Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 5 (Juni 1928)
- Date
- 1928-06-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2549643-2549665-2549670--278-2550001- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
6 an ältere Angestellte, die ohne ausreichenden Erwerb sind, zur Verfügung gestellt. Für die Gewährung von Einzeldarlehen sind folgende Gesichtspunkte entscheidend: 1. Die Darlehen dürfen nur zu produktiven Zwecken ausgenommen werden, d. h. unter der Voraussetzung, daß durch die Verwendung des Geldes aller Voraussicht nach die eigene wirtschaftliche Leistung des Antragstellers wesentlich erhöht oder ihre drohende Verminderung verhindert werden kann. (So werden Darlehen gegeben an kleine Handwerker zur Beschaffung von Maschinen, Handwerkszeug, Material; an Kleingewerbetreibende zur Beschaffung von Ware, zur notwendigen Betriebserweiterung usw. Auch an Händler und Hausierer, sofern sie auf dem Lande ihrem Beruf nachgehen, während für Hausierer und Händler in Großstädten Darlehen nicht als produktiv zu bezeichnen wären.) 2. Es darf sich bei der Gewährung von Darlehen nicht um Fälle handeln, bei denen eine Rückzahlung voraussichtlich ausgeschlossen ist, das Darlehen also lediglich die reine Unterstützungsbedürftigkeit des Betreffenden verdecken soll. 3. Die Höhe der erforderlichen Summe muß in einem der heutigen Kapitalmarktlage entsprechenden Verhältnis zur Steigerung der Wirtschastsleistung des Darlehensnehmers stehen. 4. Die Steigerung der Wirtschaftsleistung muß dem Darlehensnehmer die Möglichkeit geben, nach einer Schonfrist von 2—10 Monaten das Darlehen in monatlichen Raten von 5—10 o/o der ursprünglichen Darlehenssumme zurückzuzahlen. 5. Die Verzinsung beträgt je nach dem Einzelfall 4 o/o bis Reichsbankdiskontsatz. 6. Das Darlehen muß in genügender Weise sichergestellt werden: Bürgschaft, hypothekarische Sicherung, in geeigneten Fällen auch UÜbereignung von Betriebsmitteln u. a. 7. Darlehen an ältere Angestellte: Antragsteller muß das 40. Lebensjahr erreicht haben und muß während der Hauptzeit seiner beruflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis gestanden und dieses nicht freiwillig aufgegeben haben. Es muß nach den örtlichen Verhältnissen und nach der persönlichen Eignung des Antragstellers die Aussicht bestehen, daß er mit Hilfe des Darlehens sich, wenn auch nur eine kleine wirtschaftliche Existenz begründen kann. Die Antragsteller sollen nur solchen Tätigkeiten zugesührt werden, für die volkswirtschaftlich ein Bedürfnis besteht. Der Höchstbetrag des Darlehens an ältere Angestellte soll Mk. 1000,— nicht übersteigen. 8. Die Kreditgemeinschaft ist ferner bereit, Kleinrentnern Aufwertungsforderungen, Hypotheken, Ablösungsschulden oder Auslösungsscheine vor der Zeit zu Geld zu machen. In vielen Fällen werden diese Aufwertungsforderungen auch zur Ausbildung von Kindern, von denen später einmal eine Unterstützung der Eltern erwartet werden kann, diskontiert oder beliehen. Der Hauptzweck besteht darin, dem alten Kleinrentner schnellstens zum Gelde zu verhelfen, das er aus der Auswertungsforderung zu erwarten hat, damit er dasselbe schnellstens produktiv verwerten kann. Gesuche um Einzeldarlehen, die diesen Richtlinien entsprechen, sind an die Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilfeorganisationen Deutschlands, Berlin N. 24, Monbijouplatz 3, oder an ihre Landesstellen (vergl. Juni-Juli-Nummer 1926 des Nachrichtendienstes) zu richten. Gültigkeit der Hinderibnrgbriefmarken. Die Deutsche Nothilfe teilt mit, daß der Vertrieb der Hindeuburgwohlsahrtswertzeichen Ende Juni ausgehört hat. Die Frankierungsgültigkeit hört Ende Juli auf. Hindenburgbriefmarken, die bis zu dieser Zeit nicht verbraucht sind, können nicht zurückgenommen werden. Jugend- und Gefährdetenfürsorge Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Gefahrdetenfürforge". ' Zu einer zahlreich besuchten Sitzung waren die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Gesährdetenfürsorge" im Anschluß au die letzte Sitzung des Wohlfahrtsausschusses des Preußischen Landesverbandes zusammengekommen. Durch den Vorsitzeirden, Herrn San.-Rat Dr. Seeligsohn, wurde über den Stand der Erziehungsberatung für schwer erziehbare und psychopathische Kinder in den einzelnen jüdischen Gemeinden und über die weiteren Pläne zum Ausbau der Beratung und Fürsorge berichtet. Richtlinien hierfür lagen der Arbeitsgemeinschaft in 2 Entwürfen vor; diese sollen demnächst, nach einer weiteren Beratung der Kommission für Psychopathenfürsorge, den einzelnen jüdischen Gemeinden zugehen. — Eine rege Aussprache entspann sich über die Mitarbeit der jüdischen Wohlfahrtspflege bei der Sozialen Gerichts hilse. Diese neue Einrichtung ist in den einzelnen Städten z. T. verschiedenartig organisiert. Wer auch immer aber der Träger sein mag, es ist anzustreben, daß jüdische Fälle den jüdischen Wohlfahrtsstellen sowohl zum Zwecke der Ermittlung als auch zur Uebernahme der Schutzaufsichten überwiesen werden. Ueber Wesen und Aufgaben der sozialen Gerichtshilfe im einzelnen und der Mitarbeit der jüdischen Wohlfahrtsämter wird demnächst besonders berichtet. — Mit besonderem Interesse wurde der Bericht des Hilfsvereins der deutschen Juden über die Ueberwachung der Auswanderung entgegengenommen. Eine Zusammenarbeit zwischen dieser Tätigkeit, der Bahnhofshilfe des Jüdischen Frauenbundes und der örtlichen Wohlfahrtspflege scheint zur Intensivierung der Arbeit dringend erforderlich zu sein. Schritte hierzu werden daher im Lause des Winters in die Wege geleitet werden. — Wie aus einem weiteren Bericht über den Stand der Zufluchts-und Bewahrungsheime hervorging, bestehen im Augenblick Zusluchtsheime bezw. Einzelzimmer für vorübergehende Aufnahme von Frauen und Mädchen in Berlin, Breslau, Frankfurt a. Main, Hamburg, Köln, Leipzig, Ludwigshafen, München, Neustadt a. Haardt. Die Schaffung von Zufluchtsheimen für männliche Jugendliche wird als eine der nächsten und wichtigsten Ausgaben der Arbeitsgemeinschaft in Angriff genommen werden. — In der Aussprache wurden schließlich noch Vorschläge über die Errichtung eines Bewahrungsheimes gemacht. Jüdisches Erziehungsheim, Marburg. Vor kurzem tagte unter dem Vorsitz des Provinzialrabbiners Dr. Cohn das vorbereitende Komitee für die Gründung eines israelitischen Erziehungsheimes für schwer erziehbare Kinder. Zu der Sitzung waren außer dem Vorstande und einigen Kuratoren des bisherigen Israelitischen Schüler- und Lehrlingsheimes zu Marburg a. L. Vertreter von Landesverbänden der israelitischen Gemeinden, des Hessischen Logenverbandes und der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden erschienen. Der Vorsitzende verlas die eingegangenen Begrüßungsschreiben und konnte feststellen, daß die Landesverbände der Synagogengemeinden sämtlicher deutscher Länder sowie die Wohlfahrtsverbände die beabsichtigte Neugründung erfreut begrüßen und sich mit namhaften Beträgen an den Kosten beteiligen wollen. Das Kuratorium des Israelitischen Schüler- und Lehrlingsheimes, das einst von den Herren Provinzialrabbiner Dr. Leo Munk s. A. und Geheimrat Professor Dr. Hermann Cohen s. A. sowie Bankier Hermann Eichelberg begründet worden ist, will sein Haus, das infolge der inzwischen erfolgten Gründung von höheren Schulen an vielen kleinen Plätzen für seinen ursprünglichen Zweck nicht mehr gebraucht wird, für das neue Erziehungsheim zur Verfügung stellen. Der Vorsitzende dankte allen denen, die sich schon vor dem genannten Tage um die Sache bemüht hatten und unter ihnen ganz besonders Herrn Rabbiner Dr. Horovitz in Frankfurt a. M., der die Gründung eines solchen Heimes schon seit vielen Jahren anstrebt und mit Eifer verfolgt. Ihm war es in erster Reihe gelungen, den Preußischen Landesverband jüdischer Gemein-