Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 1921
- Issue
- Heft 11-12 (November 1921)
- Date
- 1921-11-01
- Page
- Seite 218 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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erwiderte ihm Hillel, das Grundgesetz des Judentums sei die allgemeine Nächstenliebe, alles andere sei Kommentar. Wollen die Antisemiten, welche ja auf dem Gebiet der Talmudforschung so verblüffende Leistungen aufzuweisen haben, etwa auch bestreiten, daß dieses vielgeschmähte Buch den Satz enthält: „Die Frommen und Gerechten aller Völker sind Kinder der ewigen Seligkeit?" Noch eines. Man sagt den Juden nach, sie seien ein Volk von Händlern und Schacherern. Nun lesen Sie einmal im ersten Buch Mose die Stelle, wd Abraham bei Got^ für die ob ihrer Sünden zum Untergang bestimmte heidnische Stadt Sodom eine ungefragte und unerbetene Einsprache einlegt. Es ist ein regelrechtes. Feilschen und Markten Abraham unterstellt, esmöchten wohl 50 Gerechte in der Stadt sein, und als er merkt, daß Gott zum# Erbarmen geneigt ist, handelt er diese Zahl Stück für Stück bis auf einen herunter. Allein um welchen Gegenstand dreht sich der Handel? Etwa um alte Kleider und Stiefel? O nein, er dreht sich um menschliches Leben, um menschliches Glück, um Menschen, die ihm völlig fern standen, deren Schicksal ihm hätte völlig gleichgültig sein können, durch deren Untergang seine eigenen Interessen in keiner Weise berührt wurden. Nur wer sich dem antisemitischen Vorurteil mit Haut und Haar verschrieben hat, vermag zu bestreiten, daß Abraham, den Professor Treitschke in Berlin — ich habe es selbst mit angehört — „einen altei^semitischen Gauner" nannte, hier den Befähigungsnachweis für eine Handlung uneigennützigster Menschenliebe erbracht hat. Fast noch zwingender ist meiner Empfindung nach ein weiteres Beispiel, das letzte, welches ich Ihnen vorführen möchte. - Im mosaischen Gesetz heißt es irgendwo, daß der Fremdling in Israel die gleichen Rechte habe wie der Einheimische. Zur Begründung wird beigefügt: „denn Fremdlinge seid ihr gewesen in Ägypten". Nun stellen Sie sich einmal einen Leser vor, der die Bibel zum ersten Mal in seinem Leben aufschlägt und dem der Zu-' fall gerade dieses Gebot vor Augen führt. Was muß sich ein solcher bei dieser Begründung denken? Doch wohl nichts' anderes, als daß es sich hier um einen Akt der Dankbarkeit handelte, daß die .dem Fremdling gewährte Rechtsgleichheit die Anerkennung war für eine menschenfreundliche Behandlung, für Wohltaten, deren sich die Juden in Ägypten zu erfreuen gehabt hatten? Was wird aber jener Leser sagen, wenn er erfährt, daß gerade das Gegenteil der Fall war, wenn ihm erzählt wird, daß die Juden in jenem Lande die härteste Sklaverei zu erdulden hatten, daß sie im glühenden Sonnenbrand unter der Peitsche roher Sklavenvögte die Ziegel für die Pyramiden streichen mußten, daß man ihnen später sogar das für deren Anfertigung bis dahin gelieferte