Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Journal
- Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Jüdisch-Liberaler Jugendvereine Deutschlands
- Volume
- 1919
- Issue
- Heft 3 (September 1919)
- Date
- 1919-09-01
- Page
- Seite 12 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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12 wie er heute so viel gepredigt wird, der jeden Kampf unbedingt verwirft, nicht ganz im Sinne des Judentums sein. Gewiß will das Judentum Völkerversöhnung und ewigen Frieden, es ist der# ihm ureigenste Gedanke; aber es darf kein Friede sein, der darauf gegründet ist, daß ein Teil der Menschheit geknechtet am Boden liegt und nicht kämpfen will, weil es nicht kämpfen kann. Für das Judentum war die Hoffnung auf das Recht, das sich einst durchsetzen wird, und das auch ihm zuteil werden wird, in den Jahrtausenden der Quell stets neuer Lebenskraft. Und sein Glaube und seine Hoffnung fanden Nahrung in dem Geschehen der Jahrtausende. Mochte auch noch so oft die Gewalt siegen, letzten Endes waren alle Werke der Macht vergänglich. In der Geschichte erwies sich Gott stets als strenger Richter, der nur dem Rechte zum dauernden Siege verhalf. Der p^ft Dln erhält seine tiefste Begründung durch seine Eigenschaft als jYl^in D1\ als Tag des Gedenkens. Unser Fest wird zum Symbol des in der Geschichte sich auswirkenden Rechts. Wohl kommt dem jVOin DV auch die andere Bedeutung zu, daß wir uns erinnern unserer eigenen Taten, daß die Erinnerung unsere Gesinnung läutere und auf unsere Taten veredelnd einwirke; den tieferen Sinn des Festes erblicken wir dariii, daß es uns in die Geschichte schauen heißt und aus der Geschichte zu lernen gebietet. njFHP DV Tag des Blasens ist der vierte Name des Festes. Die Schofartöne mahnen uns, aufzumerken auf den Sinn des Tages, auf das Wirken Gottes, auf sein Wälten in der Geschichte; und sie rufen uns auf zur Tat. Aus der heiligen Schrift lesen wir von unserm Feste von dem Opfersinn des Abraham und von dem tiefen Glauben der Hanna. Was unsere Zeit braucht, sind Taten, die aus echtem Glauben geboren sind, und Männer, die glaubensstark, fähig sind und gewillt, Taten des Rechts und der Gerechtigkeit zu vollbringen. Wir sprechen vom Völkerbund und der Völkerversöhnung. Seit uralten Zeiten ergeht an uns am Tage des Schofarblasens der Ruf mitzuarbeiten und mitzukämpfen. Und dem FIX DV, dem Tage des Rechts, folgt D^BSa DV der Tag der Versöhnung. Die Versöhnung kommt, wenn wir den Ruf des Schofars verstehen und beherzigen. pa^cn w^k* npt dj?ct ntps, Heil dem Volke, das den Schofarklang vernimmt. Ewiger, im Lichte deines Angesichtes werden sie wandeln. Der „neue Geist" in der Gemeindeverfassung, Von Werner Braß, Breslau. Die Umwälzungen der jüngsten Zeit haben naturgemäß auch an dem jüdischen Gemeindeleben nicht spurlos vorübergehen können. Daher beginnen allmählich die Vorstände der jüdischen Gemeinden, Verfassungen auszuarbeiten, die den Anforderungen der neuen Zeit entsprechen sollen. Alle diese Versuche scheitern jedoch an dem preußischen „Gesetz über die Verhältnisse der Juden" vom 23. Juli 1847, das noch aus der Zeit vor der ersten deutschen Revolution stammt. Die Frage, ob dieses Gesetz, das allerdings nur für die Gebiete des damaligen Preußen, also z. B. nicht für Hannover und Hessen-Nassau gilt, nach den jüngsten staatsrechtlichen Umwälzungen noch zu Recht besteht, soll berufeneren Männern zur Beantwortung überlassen bleiben. Tatsache ist, daß fast alle Verwaltungsbehörden der jüdischen Gemeinden sich auf den Standpunkt gestellt haben, daß das Gesetz noch in Kraft .ist, und die bisher gemachten Abänderungsversuche haben die Geltung des Gesetzes zur Voraussetzung.---- Wir müssen uns demgegenüber fragen, ob es überhaupt angebracht ist, eine Reform der Gemeindeverhältnisse auf Grund des bestehenden Rechtszustandes herbeizuführen. Denn alles, was auf dem Boden dieses Gesetzes zu erreichen wäre, würde ein Nichts bedeuten gegenüber den Forderungen, die die neue Zeit mit sich gebracht hat. Allerdings soll es sogar liberale Gemeinden geben, denen das Gesetz von 1847 noch zu fortschrittlich ist, und die darum der Regierung einen Verfassungsentwurf zur Genehmigung unterbreitet haben, der den reaktionären Geist des Gesetzes noch weit übertrifft. (Sollte der betreffende Gemeindevorstand vielleicht befürchten, daß das Gesetz von 1847 aufgehoben werden könnte, bevor er seinen reaktionären Verfassungsentwurf unter Dach gebracht hat?) Daß der Geist des Gesetzes nicht mehr mit den heutigen Verhältnissen übereinstimmt, zeigt sich besonders deutlich in dem § 41, der das Wahlrecht zu den Gemeindevertretungen zum Gegenstand hat. Hier heißt es : „Sämtliche männliche, volljährige, unbescholtene Mitglieder der Synagogengemeinde, welche sich selbständig ernähren und mit Entrichtung der Abgaben für die Synagogengemeinde während der letzten 3 Jahre nicht im Rückstand geblieben sind, wählen die Repräsentanten und diese den Vorstand auf 6 Jahre. Die Wahl ist überall zugleich auf eine entsprechende Zahl von Stellvertretern zu richten." Die Jugend zumal hat die Pflicht, sich gegen dieses Gesetz mit aller Kraft zu wenden; denn wo wäre ein Akademiker, ein Kaufmann, überhaupt ein jüngerer Mann —- die Frauen bleiben ja ohne weiteres ausgeschlossen — zu finden, der all diesen Bedingungen genügt? Und wäre es nicht — rein objektiv betrachtet — eine große Ungerechtigkeit, wollte man der jüdischen Jugend, die für die