Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 5 (Juni 1928)
- Date
- 1928-06-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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7 den in Berlin für die Sache zu interessieren und zur Bewilligung von 10000 Mark zu den Kosten des Umbaues und 5000 Mark für den Haushalt des ersten Jahres zu bestimmen. Inzwischen haben auch der Preußische Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden in Halberstadt und andere Landesverbände größere Summen bewilligt, so daß die Anstalt nunmehr gesichert ist. Da mit ihrer Gründung eine seit langem schwer empfundene Lücke in der Reihe der jüdischen sozialen Einrichtungen der deutschen Juden ausgefüllt werden wird, wird sie zweifellos sehr bald eine große Zahl von Gönnern auch aus den Kreisen unserer privaten oft bewährten Wohltäter finden. Endlich sei noch erwähnt, daß auch der Direktor der psychiatrischen Universitätsklinik dem Plan seine volle Sympathie entgegenbringt und der neu zu gründenden Erziehungsanstalt seine Unterstützung zugesagt hat. So wünschen wir dem Unternehmen ein volles Gelingen. Inzwischen wurde das Jüdische Erziehungsheim am 1. Juli eröffnet. Das Heim hat 25 Plätze. Es nimmt vorläufig für das erste Jahr nur 8 Inaben von 6—14 Jahren auf. Der Verpflegungssatz beträgt monatlich Mk. 120,— bis Mk. 150,—. Anmeldungen sind an Herrn Rabbiner Dr. Cohn-Marburg zu richten. 40 Jahre jüdische Waisenfürsorge in Baden. Unter außerordentlich starker Beteiligung aus ganz Baden fand in Karlsruhe am 17. Mai die Festversammlung des Landesvereins zur Erziehung israelitischer Waisen in Baden anläßlich seines 40 jährigen Bestehens statt. Der Verein wurde 1888 auf Anregung von Bezirksrabbiner Dr. Josef Eschelbacher in Bruchsal gegründet. Wenn auch bei der Gründung schon der Gedanke an ein eigenes Waisenhaus eine große Rolle spielte, so blieben doch die Debatten darüber unentschieden, bis endgültig im? Dezember 1927 beschlossen wurde, die Familienerziehung in Baden zu behalten und die Frage des Waisenhauses ruhen zu lassen. Die Erfahrungen einer 40jährigen Praxis wurden bei dieser Entscheidung zugrunde gelegt. Die Tätigkeit des Vereins besteht darin, schulpflichtige Kinder in gutgeprüfte Pflegestellen in Baden unterzubringen. Die Fürsorge für die Kinder wird bis zur Erwerbsbefähigung weitergeführt. Seit Bestehen hat der Verein insgesamt 631 Waisen betreut, darunter 37 Kriegerwaisen. Gegenwärtig sind 83 Kinder in der Fürsorge des Vereins, darunter 13 Vollwaisen, 54 Halbwaisen, 7 uneheliche Kinder, 11 ausländische Kinder und 9 Kinder aus zerrütteten Familienverhältnissen. Schon unter den ersten Gesuchen waren solche für uneheliche Kinder, die mit der gleichen Bereitwilligkeit in die Fürsorge des Vereins ausgenommen wurden, wie die ehelichen. Der Verein brachte damit eine soziale Gesinnung zum Ausdruck in einer Zeit, als im bürgerlichen Leben die Gleichstellung dieser Kinder noch lange nicht gebilligt wurde. Naturgemäß hat der Krieg auch für die Tätigkeit des Vereins Folgen, gehabt. Zu Beginn des Jahres 1915 liefen schon die ersten Gesuche zur Aufnahme von Kriegerwaisen ein und bis 1922 wurden insgesamt 37 Kriegerwaisen in die Fürsorge des Vereins ausgenommen. Auch Kinder ausländischer Flüchtlinge und vertriebener elfäffifcher Familien wurden durch den Waisenverein betreut. Eine beträchtliche Zahl von Gesuchen, in welchen Erziehungsbeihilfen für vaterlose Halbwaisen nachgesucht werden, gehen ständig bei der Geschäftsstelle ein. Der Verein gibt hier in den meisten Fällen die Kinder nicht in Pflegestellen, sondern er überweist der Mutter einen Betrag für die Erziehung ihrer Kinder. Das Vereinsvermögen betrug 1914: 302 439 Mark. Durch die Inflation ging es verloren, so daß nur durch intensive Werbung von Mitgliedern und Freunden im In- und Auslande die Arbeit weitergeführt werden konnte. Der außerordentlich rührige Verein, dessen Vorsitzender Herr Jakob Oppenheimer in Bruchsal ist, unterhält dort eine eigene Geschäftsstelle. Zu der Festversammlung in Karlsruhe hatte auch die Zentralwohlfahrtsstelle besondere Glückwünsche für weitere segensreiche Tätigkeit gesandt. Auskunftsstelle für internationalen jüdischen Kinderschuh und Jugendwohlfahrt. Im Hinblick auf die steigende Bedeutung, die die Fragen des internationalen jüdischen Kinderschutzes und der Jugendwohlfahrt gewinnen, haben sich in Berlin Menschen aus verschiedenen Kreisen jüdischer Jugendwohlfahrtsarbeit zur Begründung einer Auskunftsstelle für internationalen jüdischen Kinderschutz und Jugendwohlfahrt zusammengefunden. Um der Stelle weitgehende Informationen über Kinderschutz- und Jugendwohlfahrtsarbeiten und -einrichtungen sowie über besondere Notstände in den verschiedenen Ländern, ferner persönliche Fühlungnahme mit Mitarbeitern zu ermöglichen, werden alle diejenigen, die sich für diese Arbeiten interessieren, gebeten, ihre genaue Adresse an die Auskunftsstelle für internationalen jüdischen Kinderschutz und Jugendwohlfahrt zu Händen von Frau Bergel-Gronemann, Berlin- Wilmersdorf, Landauer st raße ll, mitzuteilen. Deutsche Zentrale für freie Jugendwohtfahrt. Die Deutsche Zentrale für freie Jugendwohlfahrt hörte in einer ihrer letzten Sitzungen ein eingehendes Referat von Dr. Ollendorff über „Die Formen der freiwilligen Fürsorgeerziehung". Dr. Ollendorff gab einen lleberblick über die bisherige Praxis der Fürsorge, eine Erziehung auf öffentliche Kosten unter Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Verhütung von Verwahrlosung anzuordnen, ohne daß Fürsorgeerziehung ausgesprochen würde. Dr. Ollendorff sprach ferner über die Vor- und Nachteile der freiwilligen Fürsorgeerziehung. Es wurde beschlossen, diese Angelegenheit in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Fürsorgeerziehungstag und der Vereinigung großstädtischer Jugendämter weiter zu verfolgen. Erziehungsbeihilfen für Kriegerwaisen. Im Anschluß an den Bericht in der Märznummer des Nachrichtendienstes über Erziehungsbeihilfen für Kriegerwaiseu verweisen wir auf neue Bestimmungen des Reichsarbeitsministeriums, die einem gewissen Härteausgleich dienen sollen. Nach diesen Bestimmungen kann Anträgen, die bis zum 31. Juli 1928 (bisher 1. Mai) gestellt werden, rückwirkend ab 1. Oktober 1927 entsprochen werden. Ferner können auch Waisen, die nur die Volksschule besuchen, eine Erziehungsbeihilfe von Mk. 10,— monatlich erhalten, wenn sie ausschließlich auf die Rente und Zusatzrente angewiesen sind und wenn die mit dem Schulbesuch im Zusammenhang stehenden Kosten, z. B. für Bekleidung, nicht ohne Gefährdung der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer selbst oder ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen bestritten werden können. Die Bestimmung, daß für Kinder, die eine Mittelschule usw. besuchen, eine Erziehungsbeihilfe von mehr als 10,— RM. monatlich erst vom vollendeten 15. Lebensjahr ab gewährt werden kann, ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 dahin ergänzt worden, daß der Vollendung des 15. Lebensjahres auch der Uebertritt von der Volksschule in eine Mittelschule gleichzuachten ist. In den Erläuterungen, die dem Erlaß beigegeben sind, wird ausgeführt, daß einmalige Kosten, die durch die Beschaffung von Werkzeugen, Berufskleidung usw. beim Antritt der Berufsausbildung entstehen, bei der Bemessung der laufenden Erziehungsbeihilfe berücksichtigt werden können. Bei der Prüfung, in welcher Höhe eine im Erwerbsleben stehende Witwe zu den Kosten der Berufsausbildung ihrer Kinder beitragen kann, ist nur das Nettoeinkommen der Witwe zu berücksichtigen. Erziehungsbeihilfen können nicht gewährt werden, wenn die Ausbildung der Mayen offenbar mit Rücksicht auf die Weitergewährung von Versorgungsbezügen absichtlich verzögert wird. Die Gesamtbezüge der Kriegerwaisen, die nach den früheren Gesetzen versorgt werden, können durch Gewährung einer Erziehungsbeihilfe entsprechend ergänzt werden.