Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 1922
- Issue
- Heft 6 (Juni 1922)
- Date
- 1922-06-01
- Page
- Seite 40 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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40 — ermüdlich und ohne Menschenfurcht auch in die vom Haß toll gewordene, arme, zerrissene Welt tragen. Religion ist Verbundenheit des Menschen mit Gott. Diese ist so lange als nicht vorhanden zu betrachten, wie ihre Bekenner sich nicht vom Geiste brüderlicher Nächstenliebe ergriffen zeigen. Darin liegen die soziologischen Anschauungen eines gottbeseelten Ingeniums wie des Propheten Jefaia begründet. In diesem Punkte muß aber auch, wie wir sahen, alle ernste religiöse Arbeit einsetzen. „Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, auf -aß du lebest!" So bohre sich tief in das Gewissen der zeitgenössischen Iudenheit der Frühlingsglaube Gottfried Kellers ein, daß er uns in jene, hoffentlich nicht mehr allzu ferne Zukunft trage, der unsere ungestillte Sehnsucht gilt: in der „Gott König sein wird über die ganze Erde, er, der Eine, und sein Name der Einzige". Dann wird's nur eine Schmach noch geben, Nur eine Sünde in der Welt: Des Eigen-Neides widerstreben, Der es für Traum und Wahnsinn hält. wer jene Hoffnung gab verloren Und böslich sie verloren gab, Der wäre besser ungeboren: Denn lebend wohnt er schon im Grab. Glaube und Gesetz. Bon Dr. iur. Ernst Hirschberg-Berlin« Lins der interessantesten Probleme für jeden religiösen Menschen ist die Lrgründung des Verhältnisses zwischen Glaube und Gesetz. Klarheit hierüber zu schaffen und zu verbreiten, ist eine der vornehmsten Aufgaben jeder Religionsgemeinschaft, welche es sich zum Ziele setzt, ihren Anhängern die Lösung der im Leben auftauchenden religiösen Grundfragen zu erleichtern und so zu ihrer inneren Festigung beizutragen. Bevor wir uns unserem eigentlichen Thema zuwenden, wollen wir die Begriffe Glaube und Gesetz einer kurzen Betrachtung unterziehen. „Glaube" ist der Ausdruck für ein Doppeltes: Einmal wird er zur Bezeichnung des Zustandes mangelnden Wissens gebraucht, kennzeichnet also eine Ungewißheit —natürlich immer vom subjektiven Standpunkt desjenigen aus, dessen „Glaube" im konkreten Falle in Frage steht. In diesem Sinne finden wir den Begriff in dem bekannten Satze verwendet: Unser Glauben fängt da an, wo unser wissen aufhört. Im Gegensatz hierzu ist der gleiche Begriff „Glaube" auch der Ausdruck des Ueberzeugtselns von der Wahrheit einer religiösen Erkenntnis. Nur vom Glauben in diesem letzteren Sinne soll im Folgenden die Rede sein. was den Begriff des Gesetzes anlangt, so interessiert für die vorliegende Untersuchung nur seine Abgrenzung gegen die Begriffe „Sitte" und „Sittlichkeit". Das unterscheidendste Merkmal finden wir, wenn wir auf die Ouellen zurückgehen, aus denen die drei verschiedenen Arten von Normen entspringen, während nämlich Normen der Sitte diejenigen sind, welche die Allgemeinheit jedem ihrer Glieder vorschreibt, ist das Kennzeichen der Sittlichkeitsnormen darin zu erblicken, daß sie von jedem Menschen sich selbst gesetzt werden. Gesetzesnormen endlich setzt einer, nämlich der Gesetzgeber, mit verbindlicher Kraft für alle. Auf die Unterschiede zwischen Gesetz, Sitte und Sittlichkeit hinzuweisen ist deshalb notwendig, weil nur dann, wenn man die Zugehörigkeit einer Norm zu einem der drei genannten Normenkomplexe zu erkennen vermag, man Klarheit darüber gewinnen kann, mit welchen Folgen eine Normenverletzung für den Verletzer verknüpft ist. „Nur" die Verletzung echter Gesetzesnormen löst regelmäßig die vom Gesetzgeber kür diesen Fall angedrohte Strafe aus. wäbrend die Verletzung einer Sittennorm allenfalls gesellschaftlichen Boykott zur Folge hat, die einer Sittlichkeitsnorm in der Regel folgenlos bleibt. Aus diesen kurzen Ausführungen übeV den Inhalt der Begriffe Glaube und Gesetz erkennen wir, daß die beiden Begriffe in einem Gegensatz zu einander stehen: Der Glaube ist Sache der Ueberzeugung des Einzelnen und wie diese Veränderungen aus individuellen Erwägungen heraus ausgesetzt, während das Gesetz Befolgung verlangt, ohne Rücksicht auf eine etwa entgegenstehende innere Ueberzeugung derer, die ihm unterworfen sind. Dieser Gegensatz besteht aber nicht zwischen den Begriffen „Glaube" und „jüdisches Religionsgesetz", dessen besonderer Charakter nunmehr betrachtet werden soll. Im allgemeinen trägt der Mensch das Maß aller Dinge in sich, bedarf also keiner Ge- und Verbote, um zu wissen, was Recht und Unrecht ist. Diesem Umstande ist wohl in der Strafgesetzgebung aller Zeiten und Völker durch die Bestimmung Rechnung getragen, daß Unkenntnis des Gesetzes nicht vor Bestrafung im Uebertretungsfalle schützt. Dies kann aber nur Geltung haben für die Sinnenwelt mit ihren festen, fürjedermann wahrnehmbaren äußeren Grenzen, nicht aber für die Geisteswelt mit ihren oft schwankenden und nebelhaften Gedankenbildungen, den dadurch bedingten, leicht verschiebbaren, flüssigen Grenzen, die nur gefühlsmäßig empfunden, nicht aber mit den Sinnen wahrgenommen werden können. Deshalb ist es nötig, den Anhängern einer Geifiesrichtung feste Regeln mit auf den Lebensweg zu geben, um sie auf dem Meere der auf sie einstürmenden Gedanken und Zweifel die Richtung nach dem Ziele hin nicht verlieren zu lassen, um ihr Lebensschiff für Siurmtage mit Ankerketten zu versehen, deren Festigkeit der Wildheit der Elemente standhält, Die jüdische Religion als prophetische Religion ist eine reine Geistesrelizion, die rastlose Arbeit am eigenen Ich durch Bekämpfung des bösen Triebes im Menschen und Betättgung in Werken der Nächstenliebe von ihren Bekennern verlangt, beide Tätigkeiten getragen vom Vertrauen auf Gott. Die jüdische Religion des Geistes will also die Produkte ihrer religiös-geistigen Betätigung, die erkenntnistheoretischen Ergebnisse ihrer religiösen Denker, für das wncktätige Leben aller ihrer Anhänger praktisch nutzbar machen und wird auf diesem Wege eine Religion der Tat, deren Wesen darin beruht, daß das Leben mit der Lehre in Einklang gesetzt wird. Durch diesen Vorgang dauemder Durchdringung des Lebens mit den im Wege religiösen Denkens gewonnenen sittlich-ethischen Postulaten hat sich das Judentum zu jener sittlichen Höhe entwickelt, die keine andere Religion zu übertreffen vermocht hat. Das Streben nach religiöser Durchdringung des Alltagslebens führte notwendig zur Materialisierung der jüdischen Ideenwelt, d. h. zu einer Umwandlung der gewonnenen theoretischen Erkenntnisse in Tatgebote. Der im Reiche des Geistes lebende religiöse Gedanke wird in die Sinnenwelt verpflanzt, wird objektiviert, um Lehre und Leben zu einem harmonischen Ganzen zu vereinigen. So wird z. B. das Gebot, sich seiner Schöpfers zu erinnern, im Sabbatgesetz objektiviert und dem gebotenen Gedanken an Gott auf diese weise gewissermaßen Körperlichkeit verliehen. Das gleiche gilt nicht nur hinsichtlich aller den jüdischen Festen zugrunde liegenden Gedanken, sondem jedes der zahlreichen Tatgebote der Bibel erweist sich so als Objektivierung eines religiösen Gedankens. Daher ist das jüdische Religionsgesetz die Objektivierung jüdischer Glaubenssätze. Zwischen „Glaube" und „Religionsgefetz" besteht mithin kein Gegensatz, sondem das Verhältnis zweier Teile, die zusammen ein Ganzes bilden. Dieses Ganze ist die jüdische Religion. Die Erkenntnis dieses Zusammenhanges zwischen Glaube und Gesetz läßt uns erst die Bestrebungen der nachprophetischen jüdischen Führer verstehen, die darauf gerichtet waren, die Bedeutung der Zeremonialgesetze gleichzusetzen dem religiös-