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Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands · 1921-07-01 · Heft 7 (Juli 1921) · p. Seite 130

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Journal
Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
Volume
1921
Issue
Heft 7 (Juli 1921)
Date
1921-07-01
Page
Seite 130 (sequence 6)
Language
German
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Aber das Wichtige bleibt doch, daß allen Menschen die Möglichkeit gegeben ist, sich am Sabbat religiös zu konzentrieren; Dazu allerdings bedarf es auch äußerer Ruhe. So erklären sich die Bestimlmungen, daß anr Sabbat das Vieh und der Fremdling, der in den Toren des Feiernden we,ilt, auch der Ruhe pflegen sollen; wir würden heute sagen: Handel und Wandel, jedes Gewerbe soll am Sabbat nicht betrieben werden. Diese Forderung in unserem so verwickelten Wirt« schaftsieben restlos zu erfüllen, ist eigentlich eine Unmöglichkeit. Dieses Problem ist Ihnen allen schon hundertmal begegnet. Ich will es daher auch nicht in alier Ausführlichkeit behandeln. Ich glaube allerdings, daß es uns niemals möglich sein wird, allen Menschen am Sabbat einen Ruhetag — hier meine ich den Tag der äußeren Ruhe —: zu verschaffen. Aber danach streben wollen wir alle Zeit, denn wahrlich das Ziel ist des „Schweißes der Edelen wert". Eins dürfen wir dabei trotz allem nicht vergessen! Es ist nur die praktische Konsequenz, die das 4. Gebot zieht, wenn es den Sabbat auch als Tag äußerer Ruhe einsetzt. Entscheidend für die Bedeutung des Sabbatgebotes ist diese Bestimmung nicht. Entscheidend ist nur die G e « sinnung., die der Sabbat vom Menschen fordert. Jeder Mensch soll sich am Sabbat dessen bewußt werden daß sein Nebenmensch etwas Gleichwertiges besitzt, die Persönlichkeit. Der Herr soll auch im Knecht die Persönlichkeit sehen, und der Knecht soll im Herrn nichts Höheres sehen, sondern auch nur den Mitmenschen. So erschein vom Knecht aus gesehen der Gedanke der Einheit Gottes gestärkt: der Knecht soll außer Gott niemand als ein höheres Wesen anerkennen. Vom Herrn aus gesehen erscheinen die Grundlagen für eine wahre soziale Ethik. Der Herr macht nicht das Zugeständnis dem Knechte, daß auch er eine Persönlichkeit sei; der Knecht hat das Recht auf Persönlichkeit. Nicht Mitleid mit den Armen und Bedrück« ten, sondern Gerechtigkeit für sie fordert das Säbbatgebot. Hierin zeigt sich das Großartige jüdischer Anschauung in mannigfacher Weise. Man erkennt hieraus, wie innerlich gefestigt, wie lebensfreudig das Judentum ist, wenn es Gerechtigkeit fordert, im Gegensatze zu Philosophien und Religionen, die das Mitleid in die Mitte ihrer Lehre gestellt haben. Aber mit dieser Forderung nach Gerechtigkeit ist das Recht als solches begründet. Wenn der Herr den Knecht als Persönlichkeit anerkennt, dann hat er erst selbst das Recht der Persönlichkeit erworben. Er anerkennt das Recht als das Rechte. Um diese Betrachtung abzurunden, müssen wir noch zu erklären suchen, was das bedeutet, worauf der Mensch ein

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