Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 1922
- Issue
- Heft 6 (Juni 1922)
- Date
- 1922-06-01
- Page
- Seite 41 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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41 Milchen inneren Wesen des Judentums. Besonders klar tritt diese Tendenz in dem berühmten Ausspruch Simons des Gerechten in die Erscheinung: „Auf drei Dingen ruht die Welt: auf der Gotteslehre, dem Gottesdienst und den Liebeswerken." In diesem Satze finden wir in plastischer Klarheit den Gedanken der Gleichsetzung von Glaube und Gesetz: Die in Glaubenssätzen nidergelegte religiöse Sittlichkeit, deren Gesamtheit den Inhalt der jüdischen Gotteslehre ergibt, wird als die eine, die den Gottesdienst und die Betätigung in Liebeswerken gebietenden Gesetze werden als die beiden anderen der auf drei Stützen ruhend gedachten Welt bezeichnet. Die dreifach gestützte Welt kann aber nur ruhen, d« h> im Zustande inneren und äußeren Gleichgewichts verharren, wenn ihre drei Stützen gleichwertig sind. Die Talmudisten haben sich der Aufgabe der Objektivierung der jüdischen Religion mit dem ihnen eigentümlichen Scharfsinn und all dem Eifer unterzogen, den ihnen die Erkenntnis verlieh, durch ihre Betätigung ihrem Gotte zu dienen. Man tut ihnen aber unrecht mit der Behauptung, sie hätten in ihrem Bestreben, dje religiöse Basis des täglichen Lebens zu verbreitern, die religiös-sittliche Seite des Judentums zugunsten des Gesetzes vernachlässigt. Um das wirken der talmudischen Gesetzgeber richtig zu würdigen, muß man sich vor Augen halten, daß der religiös-sittliche Bau des Judentums durch die Propheten so gut wie vollendet war, wenn es auch an einer wissenschaftlichen systematischen Zusammenfassung der Ethik fehlte. Die Vornahme einer solchen Zusammenfassung wäre wohl eine dankenswette Aufgabe für die Talmudisten gewesen, in keinem Falle aber kann man ihnen aus dem Umstande einen vorwurf machen, daß sie die Lösungdieser Aufgabe einer späteren Zeit überließen, während sie selbst es für nützlicher hielten, die religiösen Glaubenssätze für das tägliche Leben in Gefetzesform zu bringen, um der Gotteslehre praktische Geltung zu verschaffen. Daß übrigens auch bei den Talmudisten das Studium der religiösen Sittlichkeit nicht außer Uebung gekommen ist, zeigt sich in großen Partien der Mischna und des Talmuds, woselbst insbesondere die über das öffentliche Wohl und das Familienrecht handelnden Teile sich vielfach mit Problemen der Ethik befassen. Der Zweck des Religionsgesetzes beruht darin, daß es den Menschen davor bewahren soll, dem in ihm lebenden Trieb zum Bösen zu unterliegen. Die Erkenntnis, daß der Trieb im Menschen zu Genuß- und Selbstsucht eine gewaltige Gefahr für seinen sittlichen Lebenswandel darstellt, ist von den Talmudisten in ihrer vollen Bedeutung gewürdigt worden. Als Mittel, dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, haben sie die Religionsgesetze geschaffen, um dem Menschen im Linzelsalle eine bequeme Möglichkeit zu geben, nachznprüsen, ob sein beabsichtigtes verhalten im Linzelfalle mit der jüdischen Ideenwelt im Einklang steht. Statt zahlreicher Aussprüche sei hier nur der des Gebetdichters Rab wiedergegeben: „Die Gesetze sind nur gegeben, um die Menschen zu läutem." Das jüdische Religionsgesetz ist also nicht um seiner selbst willen da, sondern es steht ausschließlich im Dienste der Sittlichkeit. Neben dieser Bedeutung des Religionsgesetzes verblaßt sein Nebenzweck der Sicherung des nationalen Bestandes der Juden durch das mit jeder Gesetzgebung verknüpfte trennende Moment: Nicht um der Menschen und ihrer bürgerlichen Existenz willen wurden die Trennungswände der Gesetze zwischen Juden und Nichtjuden errichtet, sondern um der Reinerhaltung der Gottes- Idee willen. Nur insofern kann dem im Religionsgesetz verkörpetten nationalen Moment Bedeutung zu, als die jüdische Gottesidee in ihren Trägern und nur in ihnen lebt. So wenig man also die zuletzt erörterte Bedeutung des jüdischen Religionsgesetzes verkennen darf, so ist daran festzuhalien, daß das Gesetz nicht Selbstzweck, sondern dazu bestimmt ist, der Sittlichkeit als Waffe gegen die äußere Sinnenwelt zu dienen. Die innige Verknüpfung zwischen Glaube und Gesetz tritt besonders klar bei Beantwortung der letzten Frage zutage, der wir uns zuwenden wollen. Sie lautet r steht es mit der Befolgungspflicht des Einzelnen gegenüber dem Religionsgefetz? Gerade hier zeigt es sich, daß da» jüdische Religionsgesetz sich in fundamentaler weise von dem Begriffskomplex unterscheidet, den wir im allgemeinen als Gesetz bezeichnen. Während nämlich, 'wie wir oben, sahen,' ein charakteristisches Merkmal des allgemeinen Gesetzesbegriffs darin besteht, daß das Gesetz für die feinen Norme« unterworfenen Personen schlechthin verbindlich ist, hat jeder Jude vor Befolgung eines Religionsgesetzes nicht nur das.Recht sondern die Pflicht, das Gesetz auf seinen religiössittlichen Gehalt hinzu prüfen. Zu allen Zeiten galt der Ausspruch des R. Simon ben Jochai: „Ls ist verboten, ei«> Gebot zu erfüllen, wenn die Erfüllung mit einer Sünder verbunden ist." Nichts kann wohl besser das Wesen desjüdischen Religionsgesetzes und seines Verhältnisses zrtm jüdischen Glauben charakterisieren als dieser Ausspruch, der über das Gesetz den Glauben an Gott als Inbegriff höchster Sittlichkeit stellt. Auf gleicher sittlicher Höhe steht die Forderung des R. Nchemia: „wer auch nur ein Gebot in vollem Glauben auf sich nimmt, ist würdig, daß Gottes Geist auf ihm ruhe". Das sittliche Motiv macht die Gesetzesbeobachtung erst zur religiösen Tat. Nicht, weil dem Gesetz irgend welcher Ligenwert als Gesetz zukommt, soll es befolgt werden, sondern weil und soweit der Jude die Ueberzeugung in sich trägt, durch Beobachtung des Gesetzes seinem Gotte, d. h. seinem Glauben an den Inbegriff aller Sittlichkeit zu dienen. von Lee inneren Wahrhaftigkeit. Von Arthur Danzig er-Berlin. Line erfreuliche Erscheinung der Gegenwart ist der Eifer,, mit dem unsere Jugend zu den religiösen Problemen des! Judentums Stellung nimmt. Sie lernt wieder die hohe« Ideale unserer Religion kennen und begeistett sich. Sie forscht nach der Wahrheit und wird den Weg zu ihr finden. von der inneren Wahrhaftigkeit will ich reden, da sie zu den höchsten Gütern des Lebens gehört, Haben uns die Jahre, die hinter uns liegen, nicht gezeigt, daß der Mangel an dieser Tugend unfaßbares Leid über die Menschheit gebracht hat. Die Menschen redeten mit dem Munde, was das ■ Herz nicht fühlte, das Gemüt nicht erfaßte und der Seele ein Greuel war. Die Menschen belogen sich selbst, sie trüge« eine Maske und —so entstand das Gend; das Elend in der Weltgeschichte, das Elend in der Religion. Man richtete sich nach der Meinung anderer. Mau wollte die Tradition in religiöser Beziehung nicht brechen, auch dann nicht, wenn man nichts von ihr fühlte. Jede individuelle Gefühlsregung wurde ausgeschaltet; inan war dadurch ein „totes" Etwas, das nur die Schale nach alter Gewohnheit ehrte, aber den Rern nicht zu erfassen vevmochte. Mit einem Wort, man war religiös indifferent. Das Judentum war uns etwas Gleichgültiges geworden . . . So entstand jene Schicht der Indifferenzler im Judentum. Daß es so wurde, war bei der herrschenden Intoleranz eine Selbstverständlichkeit, daß es so kam, ein Mangel an der inneren Wahrhaftigkeit. . . . Und wie wäre es geworden, wie hätte das Ende ausgesehen, wenn nicht endlich der Rufnach der Wahrheit ertönt wäre? Man ist nicht p essimiftisch, wenn man sagt, daß dann das Ende des Judentums nur noch eine Frage der Zeit gewesen wäre. Der Ruf nach der Wahrheit, die Sehnsucht nach ihr, war die Geburtsstunde des religiös liberalen Judentums und dieses wurde die Retterin unseres Glaubens. Mit einem Male wußten wir wieder, daß wir Juden sind. Nun erst lernten wir das Judentum richtig kennen. Gewiß, auch uns war die Tradition etwas Heiliges, aber nur dann, wenn sie nicht auf Formalismus beruhte, sondern wenn sie unser Gemüt mtt Andacht erfüllte, wenn unsere individuellen Anschauungen mit denen, die sie vettrat, verknüpft werden konnten und «ns Befriedigung verschaffen,'