Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 1921
- Issue
- Heft 11-12 (November 1921)
- Date
- 1921-11-01
- Page
- Seite 226 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Auch im israelitischen Gesetz gab es also die Todesstrafe; aber diese Todesstrafe war durch, viele Bestimmungen eingeschränkt. .Der Grundgedanke war die Bestimmung, wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden. Aber zwei oder drei Zeugen mußten das Verbrechen bekunden und wehe dem Zeugen, der hier, wo es sich um Leib und Leben des Angeklagten handelte, ein falsches Zeugnis ablegen wollte! Die Todesstrafe stand ihm selbst bevor. Da ein Mord naturgemäß 'nur selten in Gegenwart von zwei oder drei Zeugen vorgenommen worden war, so wurde nur sehr selten ein Todesurteil verhängt. Besonders wichtig war die Todesstrafe bei Religionsverbrechen und bei Verbrechen gegen die Eltern. Besonders kennzeichnend für den humanen Standpunkt des israelitischen Rechtes war der Umstand, daß vor der Verurteilung die Zeugen befragt wurden: ,,Habt ihr den Angeklagten vor,Begehung des Verbrechens gewarnt?" Nur wenn die Zeugen dies bestätigten, konnte der Ang-eklagte zum Tode verurteilt werden. Man sieht, daß das israelitische Recht um Jahrtausende seiner Zeit vorausgeeilt war. Wenn ich die Wahl zwischen der. Regelung der Todesstrafe bei Mordvergehen zwischen dem israelitischen Recht und dem heute noch geltenden deutschen Rechte habe, so ziehe ich das talmudische Recht als das modernere vor. Rechtsanwalt Dr. Ernst Emil Schweitze r-Berlin- Wilmersdorf. Der Gerechte. „Es bäumt sich auf, wer lauter nicht im Grunde seines Herzens ist; wer rechtbeschaffen, glücklich fühlt er sich in seinem Gottvertraun." Habakuk 2,4. Von Dr. Egon Guttmann - Breslau. Wie,uns das Beispiel Abrahams lehrt, wird der Mensch nur durch die Kraft des Gott Vertrauens (Emuna) oder des Glaubens rechtbeschaffen oder gerecht. ,,Abraham glaubte an Gott, und das ward ihm zur Gerechtigkeit angerechnet/' Ist unser Erzvater aber aus diesem Glauben ein Rechtbeschaffener oder Gerechter geworden, so kann er es nicht aus den äußeren Gesetzeswerken geworden sein. Denn solche Werke und die des Glaubens schließen einander aus, weil die erstere Kraft eben nur äußerlich als sogenannte „menschliche" Gerechtigkeit, die letztere Kraft aber innerlich" als „göttliche" Gerechtigkeit wirkt.