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Nahalat tsevi · 1931-02-01 · Heft 4-5 (Februar 1931) · p. Seite 124

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
I (5691) 1930/31
Issue
Heft 4-5 (Februar 1931)
Date
1931-02-01
Page
Seite 124 (sequence 14)
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124 das erziehende Beth-Din auch dort im Namen des Mannes zu handeln befugt, wo das Beth-Din nicht einmal den Versuch unternehmen kann, ein רוצה אני des Mannes zu erzielen? — Doch halt, wir verstehen. Die Welt, in der die Gedankengänge unserer Weisen sich bewegen, ist eine andere als die, deren Bürger Herr Dienemann ist. Unsere Weisen gingen bei ihrem *כופין אותו דכי von der Voraussetzung aus, da'ß der יצר טוב in einem jüdischen Menschen in Wahrheit nur das wollen kann, was dem דין entspricht Daher kann dieser יצר טוב durch äußere Einwirkung eines gerichtlichen Zwanges zu freudiger, freiwilliger Bejahung des דין hervorgelockt werden. Herr Dienemann aber anerkennt ja auch den Abfall vom דין, wenn dieser dem ״Volksbewußtsein“ nicht mehr entspricht, als eine gleichberechtigte Richtung im Judentum. Folglich kann, nachdem auch die Möglichkeit eines דין -widrigen יצר טוב gegeben ist, in all den Fällen, wo jemand zu einem דין gezwungen wird, dem sein Wille widerstrebt, nur das Beth-Din ״der einzig Wollende, Bestimmende, Beschließende“ sein.— Wir verstehen und — Gott möge verzeihen. — Freudenthal-Nürnberg hält die Einwilligung des Mannes nur in zwei Fällen für überflüssig: wenn der bürgerlich geschiedene Mann vom Judentum abgefallen ist oder sich anderweitig verheiratet hat, weil er da durch einen positiven Akt, der stärker zu bewerten sei als ein formaler Get, ״mebattel Kidduschin“ sei. Wir wollen mit Herrn Freudenthal nicht darüber streiten, was religionsgesetzlich unter einem vom Judentum Abgefallenen zu verstehen ist, wir möchten nur auf den grotesken Widersinn hinweisen, in den sich hier die liberale Willkür verstrickt. Unsere ראשונים differieren in ihrer Meinung darüber, ob ein מומר ein בר יבום וחליצה ist oder nicht. Es hängt das von der Frage ab, ob nach dem Rechte der Thora ein מומר erbberechtigt ist oder nicht. Die religiöse Praxis entscheidet wie רמב״ם ורא״ש' וטור וש־ע חו־מ סי׳ רם־נ , daß ein מומר erbberechtigt und daher זוקק ליבום ist. Freudenthal aber schließt den מומר sogar aus dem Bereich der הלכות גירושין aus und übertrifft mit seiner Intoleranz gegen den מומר den in seinen Kreisen als intolerant verschrieenen Schulchan Aruch! Ohne zu merken, welch ein Wahnwitz es ist, einen vom Judentum Abgefallenen für seinen Abfall vom Judentum dadurch strafen zu wollen, daß man diesen Abfall vom Judentum durch Gleichsetzung seiner gesetzlichen Wirkung mit der

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