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Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands · 1920-10-01 · Heft 10 (Oktober 1920) · p. Seite 205

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Journal
Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
Volume
1920
Issue
Heft 10 (Oktober 1920)
Date
1920-10-01
Page
Seite 205 (sequence 13)
Language
German
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— 205 — unphilosophischen zu stempeln — im Gegenteil, unser Judentum ist rationalistischer und darum klarer, widerspruchsloser und tiefer als alle anderen Religionen — aber ich wehre mich nur dagegen, der Ethik jedes religiöse Gefühl abzusprechen. Die Propheten können es uns lehren. Wer wollte ihnen tiefstes, religiöses Gefühl abstreiten. Dabei ist doch ihre Logik, ihre Geistesschärfe vollkommen einwandfrei. Ja, wer nur mit dem Verstand an das Sittengesetz herangeht, dem bleibt das verborgen, was ihn mit immer neuer Begeisterung für die Ethik erfüllen kann. Nicht Romantikerschwärmerei, nicht eine gekünstelte, erlogene Gefühlsseligkeit, sondern eineechte, schlichte Hinneigung zum Guten und zum Göttliche n, die liegen auch in der Ethik begründet. Ganz anders das Religionsgesetz. Wenn ich die Ethik mit dem gewaltigen, unendlichen Meer verglich, so kommt mir das Religionsgesetz immer wie ein großes Gebäude vor, das aus vielen einzelnen Steinen zusammengetragen ist, die jeder für sich bestehen, glänzen und beachtet werden wollen. Mit diesem Bilde sind die Merkmale des Religionsgesetzes gegeben. War das Kennzeichen der Ethik eine Unendlichkeit, so herrscht im Gesetz eine Endlichkeit, wTie eben ein großes Gebäude von Steinen auch überschaut werden kann. Freilich auch nur Kennern ist dies möglich; denn das Religionsgesetz stellt kein kleines Gebäude dar mit seinen Tausend und aber Tausend Gesetzen und Gesetzchen. Zum Unterschied von der Ethik erscheint einem das Religionsgesetz wie eine Masse von Einzelheiten, die auf einen einstürzen. Man sehe sich diese Bestimmungen an, man denke da an den Talmud! Jede ist ganz eindeutig, bezieht sich nur auf einen kleinen, oft ganz kleinen Ausschnitt aus dem sittlichen Leben. Und doch maßt sich jede an, ewige Gültigkeit zu haben. Es liegt etwas Starres, etwas Lebloses im Religionsgesetz. Alles haben ja weise Rabbis bestimmt, für alles haben sie Erklärungen, Auswege, Vorschriften gefunden. Der Mensch wird nicht mehr aufgefordert, sich selbst sein sittliches Bewußtsein und sein sittliches Leben zu formen. Nein, jetzt ist es ihm bequemer gemacht worden: er hat ja das Religionsgesetz und braucht nichts weiter zu tun, als ihm zu folgen. Freilich, so leicht, wie das hier sich liest, ist es nicht getan. Das wollen wir nicht vergessen. Aber im Vergleich zu der Aufforderung der Ethik zum Selbstdenken erscheint uns die Forderung des Religionsgesetzes doch leichter.

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