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Nachrichtendienst · 1928-08-01 · Heft 6 (August 1928) · p. Seite 4

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1928
Issue
Heft 6 (August 1928)
Date
1928-08-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 zur Vertretung berechtigt sind. Ein harmonisches Verhältnis dieser Arbeitsgebiete in der Vertretung muß erstrebt werden. Insbesondere darf dabei die Vertretung der Jugendfürsorge nicht in den Hintergrund gedrängt werden, damit die zentralen Ausgaben des § 3 RJWG. ordnungsgemäß erledigt werden können. Begründung: So erfreulich es ist, daß in vielen Jugendämtern die Vertreter der Jugendpflege und Jugendbewegung lebhaft und intensiv Mitarbeiten, so besteht doch die Gefahr, daß durch ein zu starkes Uebergewicht der Vertreter einer Gruppe das Gleichgewicht der Jugendamtsarbeit gestört wird. 6. Die Jugendwohlsahrtsverbände sehen ein ernstes Hindernis für die Weiterentwicklung der Jugendämter in der Tatsache, daß vielfach noch hauptamtlich Personen im Jugendamt tätig sind oder noch hineinberufen werden, die nicht die für die Betätigung in der Jugendwohlsahrt erforderliche Ausbildung besitzen. Es muß infolgedessen der größte Wert darauf gelegt werden, daß hier dem Sinne des Gesetzes mehr Rechnung getragen wird und daß außerdem für eine Fortbildung der leitenden Beamten und der verantwortlichen Mitarbeiter in den Jugendämtern Sorge getragen wird. Begründung: Die großen Anforderungen, die an die Leiter und Mitarbeiter von Jugendämtern durch das RJWG. gestellt sind, setzen gründlich geschulte und unterrichtete Menschen voraus. Dauernde Vertiefung und Fortbildung in der Arbeit ist für alle, die verantwortlich Mitarbeiten, notwendig. Bereits haben eine Anzahl von Landesjugendämtern und örtlichen Jugendämtern Fortbildungskurse für die amtlichen und freien Jugendwohlfahrtsarbeiter eingerichtet. Es wäre zu wünschen, daß noch mehr als bisher diesem Beispiel gefolgt wird. Außerdem sollten auch Kurse, die von den freien Stellen veranstaltet werden, stark die Unterstützung von seiten der Amtsstellen erfahren." Reichszusammenschluß für Eerichtshilse, Gefangeneu- und Entlassenensürsorge. Durch einen Erlaß des Herrn Reichsministers der Justiz wurde der Deutsche Reichszusammenschluß für Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlassenenfürsorge der freien Wohlfahrtspflege von der Reichsregierung anstelle des Deutschen Reichsverbandes für Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlassenenfüyorge als Reichsverband anerkannt. Die Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Gesährdetensürsorge" gehört, wie wir in der Juni- Juli-Nummer des Nachrichtendienstes bereits mitgeteilt haben, dem Reichszusammenschluß als Mitglied an. _Jugendpflege und Jugendbewegung_ Wir verweisen auf beiliegende Nummer der Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände. Gesundheitsfürsorge Äurzuschüsse. Aus dem yffenen Fonds der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Tuberkulosefürsorge" wurdet: in den Monaten Juli und August an 22 Patienten Zuschüsse in Höhe von 2641.50 Rm. bewilligt . Von den Unterstützten waren: Männer 6, Frauen 2, Jugendliche 4, Kinder 10. Inländer 13, Ausländer 9. Aus Berlin 5, Breslau 3, Gleiwitz 1, Karlsruhe 3, Köln 1, Königsberg 3, Leipzig 1, Ludwigshasen 2, Meseritz 1, Norderney 1, Oppeln 1. Neuanmeldungen 38. Verschickung jüdischer Patienten durch die Landesoersicherungsanstalt in jüdische Heilstätten. Nachdem sich, wie wir früher im Nachrichtendienst berichtet haben, die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte nach Verhandlungen mit uns bereit erklärt hat, jüdische Versicherte auf Wunsch in rituell geführten Heilstätten unterzubringen, ist das Gleiche jetzt zum Teil bei den Landesversicherungsanstalten erreicht worden. Die Landesversicherungsanstalt Baden hat sich bereits im vorigen Jahre bereit gefunden, israelitische Versicherte, die auf rituelle Verpflegung Wert legen, statt in ihre eigenen Anstalten in jüdische Heilstätten zu überweisen. In Bayern. Sachsen und Württemberg waren praktische Erfahrungen noch nicht gemacht worden, da, wie uns mitgeteilt wurde, solche Fälle noch nicht eingetreten sind. Nunmehr haben unsere schriftlichen und mündlichen Verhandlungen mit der Landesversicherungsanstalt Berlin ebenfalls dankenswerterweise zu dem Erfolg geführt, daß dieselbe sich bereit erklärt hat, bei der Durchführung der Kuren auch aus die religiöse Ueberzeugung des Patienten Rücksicht zu nehmen. Tie Landesversicherungsanstalt Berlin wird in einzelnen näher begründeten Fällen und nach Erlangung der Ueberzeugung, daß in den vorgeschlagenen jüdischen Heilstätten durch geeignete Kurvorschristen und ärztliche Ueberwachung der angestrebte Kurersolg gewährleistet wird, Kurkostenzuschüsse gewähren. Genesungsheim Meran. Das Genesungsheim des Vereins „Asyl für mittellose kranke Israeliten" in Meran wird am 15. Oktober wieder eröffnet. Ausgenommen werden männliche und weibliche Patienten im Alter von 15—60 Jahren, bei denen begründete Aussicht auf Heilung resp. Wiederherstellung ihrer Berufssähigkeit besteht. Schwerkranke (Bettlägerige) sind von der Aufnahme ausgeschlossen. Die Kurperiode ist auf zwei Monate bemessen, doch ist Verlängerung bei vorliegender Notwendigkeit möglich. Der Verpflegungssatz beträgt 20 Lire pro Tag, zurzeit 4.25 Mark. Winterkuren im Genesungsheim Oberstetten. Das Genesungsheim der Eduard und Adelheid Kann- Stistung in O b e r st e t t e n bei Bad Homburg bleibt in diesem Jahr versuchsweise auch in den Wintermonaten geöffnet. Das Heim hat Zentralheizung und ist für den Winterbetrieb besonders gut eingerichtet. Mit einer neuen Krastpostlinie Homburg—Oberstetten—Hohemark, die eine Haltestelle in unmittelbarer Nähe des Heims besitzt, ist dasselbe bequem zu erreichen. Ausgenommen werden erwachsene Erholungsbedürftige, Männer und Frauen. Anmeldungen sind zu richten an Fräulein Cilly Epstein, Frankfurt a. M., Langestraße 30. Aerztliche Organisation „Mittelstandssürsvrge", Bad Oeynhausen. Die Kosten für eine vierwöchentliche Kur (Mittelstandsfürsorge) stellen sich für volle Pension, Kurtaxe, 16 Bäder, Brunnenkur und ärztliche Behandlung in der Zeit vom 20. April bis 20. September auf 275,— RM. Bei Verlängerung der Kur beträgt der Wochenpreis einschl. 3 Sol- und kohlensauren Thermalbädern 54,— RM. In der übrigen Zeit betragen die Kosten 245,— bezw. 50,— RM., ausschl. Licht und Heizung, die seitens der Pensionsinhaber billigst berechnet werden. Die Beträge sind in zwei Raten, zu Beginn und in der Mitte der Kurzeit, zu entrichten. Für besondere Kurmittel (Liegekuren, Inhalation, Rollstuhlbenutzung, Konsultation von Spezial- und Zahnärzten, Zander-Institut, besondere Diät) werden bei Ueberweisung durch die Geschäftsstelle weitgehende Ermäßigungen gewährt. Für gewünschte besondere ärztliche Leistungen werden die Mindestsätze der Allgemeinen Deutschen Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Die Unterbringung erfolgt nur in gutrenommierten Pensionshäusern. Nach Möglichkeit wird bei rechtzeitiger Anmeldung auf persönliche Wünsche und Erfordernisse, die der körperliche Zustand bedingt, wie Parterrezimmer usw.. Rück-

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