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Nahalat tsevi · 1930-12-01 · Heft 2 (Dezember 1930) · p. Seite 70

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Nahalat tsevi
Volume
I (5691) 1930/31
Issue
Heft 2 (Dezember 1930)
Date
1930-12-01
Page
Seite 70 (sequence 40)
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70 die Bedeutung Rabbiner Hirfchs für die Gegenwart, ganz speziell im Osten in äuberst eindrucksvoller Weise klargelegt wird. Die jüdifdie Frau in Wilna. Als weit den Rahmen eines lokalen Ereignisses überfchreitend ist die Tatsadie zu registrieren, dab einer der ragendsten rabbinifchen Führer unserer Zeit, der unter dem Namen ״Chofez Chajim״ weltbekannte Rabbiner Israel Meier Kagan, trotz seines hohen Alters die Mühen und Strapazen einer Reise von seinem Wohnsitz Radin nach Wilna unternahm und dort am Montag den 14. 'Kislew (1. Dezember) dieses Jahres eine Versammlung der jüdischen Frauen Wilnas in der groben dortigen Synagoge einberief. Vor dieser Versammlung, die äuberst stark besucht war, hielt der Chofez Chajim einen Vortrag über טהרה משפחה. Eine Reihe Rabbiner ausLitauifch-Polen folgten der Aufforderung des Chofez Chajim in weiteren Ver- Sammlungen über das nämliche Thema zu den Frauen zu sprechen. Am folgenden Tage gründete der Chofez Chajim dann ein Damen- Komite bestehend ausden angefehenftenWilnaer jüdifchen Frauen, welches die Aufgabe übernahm, im Sinne der von Chofez Chajim gegebenen Riehtlinien sich praktisch für מהרת משפחה zu betätigen. In ergreifenden Ausführungen wies Chofez Chajim auf die Bedeutung der jüdifchen Frau für die Zukunft des jüdifchen Volkes hin. Der Wortlaut der Rede von Chofez Chajim liegt im Druck vor. Es ist ein Dokument der Einheitlichkeit in der Einstellung zur Wesensart der jüdifchen Frau im Osten und Westen, ein Dokument, das vielleicht niemals so aktuell war als in der Gegenwart. In einem Nachwort zu den Berliner Gemeindewahlen in den C. V.-Blättern nennt der Direktor des Zentralvereins, Herr Dr. Holländer, Samson Raphael Hirfch als Kronzeugen dafür, dab ein jüdifches Gemeindeleben keineswegs sich in Gegensatz zu dem nichtjüdifchen Staat stellen müsse, dab vielmehr die Förderung des einen auch die Förderung des anderen involviere. Wir können Herrn Dr. Holländer darin nur beipflichten und verweisen auf § 609 des Choreb (Kap. 96): ״Es ist darum für Jisroel nicht minder als alle übrigen heilige, von Gott geordnete Pflicht: in jedem Lande, wo es weile, nicht nur alle die Pflichten zu erfüllen, die des Landes Gesetze ausdrücklieh fordern, sondern überhaupt mit Gesinnung, Wort und Tat alles zu tun, was dem Lande nur zum

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