Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 1920
- Issue
- Heft 11 (November 1920)
- Date
- 1920-11-01
- Page
- Seite 231 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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— 231 — Als drittes Ziel setzt sich der Bund die Schaffung von Einrichtungen, welche die Altersversorgung der Gemeindebeamten und deren Hinterbliebenen bezwecken. Dieser Aufgabe dienen die Philippson-Stiftung und besonders die im Jahre 1883 gegründete Friedrich-Wilhelm-Victoria-Stiftung, die Zuschüsse zu Lebensversicherungen der Beamten leistet. Vor dem Kriege war dadurch ca. 1500 Beamten der Abschluß von Lebensversicherungen in Höhe von etwa 7 Millionen Mk. ermöglicht. Die vierte Aufgabe ist die Einrichtung und Förderung von Anstalten zur Hebung der Volksbildung unter den Juden sowie von Anstalten für soziale Zwtecke. Im Jahre 1901 wurde die „Israelitische Fürsorge-Erziehungsanstalt für Knaben" in Repzin und im Jahre 1902 eine gleiche Anstalt für Mädchen in Ploetzensee gegründet. Bei diesen beiden Anstalten handelt es sich um die Heilung moralischer Schäden, die im Jahre 1908 entstandene dritte Einrichtung „die Israelitische Erziehungsanstalt für geistig zurückgebliebene Kinder" betritt das Gebiet der Heilpädagogik, auf dem es gilt, ein leider bei uns Juden häufiger vorkommendes Gebrechen zu lindern. Die Aufmunterung und Erziehung der Jugend zu Handwerk, Landwirtschaft und technische Gewerbe bildet die fünfte Aufgabe. Der D. J. G. B. befaßt! sich mit der Ausbildung von Handwerkslehrlingen, er fördert materiell Studierende der technischen Gewerbe, wozu auch Zahnärzte und Tierärzte gerechnet werden. Mit seiner Hilfe wurden bis 1914 über 400 Lehrlinge und über 100 Techniker ausgebildet. Atter auch den ausgebildeten Lehrlingen und Technikern gewährt er weitere Beihilfen für ihren Beruf. Ferner läßt der Bund Handfertigkeitslehrer ausbilden. Das sechste und eines der wichtigsten Ziele des D. J. G. B. ist die Förderung des Kranken- und Armenpflegewesens, besonders die Bekämpfung des Wanderbettelns und die Fürsorge für entlassene Strafgefangene. Die Vereine zur Ausbildung von Krankenpflegerinnen wie auch die Fürsorgevereine für entlassene Strafgefangene werden von dem Bunde in reichem Maße subventioniert; bevor solche Vereine bestanden, hatte der Bund die ganze Fürsorge dieser Art selbst getragen. Ebenso unterstützt der Bund die Seelsorgje in den Strafanstalten. Ein ungeheures Verdienst hat sich aber der D. J. G. B. durch die Organisierung der Wanderarmenfürsorge erworben. Im Jahre 1910 ist durch ihn, unter Mitwirkung des Hilfsvereins, des U. O. B. B. und der deutschen Konferenzgemeinschaft der A. J. U. die „Deutsche Zentral-