Nahalat tsevi
- Journal
- Nahalat tsevi
- Volume
- I (5691) 1930/31
- Issue
- Heft 2 (Dezember 1930)
- Date
- 1930-12-01
- Page
- Seite 47 (sequence 17)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2551369-2551387-2551389--0056-2551546- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
47 rtius ruhig gewähren lassen dürfe, da er ja doch früher oder später an seiner inneren Schwäche zugrunde gehen werde und wie all die Beschwichtigungstiraden lauten, mit welchen das ruhebedürftige!orthodoxe Judentum in Deutschland die Mahnungen des Gewissens einzuschläfern sucht. Gewiß leidet der Liberalismus an einer inneren Schwäche. Es ist vor allem eine ganz unglaubliche innere Haltlosigkeit, eine schwächliche Abhängigkeit der ״Führer“ von den Wünsehen, Meinungen, Launen der ״Geführten“, die diese Führer in den Augen ihrer eigenen Gefolgschaft, soweit diese in religiösen Dingen ein kritisches Urteil besitzt, diskreditiert Weil das Schreiben eines Scheidebriefes als ein religöses Erfordernis in weiten Kreisen des deusch-jüdischen Publikums noch nicht ganz in Vergessenheit geraten ist, darum lehnen es die Herren ab, dem Vorbild ihrer amerikanischen Kollegen zu folgen, die im allgemeinen, d. h. beim Fehlen triftiger Gegengründe, das Scheidungsurteil eines amerikanischen Gerichtes als endgültige Auflösung einer jüdischen Ehe und die ganze Get-Prozedur als überflüssig betrachten. Wäre der Prozeß der Amerikanisierung des jüdischen Publikums in Deutschland schon so weit gediehen, daß die Aushändigung eines Scheidebriefes dem liberalen ״Gemeinschaftswillen“ und ״Volksbewußtsein“ so überflüssig vorkäme wie etwa die Beachtung der für Kohanim geltenden Ehehindernisse, dann fiele es den liberalen Führern nicht schwer, geführt von ihren Geführten, auch in der Get-Frage sich amerikanisch umzustellen, wie sie sich schon heute kein Gewissen daraus machen, die Ehe eines Kohen mit einer Geschiedenen einzusegnen; die Chalizah den ״unmöglichen Dingen“ einzuordnen; die Vorschriften der Thora über die Behandlung von Mamserim als Ungerechtigkeit gegen schuldlose Kinder abzulehnen; Kinder nichtjüdischer Frauen, die sich mit jüdischen Männern verbunden haben, mit offenen Armen als ״Volljuden“ aufzunehmen; die traditionelle Uebung, in bestimmten Fällen der Eheschließung die Zustimmung von hundert Rabbinen einzuholen, als ״komisch“ zu verhöhnen; eine jüdische Frau auf Grund staatsgerichtlicher Feststellung, daß ihr verschollener Mann als tot zu gelten habe, ohne Bedenken zu einer neuen Ehe schreiten zu lassen u. s. f. Die liberale Gefolgschaft lächelt, wenn sie von ״Gewissensnöten“ ihrer Führer hört. Wie man den Agunoth helfen soll?