Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 5 (Juni 1928)
- Date
- 1928-06-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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- 9 — Bevölkerungspolitik Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Am 24. Juni fand in den neuen Räumen des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden eine Sitzung des Wohlfahrtsausschusses statt. Herr Dr. Ollendorsf berichtete ausführlich in Vertretung von Frau Wronsky über die Arbeiten des bevölkerungspolitischen Ausschuss e s, der durch sein kürzlich veröffentlichtes Preisausschreiben: „Das großstädtische Wohnungsproblem und sein Einfluß auf die jüdische Bevölkerung" wieder die Aufmerksamkeit der jüdischen Öffentlichkeit auf diese bedeutsamen Probleme gelenkt hat. Aui Anregung der Zentralwohlfahrtsstelle wurde beschlossen, demnächst ein weiteres Rundschreiben betreffend Mutter- und Jugendschutz an die Jugendämter und jüdischen Wohlfahrtsämter zu versenden. Es schweben aus Anregung des Wohlfahrtsausschusses zurzeit auch noch Verhandlungen der Zentralwohlsahrtsstelle mit den zuständigen interkonfessionellen Stellen, um unter günstigen Bedingungen Mittel zur Erlangung billiger Wohnungen zu beschaffen. Soziale Äusbildnngs- und Bernfsfragen Körperliche Eignung für den Wohlfahrtspflegerinnenberuf. Um körperlich ungeeignete Persönlichkeiten von vornherein dem Wohlfahrtspflegerinnenberuf fernzuhalten, bestimmt der Preußische Herr Minister für Volkswohlfahrt, daß das in § 4, Ziffer 7 der Vorschriften über die staatliche Prüfung von Wohlfahrtspflegerinnen vom 22. Oktober 1920 („Volkswohlfahrt", Seite 355) vorgesehene amtsärztliche Gesundheitszeugnis über die Eignung für den Beruf als Wohlfahrtspflegerin schon vor der Aufnahme in die Wohlfahrtsschule beizubringen ist. Weiter wird eine ständige Ueberwachung des Gesundheitszustandes aller Wohlfahrtsschülerinnen während der zweijährigen Ausbildungszeit durch einen Anstaltsvertrauensarzt für erforderlich gehalten. Dem Gesundheitszeugnis ist ein von der zu Untersuchenden auszufüllender Fragebogen zugrunde zu legen, während das Gesundheitszeugnis von dem Arzt abzugeben ist. Die bereits in der Ausbildung stehenden Schülerinnen haben das Zeugnis vor dem Eintritt in das Wintersemester 1928/29 beizubringen. An der durch Runderlaß vom 9. August 1923 — III W 316 — („Volkswohlfahrt", Seite 411) getroffenen Ergänzungsbestimmung zu § 4, Ziffer 7 der Vorschriften vom 22. Oktober 1920, nach der zur Abgabe des Zeugnisses auch die durch die Wohlfahrtsschulen mit Zustimmung der zuständigen Regierungspräsidenten bestellten Vertrauensärzte berechtigt sind, wird nichts geändert. Vordrucke zu den Fragebogen, deren Beschaffung den Wohlfahrtsschulen obliegt, sind in Carl Heymanns Verlag in Berlin W8, Mauerstraße 44, käuflich zu erhalten. Nachschulung von Kindergärtnerinnen in Preußen. Durch Erlaß des Herrn Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 10. 2. 1928 wird älteren, in der Kleinkinderfürsorge bewährten Kräften die Möglichkeit gegeben, durch Besuch von Nachschulungskursen mit staatlicher Abschlußprüfung die staatliche Anerkennung nachträglich zu erwerben. Wie wir dem Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge Nr. 5 entnehmen, müssen die Bewerberinnen mindestens 32 Jahre alt sein und sich mindestens fünf Jahre in praktischer Berufsarbeit in leitender Stellung in kleinen oder in verantwortlicher Stellung in großen Kindergärten, Horten, Heimen usw. bewährt und sich außerdem in Lehrgängen und Kursen auch theoretisch für ihren Beruf vorbereitet haben. Unter diesen Voraussetzungen können sie bereits nach halbjähriger Teilnahme an dem Unterricht eines staatlich anerkannten Seminars zur staatlichen Prüfung als Kindergärtnerin oder Hortnerin zugelassen werden. Wo sich eine größere Anzahl von Bewerberinnen zusammenfindet, kann ein besonderer Ausbildungslehrgang von mindestens viermonatlicher Dauer mit rund 30 Wochenstunden an ein staatlich anerkanntes sozialpädagogisches Seminar angeschlossen werden. Viermonatliche Sonder-Lehrgänge, die der ministeriellen Genehmigung bedürfen, sind in Perlin vom Pestalozzi-Fröbelhaus und vom Verein Jugendheim, Charlottenburg, in Aussicht genommen, lieber weitere Einzelheiten gibt die Geschäftsstelle der Zentralwohlfahrtsstelle Auskunft. Veranstaltungen (Tagungen, Lehrgänge usw.) Sozialer Ausschuß des Reichsverbandes der Wischen Lehrervereine. Ueber die Konstituierung des Sozialen Ausschusses des Reichsverbandes der jüdischen Lehrervereine während der Schulungswoche wurde schon in der letzten Nummer des Nachrichtendienstes berichtet. An der Gründungssitzung, die unter Vorsitz von Lehrer Sawady-Berlin stand, nahmen teil: Bein- Beelitz, Edith Cohn-Berlin, Gut Frankfurt a. M., Kolodzinsky - Breslau, Marx-Pforzheim, Else Menken - Breslau, Peritz-Königsberg, ferner Vertreter der Zentralwohlfahrtsstelle. Nach einem Bericht über die vorbereitende Arbeit zur Begründung des Sozialen Ausschusses und Beratung über die Zusammensetzung, begrüßte Dr. Ollendorsf im Namen der Zentralwohlfahrtsstelle den neuen Ausschuß. Das Arbeitsprogramm des Ausschusses sieht zwei Gruppen von Aufgaben vor: einmal die Durchführung von solchen, die den Lehrern von Zentralstellen der Wohlfahrtspflege zugewiesen werden; das zweite große Aufgabengebiet auf dem Gebiet der Jugendwohlfahrt ergibt sich aus der praktischen Arbeit der einzelnen Lehrer und ihrer Verbände. Ihre Erfahrungen auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege sollen im Sozialen Ausschuß gesammelt und fruchtbar gemacht werden. Im Verlaufe der Sitzung werden als weitere Tätigkeitsgebiete bezeichnet: Zusammenstellung einer sozial-pädagogischen Handbibliothek im Rahmen der Bibliothek der Zentralwohlfahrtsstelle und Begründung eines speziellen Archivs; ferner die Mitwirkung bei der Berufsberatung und bei der Unterbringung der Schulentlassenen in geeigneten Berufen und eine Feststellung über den Stand der Schulpflege. Alle diese Aufgaben sollen im Einvernehmen mit den bereits bestehenden Stellen in Angriff genommen werden. Notwendig erscheint auch, den Nach richtendienst der Zentralwohlfahrtsstelle den Lehrern zugänglich zu machen. Ferner wurde als zweckmäßig übereinstimmend hervorgehoben, daß bei Lehrerfortbildungskursen Einführungsvorträge in die Wohlfahrtspflege stattfinden. Sozialer Ausschuß des Rabbineroerbandes. Eine Sitzung des Sozialen Ausschusses des Allgemeinen Deutschen Rabbinerverbandes fand Ende Mai statt. In dieser Sitzung wurde über die Arbeit des Rabbiners in der Jugendfürsorge und seine Stellung zur Jugendbewegung gesprochen. Ferner wurden über die seitherigen Vorarbeiten zum Ausbau der Gefängnis- und Krankenhaussürsorge, soweit sie von den Rabbinern ausgeführt wird, berichtet. Die