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Palästina-Nachrichten · 1934-06-01 · Heft 5 (1.6.1934) · p. Seite 5

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Journal
Palästina-Nachrichten
Volume
1 (1934)
Issue
Heft 5 (1.6.1934)
Date
1934-06-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Wirk, Außenhandel Handelsbilanz Palästinas 1933 Die Handelsbilanz Palästinas im Jahre 1933 schloß, wie bereits bekannt, mit einer Einfuhr in Höhe von 11 267705 EP (1932 : 7 924421 £P) und einer Ausfuhr von 3433495 £P (1932: 3887443 £P) ab. Der Einfuhrüberschuß macht demgemäß also im Jahre 1933 7 834 210 £P (1932: 3336978 £P) aus. Diese rohen offiziellen Abschlußziffern geben jedoch ein sachlich unzutreffendes Bild der Verhältnisse, und zwar insofern als in ihnen auf der Importwie Exportseite große Positionen enthalten sind, die mit der palästinensischen Wirtschaftsbilanz kaum etwas zu tun haben — nämlich: die Einfuhr der Regierungsinstitutionen N.A.A.J.F.-, Government-, Military-, Transjordan Government-Stores, die Einfuhr der I.P.C.-Stores wie der gebrauchten Personaleffekten, die von der offiziellen Statistik unter der Rubrik „Verschiedenes" einbegriffen sind. Ebenso werden die Einfuhr- und in noch weit stärkerem Maße die Ausfuhrziffern durch die Goldein- und ausfuhr beeinflußt, für die Palästina nur Durchgangsstation ist. Im Jahre 1932 machte die Goldausfuhr etwa 40 Prozent, 1933 noch etwa 25 Prozent der Gesamtausfuhr aus! Der Goldausfuhrüberschuß belief sich 1932 auf 1.36 Millionen, 1933 auf annähernd 700 000 £P! Diese Goldpositronen, die nicht aus der palästinensischen Wirtschaft kommen, müssen das Bild der Handelsbilanz auf das gröbste verzerren. Aus der nachstehenden Aufstellung, in der die erwähnten Posten des Bedarfes der öffentlichen Institutionen und IPC. wie die gebrauchten persönlichen Wertgegenstände und die Gold- und Silbereinfuhr und -ausfuhr vom übrigen Warenverkehr getrennt sind, ergibt sich ein bereinigtes Bild der palästinensischen Handelsbilanz insoweit sie im Zusammenhang mit der palästinensischen Wirtschaft steht. Import (alles in ^pj 1000) 1932 1933 Insgesamt 7 924 11 268 Pal. Wirtschaftsbedarf Lebensmittel, Getränke, Tabak 1 785 2 426 Rohstoffe 557 837 Fertigwaren 3910 5 742 Verschiedenes 102 6354 183 9 188 Spezialpositionen Bedarf öffentl. Institutionen 633 803 Bedarf der Iraq. Petrol. Co. 671 695 Gebrauchte persönl. Wertgegenstände 111 437 Goldmünzen 143 145 Silbermünzen 12 1 570 0 2080 Export ' (alles in £? 1000) 1932 1933 Insgesamt 3,887 3,433 Pal. Wirtschaftserzeugnisse Zitrusfrüchte Andere landwirtschaftliche und industrielle Erzeugnisse 1,798 583 2,381 2,090 496 2,586 Spezialpositionen Goldmünzen Silber und andere Münzen Anglo-Pal. Exhibition Stores 1,506 0 1,506 842 0 5 847 Importüberschuß GesamtzifTern- 4,037 7,835 abzüglich der Spezialpositionen 3,973 | 6,602 Nach Abzug der Spezialpositionen reduzieren sich sowohl die Importwie ExportzifTern also in sehr erheblichem Ausmaß, der Import im Jahre 1 93 3 von 11,27 auf 9,19 Millionen £P, der Export von 3,43 auf 2,59 Millionen £P. Während sich der Importüberschuß des Jahres 1 93 2 nach Abzug der Spezialpositionen nicht wesentlich verändert, da diese sich auf der Importwie Exportseite nahezu ausgleichen, reduziert sich der Importüberschuß 1933 nach Abzug der Spezialpositionen von 7,84 auf 6,60 Millionen £P. Der Außenhandel Palästinas und der Welt Palästina gehört zu den ganz wenigen Ländern, deren Außenhandel sowohl wie Ausfuhr ständig gestiegen ist. Wie bedeutsam die Unterschiede der Entwicklung des palästinensischen Außenhandels gegenüber anderen Ländern Europas und der Welt sind, beweist nachstehende Gegenüberstellung: Die Entwicklung des Außenhandels in % Land Einfuhr Ausfuhr 1931/1932 1932/1933 1931 1932 1932/1933 Europa . Deutschland — 30,6 -- 9,9 — 40,2 — 15,1 Großbritannien — 36,9 - 8,5 — 27,7 — 4,8 Frankreich — 29,2 - 4,9 — 35,1 — 6,7 Rußland - 36,1 — 49,4 — 30,0 — 19,3 Polen — 41,2 — 4,1 — 42,2 - 11,5 Tschechoslowakei — 36,3 — 22,1 — 44.0 -20,1 Schweiz — 22,7 — 9,7 — 42,5 + 6,3 Italien -31,2 — 8,8 Außer-Europa Aegypten — 32,6 — 7,0 — 23,7 + 5,3 Südafrik. Union — 36,2 4- 5,3 — 16,0 — 13,3 Palästina + 2,3 + 35,9 + 17,0 + 3,1 Brit. Indien — 23,4 — 18,4 -35,7 + 0,8 China — 27,8 — 33,0 — 46,6 — 25,4 Japan -33,9 — 2,7 — 29,7 — 4,1 U.S.A. — 36,9 — 10,9 — 33,7 - 15,6 Gesetze — Regierungsfinanzen Mieterschutz auch in Haifa Durch eine Verordnung des High Commissioners ist das Mieterschutzgesetz jetzt auch auf Haifa erstreckt worden. Mietsteigerungen sind nur bis zu 15 Prozent zugelassen. Mit Interesse ist abzuwarten, wie sich hier die Rückwirkungen auf den Boden- und Baumarkt gestalten werden. Palästina im internationalen gewerblichen Rechtsschutz u Da Palästina*den internationalen Vereinbarungen über das I; Patent-, Warenzeichen- und Musterschutzrecht beigetreten ist, 1} wurden soeben von1 der Palästinaregierung gewisse Aenderun- Ij gen der diesbezüglichen Landesgesetzgebung vorgenommen, I um das palästinensische Recht in Uebereinstimmung mit dem (f internationalen Recht zu bringen. Einbürgerung in Palästina " * Auf Grund von Art. 19 der „Palestine Gtizenship, Order in Council, 1923" ist ein Regulativ erschienen, das eine Neufassung des Antragsformulars für die Einbürgerung in Palästina enthält. Statistisches Departement der Regierung Bisher wurde die palästinensische offizielle Statistik im Zoll-, Steuer- und Handelsdepartement (Sitz Haifa) bearbeitet, insbesondere auch das monatliche „Commercial Bulletin" und das jährliche „Blue Book". Nunmehr wird mit dem Sitz in Jerusalem ein Statistisches Landesamt errichtet werden, dessen Leitung der, neue Chef des Einwanderungsdepartements, Eric Mills, mit übernehmen wird. Amtsantritt des britischen Handelskommissars Der vom Ueberseehandelsamt des englischen Handelsministeriums nach Palästina entsandte Handelskommissar C. Empson hat Ende April seine Tätigkeit in Haifa aufgenommen. Zigarren-Verschleiß in Palästina Gemäß Art. 48 der „Tobacco Ordinance 1925" ist eine Verordnung über den Verkehr mit Zigarren ergangen, deren wichtigste Bestimmung ist, daß Zigarren inländischer Fabrikation auch einzeln verkauft werden dürfen — was für die neue Zigarrenindustrie Palästinas einen wichtigen Vorteil bedeutet. Genossenschaftsrecht Im Anschluß an Art. 65 der „Cooperative Societies Ordinance 1933'* wurden Formvorschriften für den Rechtsakt der „Charge of Property" erlassen.

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