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Nachrichtendienst · 1928-10-01 · Heft 7 (Oktober 1928) · p. Seite 3

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1928
Issue
Heft 7 (Oktober 1928)
Date
1928-10-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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— 3 — zu gewähren. Im Anschluß daran hielt Fräulein Weinreich, Zentralwohlfahrtsstelle, ein Referat über das Thema: „Neue Formen wirtschaftlicher Fürsorge", an das sich eine sehr lebhafte Diskussion anschloß. Die Vertreter der 3 westfälischen Anstalten des jüdischen Altersheims in Unna, des Waisenhauses Paderborn und des Kindererholungsheims in Sassendorf erstatteten Bericht über ihre Lage. Leider haben alle 3 Anstalten finanziell außerordentlich schwer zu kämpfen. Gedenkfeier für Henriette May. Nachdem die jüdischen Organisationen bei der Beisetzung u,w in einer Gedenkfeier des Jüdischen Frauenbundes ihrer Mitarbeiterin Frau Henriette May gedacht hatten, hat am 29. Oktober im Saal des Lyzeumklubs in Berlin eine Gedenkfeier der zahlreichen interkonfessionellen Organisationen stattgefunden, deren Vorständen und Mitarbeiterschaft Henriette May angehörte. Die Gedenkfeier wurde durch Worte von Fräulein Anna v. Gierke eingeleitet. Aus der großen Reihe der Ansprachen von Vertretern der städtischen Wohlfahrts- und Jugendkommissionen und Vereinen seien insbesondere die Rede von Geheimrat Tr. Fetisch und diejenige von Frau Gerken-Leitgebel hervorgehoben, die aus langer, naher persönlicher Freundschaft und Zusammenarbeit ein lebendiges und ergreifendes Bild der uns allen so vertrauten und teueren Verstorbenen entwarf. Die Trauerseier legte eindringlich Zeugnis ab von der Bedeutung der Arbeit von Henriette May in der allgemeinen Wohlfahrtspflege, in der sie besonders auch die jüdische Arbeit vertrat, und war ein Beweis der großen und bleibenden Liebe und Verehrung, die ihr entgegengebracht wurde. | Gustav Bradt | Tie jüdische Wohlfahrtspflege hat durch den am letzten Jom Kippur erfolgten Tod von Herrn Sanitätsrat Tr. Gustav Bradt schweren Verlust erlitten. Neben seinem Lebenswerk, der „Akademie für die Wissenschaft des Judentums", hat Sanitätsrat Bradt, besonders in den für die jüdische Wohlfahrtspflege so unendlich schweren Jahren der Nachkriegszeit, an der Erhaltung und Schaffung zahlreicher Wohlfahrtseinrichtungen, vor allem für die jüdische Jugend, lebendigsten und erfolgreichsten Anteil genommen. Unzähligen Ratsuchenden ist er ein niemals ermüdender, gütiger Ratgeber und Freund gewesen. Das Andenken des gütigen und edlen Menschen wird auch in den Kreisen der jüdischen Wohlfahrtsarbeit imvergänglich sein. Allgemeine Wohlfahrtspflege und sozialpolitische Grenzgebiete Befreiung der jüdischen Arbeitslosen von der Meldung beim Arbeitsamt am Sonnabend. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat dem Bund gesetzestreucr jüdischer Gemeinden (Sitz Hatberstadt) auf dessen Antrag auf Befreiung jüdischer Arbeitsloser von der Pflicht zur Meldung am Arbeitsamt am Sonnabend unter dem 29. September 1928 folgendes geantwortet: „In Ihrer an den Herrn Reichsarbeitsminister gerichteten und an mich abgegebenen Eingabe vom 12. September 1928 haben Sie beantragt, es grundsätzlich als genügende Entschuldigung im Sinne des § 114 AVAVG. für die Unterlassung einer Meldung nach § 173 a. a. O. gelten zu lassen, wenn ein arbeitsloser, orthodoxer Jude an einem Sonnabend oder jüdischen Feiertage die Erstattung der Meldungen aus religiösen Bedenken unterläßt. Dabei haben Sie ausgeführt, daß ein Verstoß gegen das Religionsgesetz nicht nur in einer eigenen Haltung des orthodoxen Israeliten enthalten sein kann, sondern auch darin, daß er einen Dritten zu einer ihm selbst nicht erlaubten Verrichtung veranlaßt. In UebereinstimmUng mit dem Herrn Reichsarbeitsminister habe ich keine Bedenken dagegen zu erheben, daß die Unterlassung der Meldungen an Sonnabenden oder an jüdischen Feiertagen als genügende Entschuldigung gemäß § 114 a. a. O. angesehen wird, wenn nachgewiesenermaßen bei dem Arbeitslosen religiöse Bedenken dagegen bestehen und der Zweck der Arbeitsvermittlung nicht darunter leidet." Jüdische Arbeiterkolonie. Die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge hat den wesentlichsten Teil ihrer Arbeit in den letzten Monaten darauf gerichtet, den Plan der Errichtung einer Arbeiterkolonie der Verwirklichung näher zu bringen. Die Reichsarbeitsgemeinschaft der Landesverbände jüdischer Gemeinden hat durch eine Entschließung am 2. September dem Plan ihre Zustimmung gegeben: „Die Bestrebungen zur Gründung einer jüdischen Arbeiterkolonie, durch welche die überaus notwendige Wanderfürsorge produktiv gestaltet werden soll, sind zu unterstützen. Die Arbeitsgemeinschaft erklärt sich mit der Beschäftigung Arbeitsloser, insbesondere auch entlassener Strafgefangener, in einem zu gründenden landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betriebe einverstanden und fordert die Landesverbände zur Förderung dieses Unternehmens auf." Die in Aussicht genommene Arbeiterkolonie soll auf landwirtschaftlicher, gärtnerischer und gewerblicher Basis errichtet werden. Sie soll den wirtschaftlich Entwurzelten zu einem Rückhalt, den gesellschaftlich Gebrochenen zu neuer Einordnung in die Gesellschaft verhelfen. Studentenhilfe. Ter Verein für das Deutschtum im Ausland hat uns für das Wintersemester 1928'29 wiederum einen größeren Betrag für Stipendien für jüdische auslandsdeutsche Studenten zur Verfügung gestellt. Wir konnten zunächst an 4 Studenten und eine in der Ausbildung stehende auslandsdeutsche Kindergärtnerin die Stipendien verteilen und wären in der Lage, noch einige Gesuche zu berücksichtigen. Wir sehen baldigen Meldungen entgegen. Wohlfahrtsbriefmarken 1928. Seit 15. November 1928 werden von der Deutschen Nothilfe wieder Wohlfahrtsbriefmarken ausgegeben, deren Erträge zur Linderung materieller Notstände im ganzen Reichsgebiet dienen, insbesondere zur ergänzenden Fürsorge für Kinder, alte Leute und Erwerbsunfähige. Es werden ausgegeben: 5-Pfg.-Marke zum Verkaufspreis von 10 Pfg., Wappen von Hamburg; 8-Pfg.-Marke zum Verkaufspreis von 15 Pfg., Wappen von Mecklenburg-Schwerin; 15-Pfg.-Marke zum Verkaufspreis von 30 Pfg., Wappen von Oldenburg; 25-Pfg.-Marke zum Verkaufspreis von 50 Pfg., Wappen von Braunschweig; 50-Pfg.-Marke zum Verkaufspreis von 1,— RM., Wappen von Anhalt. Ferner wird von der Reichspost eine amtliche Bild- Postkarte mit eingedruckter 8-Pfg.-Marke zum Verkaufspreis von 15 Pfg. zur Ausgabe gebracht. Endlich werden Markenheftchen zunl Preise von 1,50 RM., enthaltend vier 8-Pfg.-Marken und drei 15-Pfg.-Marken, ausgegeben. Die Wohlfahrtsbriesmarken sind vollwertige amtliche Postwertzeichen, gültig zur Fraukierung aller Postsendungen nach dem In- und Ausland.

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