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Nachrichtendienst · 1928-04-01 · Heft 4 (April 1928) · p. Seite 11

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1928
Issue
Heft 4 (April 1928)
Date
1928-04-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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— 11 Die Fürsorgeerziehung ist bisher vielfach durch Elemente belastet, die nicht mehr erziehbar und durch die Befristung der Fürsorgeerziehung auch innerlich dem Erziehungseinfluß entzogen sind. Nach der Entlassung bilden diese Elemente einen großen Teil der Straffälligen. Sie werden in Presse und Oeffentlichkeit als ehemalige Fürsorgezöglinge bezeichnet und bringen damit die Fürsorgeerziehung unverdienter Weise in Verruf. Werden sie aber künftig durch ein Bewahrungsgesetz sichergesteUt, so wird dies gleichermaßen der Fürsorgeerziehungsarbeit als solcher und der Verwirklichung ihrer pädagogischen Ziele zugute kommen, wie in der Oeffentlichkeit die Erkenntnis der Bedeutung der Fürsorgeerziehung fördern. Zu der K o st e n f r a g e geht die Meinung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege dahin, daß die Durchführung der Bewahrung nur eine Verschiebung in den Kosten bringen werde. Nach ihrer Auffassung ist der gegenwärtige Zustand des Kreislaufs der Haltlosen — Freiheit, Straffälligkeit, Verurteilung, Haft — in seinen Auswirkungen ebenso teuer, weiin nicht teurer für die öffentlichen Kassen, als die durchgehende Bewahrung, wobei der Schaden, welchen die Haltlosen in der kurzen Periode der Freiheit der Allgemeinheit zufügen, und der Schaden, den sie selbst leiden, noch ganz außer Berücksichtigung bleibt. Voraussichtlich würde die Durchführung der Bewahrung gegenüber dem gegenwärtigen Zustand sogar noch eine Ersparnis bedeuten, da die Arbeitskraft der Bewahrungsbedürstigen bei einem länger dauernden Herrn ausenthalt weit eher produktiv gemacht werden kann, als dies heute bei dem häufigen Wechsel des Aufenthaltsortes bzw. der Anstalten, der besonders große Kosten erfordert, möglich ist. Aber auch dre Einführung der Bewahrung würde finanziell nicht zu sehr ins Gewicht fallen. Nach den Erfahrungen der freien Wohlfahrtspflege stellen die Bewahrungsbedürftigen keine große Zahl dar. Die notwendigen Plätze können durch Umstellung schon vorhandener Anstalten geschaffen werden. Die in der Deutschen Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengefaßten Reichsspitzenverbände halten ebensowohl im Interesse der zu Bewahrenden, wie in dem ihrer Arbeit und in dem der Allgemeinheit die baldige Verabschiedung eines Bewahrungsgesetzes für dringend notwendig. Jugendpflege und Jugendbewegung Auf die beiliegenden Mitteilungen des R eichsausschus ses der Jüdischen I u g endv erb ä nd e machen wir besonders aufmerksam. Gesundheitsfürsorge Lotterie zur Errichtung einer Tuberkuloseheilstätte für jüdische Männer In Berlin ist ein Komitee begründet worden, welches sich des Vertriebes der Lose in Berlin a n n i m m t. Diesem Komitee gehören folgende Persönlichkeiten an: Berliner Hauptausschuß: Rabbiner Dr. Baeck, Eugen Caspary, Bertha Falkenberg, Rabbiner Dr. Meier-Hildesheimer, Oskar Heimann i. Fa. Maaßen, Edith Hirsch, Julius Klausner i. Fa. Leiser Nachf., Rabbiner Dr. Joseph Lehmann, Dr. med. I. W. Samson, Adolf Schoyer, Jul. Schwarz i. Fa. Schwarz-Goldschmidt Li Co., Prof. Dr. Seligmann, Dr. Hugo Zwillenberg i. Fa. Hermann Tietz. Arbeitsausschuß: Ulla Brode, Otto Eskeles i. Fa. Gebr. Heyman, Hannah Karminski, Dr. phil. Rudolf Leszynsky, Henriette May, Dr. Friedrich Ollendorff, Minna Schwarz, Frieda Weinreich. Die Berliner Geschäftsstelle befindet sich bei der Arbeitsgemeinschaft Jüdische Tuberkulosefürsorge, Berlin N. 24, Oranienburger Straße 6911. Es gilt, bis zu dem endgültig letzten Ziehungstermin, dem 5. Juni 1928, noch ca. 40 000 Lose a Mk. 2,— abzusetzen. Der Erlös dieser Lotterie soll dazu dienen, die außerordentlich notwendige Heilstätte für tuberkulosekranke jüdische Männer im Schwarzwald zu errichten. Eine große Reihe wertvoller Gewinne stehen zur Verfügung, von denen wir nur einige ausführen wollen: 1 Perlenkette.Wert: Mk. 15 000,— 1 Wohnungseinrichtung: Schlafzimmer, Wohnzimmer und 1 Oelgemälde.Wert: Mk. 7 500,— 1 Auto.Wert: Mk. 3000,— 1 Chanukkahleuchter Benno El kan Wert: Mk. 2 500,— 1 Silberkasten.Wert: Mk. 1600,— 1 Besteckkasten für 12 Personen . Wert: Mk. 1250,— 1 Silbernes Kaffeeservice . . . Wert: Mk. : 750,— 12 Koffer . . ä Mk. io,— 1000 Füllhalter . . ä Mk. 500 Füllhalter . . a Mk. 26 Tischlampen . . a Mk. 50,- 2 Sesselgarnituren, Leder . . . . ä Mk. 200,— 4 Peddigrohrgarnituren . . . . ä Mk. 100, und eine große Anzahl wertvoller Gemälde und Radierungen namhafter Künstler (Liebermann, Lesser Ury, Steinhardt, Spiro, Hartung u. a.). Wir sprechen die Hoffnung aus, daß weiteste Kreise der in Deutschland lebenden Juden sich durch Losabnahme an der Verwirklichung des großen Werkes beteiligen. Losbestellungen nehmen — von den bekannten Stellen in Frankfurt a. M. (vgl. Nachrichtendienst v. März) abgesehen — in Berlin u. a. entgegen: Geschäftsstelle der Zentralwohlfahrtsstelle, Oranienburger Straße 69 und Oranienburger Straße 13—14; Jüdischer Frauenbund, Monbijouplatz 10; Wohlfahrtsamt der Jüdischen Gemeinde, Rosenstr. 2—4. Kurzufchüsse Im Monat März wurden an 13 Patienten Zuschüsse in Höhe von Mk. 1550,82 aus dem offenen Fonds der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Tuberkulosefürsorge" bewilligt: Von den Unterstützten waren: Männer 3, Frauen 6, Jugendliche 4. Inländer 7, Ausländer 6. Aus Berlin 7, Fichtenau 1, Hannover 1, Jena 1, Köln 1, Pforzheim 1, Riede 1. Neuanmeldungen: 22. Bekärupfung der Geschlechtskrankheiten Der Preußische Herr Minister für Volkswohlsahrt gibt unterm 2. März 1928 erneut Anweisung zur Durchführung des Reichsgesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, und zwar besonders

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