Palästina-Nachrichten
- Journal
- Palästina-Nachrichten
- Volume
- 2 (1935)
- Issue
- Heft 18-19 (17.10.1935)
- Date
- 1935-10-17
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2550047-2550067-2550083--331-2550512- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
UN-D -ClESBTSE Uz (Tel-Aviv) obliegt Auch die teilweise sehr engherzigen Vorschriften bei Errichtung von Krankenhäusern, Restaurationen, Apotheken, Betrieben der Genußmittelbranche und der chemischen Industrie usw. sind von dieser Behörde ^und nicht, wie etwa in Deutschland, von den Baubehörden) ausgearbeitet. Bauerlaubnisse sind im allgemeinen ein Jahr lang gültig, Verlängerung äuf ein weiteres Jahr soll aber gewährt werden. (£P. 2,000 Gebühren.) Die CentraUCommission hat ferner sogenannte Bye-Lam (v. 1. i r. 25) aufgestellt, die von der Löcal Commission auf die örtlichen Verhältnisse hin zu überarbeiten sind und nach Zustimmung der Central-Gommission und Veröffcritlichung in der Palestine Gazette Gesetzeskraft erhalten* Diese Bye- Laws können etwa mit der sogenannten Preuß. Musterbauordnung verglichen /werden, d.h. es sind allgemeine Grundsätze, die nur durch die örtlichen Verhältnisse abzuändern sind: ~ Sie zerfallen in folgende Teile: I. Allgemeine Definitionen;; II. Ausnahmen (hierunter fallen Gebäude der Regierung und'der britischen Heeresverwaltung); III. Angaben über Höhen und Freiflächen (Tel-Aviv und Haifa verlangen im Wohnviertel meist . 4oo/o Bebauung und drei Stockwerke, offene Bauweise mit 3-5 m Abstand von ^jden Grundstücksgrenzen; * Im Geschäftsviertel von Jerusalem und Haifa sind bis 800/0 Ausnutzung und sieben Stockwerken zulässig; IV. Vorschriften über Belüftung und Höhen'von, Wohnräumen. Die Lage der Fenster nach der Windrichtung (meist Westen) und Querlüftung sind leider keine Zwangsvorschriften, trotzdem ist dies bei Planung unbedingt - zu empfehlen. Gefordert wird aber, daß kein Wohnraum tiefer als i,5 m unter Straßenniveau liegt; ~ ~V. handelt über Treppen und J^örridore.- . : Verlangt werden feuerfeste Materialien. Im Industriegebäude darf keine Stelle mehr als 25m von der Treppe entfernt sein; VI. über Balkone und Straßenvorsprünge; VII. enthält sehr wichtige Vorschrif ten über sanitäre Objekte: Zisternen, 2, Drainage, 3. Toiletten ^hervorzuheben: Tel-Aviv verlangt seit Februar 1935 Trennung von W.C. und Bad), tu Röhren (müssen an der Außenwand des Hauses geführt werden, da Frostgefahr ausscheidet, ist dies sehr zu begrüßen, weil Reparaturen leichter vorzunehmen sind). In den Teilen VIII.—XVI. folgen dann Bestimmungen über Erdmauern, Baustoffe, Brennstellen, bei Einsturzgefahr, für öffentliche Gebäude wie Gotteshäuser, Theater; das Einreichen ■ der Gesuche, Anzahl der zu fordernden Zeichnungen und Gebühren. Alle diese Dinge sind bis ins Detail genau festgelegt. Die Stadtverwaltung, die für die Bauvorhaben verantwortlich ist, kapn über Zulassung der Architekten, Ingenicure und Bauunternehmer entscheiden. Zugelassen werden Architekten, die den Nachweis^ einer abgeschlossenen Ausbildung im Lande (Technikum Haifa) oder einer außerpalästinensischen Fachr schule bringen. Selbstverständlich haftet der Bauleiter bei Fahrlässigkeit. — Zu beachten sind auch die letzten Gesetze der Regierung, nach der bei Parzellen, die kleiner als 5oo pic sind, nicht gebaut werden darf"und die letzten Verordnungen ähnlicher Art der Tel-Aviver Stadtverwaltung; Auf alle Fälle ist es beim Erwerb eines Grundstückes für industrielle Zwecke dringend ratsam, die örtlichen Bestimmungen, die sehr voneinander abweichen, zu prüfen, da in diesem Rahmen nur eine kurze allgemeine Übersicht gegeben werden konnte» WOHNHÄUSER HAIFA Carmel, Einfamilienhaus. Areh. Syrkin & Gallewsky.Phot. L<V wcnhcini. TEL-AVIV.Wohnhaus. Areh. MuhlbauerÄ Mittelmann. Phot.Zurah HAIFA. Wohnhaus Aich. Dostrowsky & Green, Phot. Löwenheim. DAGANJA. Neue Wohnhauten HAIFA Zweifamilienhaus. Architekten Syrkin & Gullewsky. Phot. Löwenheim