Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 4-5 (Februar 1931)
- Date
- 1931-02-01
- Page
- Seite 115 (sequence 5)
- Belongs to
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115 zur alten Thora, sondern auch zur alten Gemeinde der Thora zu bekennen. Die Thora und die Thoragemeinde, von Gott für einen Menschenkreis gestiftet, sind wesenhaft in Gottes ,Welt zu Hause und haben in dieser Irdischkeit nur ihr — Schicksal. Sie können Gehorsam finden. Sie können verlassen und verraten werden. Aufgehoben können sie nicht werden. Das Jahr 1850 war ein Jahr der Schicksalswende der Thoragemeinde Frankfurts. Ihr Geburtsjahr war es nicht. — Thora und Gemeinde verhalten sich zu einander wie Raum zu Raumteil. Ohne den Raum ist kein Raumteil denkbar. Der Raum ist die unerläßliche Bedingung des Raumteils. Die Gesetze des Raumes beherrschen alle Raumteile. Der Raum ist das ^,konstituierende Grundgesetz“ der Raumteile, ist ihr Alleinherrscher. Eine jüdische Gemeinde, die nicht die Thora als Alleinherrscherin hat, befindet sich außerhalb des Raumes der Thora. Sie ist ein zeitgeborener, gewillkürter Zusammen- Schluß von jüdischen Menschen. Aber sie ist keine jüdische Gemeinde. Wer innerhalb dieses gewillkürten Zusammen- Schlusses jüdischer Menschen dafür zu kämpfen vorgibt, daß die Thora das ״konstituierende Gesetz“ des Zusammenschlusses werde, der kämpft für — Kehillath Jeschurun. Der soll sich aber erst selbst einmal zur — Kehillath Jeschurun bekennen. Das preußische Staatsgesetz mag eine jüdische Austrittgemeinde kennen. Die Thora kennt sie nicht. Die Gemeinde der Thora ist nie eine Austrittgemeinde. Die Gemeinde außerhalb der Thora ist keine Gemeinde. Aus der Gemeinde der Thora kann man nicht austreten, so wenig man aus Klal Jißroel austreten, so wenig man das Joch der Thora selber abschütteln kann. Im Sinne der Thora kann man sich lediglich einem gewillkürten Zusammenschluß jüdischer Menschen fernhalten, der sich selbst fälschlicherweise als jüdische Gemeinde bezeichnet und damit offen zum Ausdruck bringt, daß er sich im Zustand aktueller Empörung gegen die Thora und’ die Gemeinde der Thora befindet.- So ewig wie die Gemeinde der Thora ist auch ihr Bestimmungszweck. Der zweite Artikel spricht dies wie folgt aus: ״Die Kehillath Jeschurun hat die Aufgabe, die von jenem Grundgesetze einer jeden jüdischen Kehillah zur Pflege überwiesenen drei Grundsäulen des Judentums: Thora, Awodah und Gemilnth Chassadim in gemeinheitlicher Vereinigung der Kräfte pflicht-