Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 7 (Oktober 1928)
- Date
- 1928-10-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2549643-2549665-2549672--307-2550032- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
— 5 — Erholungsfürsorge, Mütter- und Säuglingsschuh, Schuh für arbeitende Kinder, Kindergärten und Horte, Jugendpflege und Leibesübungeil, Bekämpfung von Schund und Schmutz. Die Bestimmungen zeigen, daß innerhalb der Jugendämter weitgehende Möglichkeiten gegeben sind, die Träger der freien Wohlfahrtspflege, Frauen und Männer, zur Mitverantwortung in der Durchführung aller wichtigen Aufgabengebiete heranzuziehen. Es ist damit die Voraussetzung einer wirksamen Vertretung der Interessen der jüdischen Wohlfahrtspflege bei den Jugendämtern gegeben und zugleich die Grundlage für eine fördernde und gegenseitig anregende Zusammenarbeit aller Verbände geschaffen. Eröffnung des Erziehungsheimes in Marburg. Wir möchten nochmals auf die Bedeutung des im Oktober ds. Js. in Marburg eröffneten Heimes für schwererziehbare Kinder Hinweisen. Das Marburger Heim ist die erste jüdische Anstalt in Deutschland, die die unbedingt notwendige Voraussetzung für eine sinnvolle und durchgreifende jüdische Psychopathenfürsorge schafft. Die Institutionen der jüdischen Jugendwohlfahrtspflege tragen die Verantwortung für die rechtzeitige Erfassung der sog. schwererziehbaren Kinder (neurotischen Kinder, Kinder mit Schädigungen der Umweltsbedingungen, Kinder mit Mängeln auf dem Gebiete des Intellekts). Von der rechtzeitigen Erfassung und Einweisung dieser Kinder hängt in hohem Maße die Möglichkeit eines Heilerfolges ab, durch sie ist es überhaupt nur möglich, daß das Marburger Heim seinen eigentlichen Zweck erfüllt: die psychischen oder sonstigen Schädigungen, welche die Schwererziehbarkeit ausmachen, durch vorübergehende heilpädagogische Behandlung in einer Zeit zu beheben, da es sich bei den Kinder:: wirklich erst um krankhafte Störungen und nicht um seelische oder geistige Erkrankungen handelt. Die rechtzeitige Einweisung sichert uns auch die Möglichkeit, daß wir mit Marburg als einem Heim für nur schulpflichtige Jugendliche auskommen. Je nach der Schwere der Störung wird eine 3—4 jährige heilpädagogische Behandlung im allgemeinen ausreichen, um ein rechtzeitig eingewiesenes Kind mit 14 Jahren zur normalen Berufsreife erzogen zu haben. Für die Uebernahme der Kosten kommen insbesondere auch die Kommunalverbände (auf Grund des 8 10 Abs. 2 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge), wie die Landeshauptmannschaften (auf Grund des § 62 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes) in Frage. Die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft „Indische Gefährdetensürsorge" zu der besondere Einladungen ergangen sind, findet in den Räumen der Zentralwohlfahrtsstelle der dAtschen Juden, Charlottenburg 2, Kantstraße 158II, am 17. Pkmember 1928, vormittags 9 Uhr statt. Aus der Tagesordnung sind insbesondere hervorzuheben: Psychopathenfürsorge, Soziale Gerichtshilfe, Bericht über das Heim für schwer erziehbare Kinder in Marburg, Vorbesprechung über Fragen der nachgehenden Fürsorge, Strafentlassenenfürsorge, Bahnhofshilfe, Bildung eines Anstaltsausschusses, Vorschläge zur Verteilung der vom Herrn Reichsminister des Innern bewilligten Mittel zur Förderung der jüdischen Jugendfürsorge usw. Ausbildung von Jugendleiterinnen. Auf Grund neuer Ministerialbestimmungen können Jugendleiterinnen nur in solchen Einrichtungen der geschlossenen oder halboffenen Fürsorge ausgebildet werden, in denen staatlich geprüfte Jugendleiterinnen angestellt sind. Eine Rundfrage bei allen jüdischen Einrichtungen der geschlossenen und halboffenen Fürsorge hat ergeben, daß folgende Einrichtungen staatlich geprüfte Jugendleiterinnen beschäftigen und bereit sind, Praktikantinnen zur Ausbildung einzustellen: Jüdisches Kinderheim, Berlin, Fehrbelliner Straße 92; Kindergarten am Friedrichshain, Berlin, Meyerbeerstraße 8; Israelitischer Volkskindergarten und Hort E. B., Berlin, Gipsstraße 3; Heim des Jüdischen Frauenbundes, Neu-Isenburg, Taunusstraße 9, Frankfurt a. M., Langestraße 30 (Geschäftsstelle); Israelitischer Kindergarten, Leipzig, Auenstraße 42; Israelitischer Kinderhort, Hannover, Ohestraße 9; Martha Fischer-Kindergarten des Israelitischen Frauenvereins, Hannover, Ohestraße 9; Kindergarten des jüdischen Demokratenbundes, Saarbrücken, Königin Luisenstraße 30. Waisenrente bei über 15jährigen. Das Reichsversicherungsamt hat neuerdings eine grundsätzliche Entscheidung erlassen, in der der Anspruch von über 15jährigen Waisen auf Waisenrente geregelt wird. Danach haben Kinder über 15 Jahren bis zu 21 Jahren, soweit sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, auch noch Anspruch auf Waisenrente, wenn sie sie bereits vor Erreichung des 15. Lebensjahres bezogen haben. Dasselbe gilt für Kinder über 15 Jahre ohne zeitliche Begrenzung nach oben, soweit und solange sie gebrechlich und außerstande sind, sich selbst zu erhalten. Bei ihnen besteht der Waisenrentenanspruch aber dann auch zu Recht, wenn der Tod des versicherten Vaters erst nach Vollendung des 15. Lebensjahres des Kindes eintritt. Wichtige Bekanntmachung über Anlegung von Mündelgeld. Der Reichsrat hat gemäß 8 1807 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen, bestimmte, auf Reichsmark mit Feingoldklausel lautende, mit 5 vom Hundert verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber (Schatzanweisungen) folgender Städte: München, Augsburg, Nürnberg, Berlin, Dortmund, Frankfurt am Main und der Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet zu erklären. Wir verweisen im übrigen auf das Reichsgesetzblatt Nr. 37 (26. Oktober 1928). Gefundheits- und Erholungsfürsorge Die Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Erhvlungssürsorge". Die Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Erholungsfürsorge" hat kürzlich ein Rundschreiben an die Heimleitungen der jüdischen Erholungsheime und Heilstätten gerichtet, in dem sie diese um eine regelmäßige Meldung der offenen Plätze an die Zentrale in Berlin gebeten hat. Der Entwurf eines solchen Meldebogens wurde zur Begutachtung beigefügt. Durch diese Zentralmeldestelle soll einerseits eine möglichst gleichmäßige Belegung auch in den weniger günstigen Monaten des Jahres herbeigeführt werden. Andererseits soll auch kleineren Gemeinden die Möglichkeit gegeben sein, durch Vermittlung der Zentralstelle die Aufnahme ihrer Schützlinge in den Heimen während der Sommermonate zu erreichen. Im Interesse einer planmäßigen Belegung der Heime werden dieselben dringend gebeten, sich baldigst zu dem Vorschlag zu außen:. Einheitliche Ausnahmebogen für Erholungsheime und Heilstätten. Verschiedene jüdische Fürsorgestellen im Reich, insbesondere in kleineren jüdischen Gemeinden, haben Klage darüber geführt, daß jedes Erholungsheim einen eigenen besonderen Aufnahmebogen hat und bei Aufnahmeanträgen verlangt,