sprache und in einem taktvollen deutschen Wortlaut anfügen.“ Ein veritables Ei des Kolumbus! Nur schade, daß die Erfahrungen, die man mit der praktischen Bedeutung des שטר חליצה gemacht hat, der bekanntlich schon von altersher •in der Stunde der Eheschließung ausgestellt zu werden pflegt, dem Vorschlag Freudenthals — ganz abgesehen von den halachischen Erwägungen, die ihm gegenüberstehen — ein sehr zweifelhaftes Prognostiken stellen. Wir empfehlen Herrn Freudenthal, sich einmal in den ביש zum אה״ע סי׳ קל׳ד סק״ו zu vertiefen, dort wird er von kompetenter Seite erfahren, was von seinem Kulumbusei zu halten ist: Hat sich jemand durch קבלת קנין zu einer Ehescheidung verpflichtet, so muß, bevor ein ב׳ד zu einem סדר הגט schreiten kann, der Zwang dieser Selbstverpflichtung beseitigt werden, damit der auszustellende גט kein גט מעושה sei. Ferner muß daselbst ausdrücklich betont werden, daß der!קני , den man unter der חופה für die חליצה macht, als קנין דברים keine Rechtskraft habe. Abei Freudenthal ist ja schlau genug, seine diversen Kolumbuseier für den Kreis des liberalen Judentums zu reservieren! ״Ich bin selbstverständlich durchaus damit einverstanden, daß, wenn ein von uns auszustellender Qet nach