Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands · 1920-03-01 · Heft 4 (März 1920) · p. Seite 62

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
Volume
1920
Issue
Heft 4 (März 1920)
Date
1920-03-01
Page
Seite 62 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2550626-2550633-2550637--097-2550812
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 62 — steht. Es ist eben mehr als ein Hilfsmittel, es ist der einzig mögliche äußerliche Ausdruck einer sittlichen Ideenwelt, die die Grenzen menschlichen Könnens nicht überschreitet, um sich in den nebelhaften Fernen einer unmöglichen Ehik zu verlieren, die aber auch aus dem Menschen an sittlicher Tat herausholen will, was sich herausholen-läßt. Das Gesetz ist der äußerliche Ausdruck des praktischen Menschentums der jüdischen Religion. Man hat in liberalen Kreisen ein wenig vor dieser Erkenntnis zurückgeschreckt, weil das Wort „Gesetzesreligion" keinen guten Klang hat. Das Maß aller jüdischen Dinge darf aber nur das Judentum selber sein, nicht die durch das Christentum geschaffenen Anschauungen der Welt. Wenn irgend wo, so ist in sittlichen Dingen gewiß Mehrheit Unsinn. Das Christentum hat das Gesetz verworfen, und es ist nur logisch, daß es in einseitiger Selbsterhebung das Judentum dann für eine überwundene, minderwertige Religionsform hält. Ein allgemeiner Maßstab aber, auf Grund dessen ein Urteil sich ermöglichen ließe, ist nicht vorhanden, und bei einer tieferen Betrachtung des Wesens und der erzieherischen Erfolge des Gesetzlichkeitsprinzips — die hier nicht vorgenommen werden kann — ergibt sich, daß das Judentum nur allen Grund hat, auf seine folgerichtige Betonung dieses Gesetzlichkeitsprinzips stolz zu sein. Das Prinzip steht umsomehr fest, als jeder Versuch, es zu beseitigen, aus dem Judentum hinausgeiführt hat. Die noch bestehende Berliner Reformbewegung von heute, deren Methode die Verwerfung des Gesetzes ist, siecht kraftlos dahin. Unterschiede bestehen aber in seiner Bewertung. Die Orthodoxie hält das Thoragesetz für göttlich, nicht nur in seinem Geiste, sondern auch in seinen einzelnen Verästelungen, ja in seinem Wortlaut. Das göttliche Thoragesetz kann nicht abgeschafft und auch nicht erweitert werden, da das mit dem göttlichen Charakter unvereinbar wäre. Alle späteren Gesetze gelten so als Auslegungen der Thora und erhalten demnach de facto gleichfalls denselben Wert. Nach orthodoxer Anschauung wird das Gesetz Selbstzweck und es entwickelt sich nur, indem es sich ständig vermehrt. Der Fehler in der orthodoxen Betrachtungsweise ist leicht erkennbar. Das Leben schreitet auch im orthodoxen Lager über das ,,göttliche" Gesetz hinweg, es oft zu einer leeren Reminiszenz, zu einer kraftlosen Form gestaltend. Man schafft in Wahrheit ab und redet sich ein, es nicht getan zu haben. Man schafft neues, absolut neues, und sucht sein Alter zu erweisen. So liegt in der orthodoxen Gedankenwelt, so sehr man ihre Konsequenz bewundern mag, etwas Starres,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.