Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 4 (April 1928)
- Date
- 1928-04-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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9 — Dr. Bergmann einen geschichtlichen Ueberblick über die Entwicklung des Frauenvereins, der zur Zeit 6000 Mitglieder zählt. Gegründet wurde der Verein 1888 mit dem Ziel, produktive Fürsorge zu treiben. Es wurde damals in großem Maße Heimarbeit für die notleidende jüdische Bevölkerung in Berlin vermittelt und es wurden Beträge zur Verfügung gestellt, um das notwendigste Handwerkszeug zu kaufen. Bis zum Jahre 1899 wurden für diese Zwecke ca. Mk. 27 000.— ausgegeben. Seit 1902 sah der Frauenverein seine Haupttätigkeit in der Wochenpflege, für die von diesem Jahrö ab 2/g der Einnahmen verwendet und zu deren Ausübung im Laufe der nächsten Jahre 22 Krankenpflegerinnen beschäftigt wurden. Die Zahl der Wochenpflegen Ende 1912 beträgt 3056 mit einem Kostenaufwand von Mk. 124556. Bon 1902 an widmete sich der Verein ausschließlich der Wochenpflege. 1908 wurde seitens des Frauenvereins für Aufnahme von Wöchnerinnen m dem jüdischen Krankenheim Berlin gesorgt und ein entsprechendes Abkommen getroffen, das bis heute besteht. Von 1910—12 wurden durch den Frauenverein 70 verheiratete und 42 ledige Mütter im Krankenheim untergebracht. 1913 wurde vom Verein in dem jetzigen Hause Brunnenstraße 41 ein Heim mit je 6 Betten für Mütter und Kinder eröffnet, das beständig vergrößert werden mußte, bis es im Jahre 1914 zu einem eigenen Neubau kam. 1927 wurde dem Heim eine Mütterberatungsstelle angegliedert. Von 1917—1926 hat der Frauenverein sechsmonatliche Lehrgänge für Säuglings- und Wochenpflege abgehalten. Während dieser Zeit wurden 96 Schülerinneri ausgebildet. Am 1. Mai 1926 erhielt das Mütter- und Kinderheim vom Preuß. Minister für Volkswohlfahrt die staatliche Anerkennung als Säuglingspflegeschule. Seither haben die Schülerinnen Gelegenheit, nach einem zweijährigen Lehrgang das Staatsexamen zu machen. Bis 1922 ist es auch gelungen, 28 uneheliche jüdische Kinder in Pflegestellen unterzubringen, von denen 9 adoptiert wurden. Weitere 11 Kinder wurden später adoptiert. Das Heim, das nach den Grundsätzen moderner Hygiene eingerichtet ist, umfaßt zur Zeit 70 Kinderbetten und 35 Mütterbetten. Die Zahl der Schülerinnen beträgt gegenwärtig 12. In idem Heim werden die werdendeii Mütter bis zu ihrer Entbindung beschäftigt. Nach Beendigung des Wochenbettes können die Kinder längere Zeit im Hause bleiben, auch wenn die Mutter ihrer Berufstätigkeit nachgeht. Anläßlich des Jubiläums ist eine Festschrift erschienen, die nicht nur einen Rückblick auf diese segensreiche Entwicklung des Frauenvereins der Berliner Logen, sondern auch einen Einblick in eine großzügige neuzeitliche Mütter- und Säuglingsfürsorgearbeit gibt. (Siehe Seite 16.) Jüdische Waisenhilfe Einer Veröffentlichung der „Jüdischen Waisenhilfe" Gesellschaft zur Förderung der Erziehung jüdischer Waisenkinder zu produktiver Arbeit (Geschäftsstelle Berlin-Charlottenburg 2, Knesebeckstraße 86) entnehmen wir folgende Angaben: „T aus end e z üdis ch er Kind er d es O st ens wur - den durch Pogrome, Krieg und Seuchen eitern- und heimatlos. Im Schmutz und Elend der Straße zu verkommen, Schieber und Schnorrer zu werden, das ist das Schicksal, das sie bedroht. Es galt, diese große Gefahr zu bekämpfen und diese Waisenkinder eiiiem freudigen Leben der Arbeit zuzuführen. So gründeten vor einem Jahre Pädagogen und Aerzte eine jüdische Kinderfiedlung in Ben-Schemen (Palästina). Das bewaldete, gesunde Gelände stellte der Jüdische Nationalsonds (K.K.L.) zur Verfügung. Hier arbeiten die Kinder zusammen mit tüchtigen Fachleuten und verständnisvolleri Erziehern beim Bau ihrer Häuser, in Feld, Garten, Baumpflanzungen, in Küche und Wirtschaft, im Geflügelhof und in den Werkstätten. Hand in Hand mit der praktischen Arbeit geht die theoretische Ausbildung in allgemeinen und jüdischen Fächern. In dieser Arbeit und in diesem von Verantwortung getragenen Gemeinschaftsleben entwickeln sich die Kinder zu aufrechten, freien und selbständigen Menschen, mit starker Liebe zum heimatlichen Boden. So erzogen in jüdischem Geiste und in der jüdischen Umgebung Palästinas, wachsen sie hinein in einen jüdischen Bauern- und Handwerkerstand. Das Ziel ist, daß aus dieser Siedlung ein Jugendd o r t werde, m dem Hunderte von jüdischen Kindern, aus Druck und Qual ihres gegenwärtigen Lebens befreit, ihre Heimat finden; ein Vorbild jüdischer moderner Waisenerzrehung tm Geiste des Judentums und der Arbeit. Die Finanzierung vollzieht sich im Rahmen der „Patenschaft", deren voller Betrag 40.— Rm. monatlich ausmacht; sie stellt zwei Drittel des durchschnittlichen Lebensunterhalts eines Kindes dar und wird von einer oder mehreren Personen für die Mindestdauer eines Jahres übernommen." lieber die Tätigkeit der „Jüdischen Waisenhilfe" unterrichtet auch sehr anschaulich ein besonders guter Film über die Kinder- und Jugendsiedlung in Ben-Schemen, der vor kurzem von dem Gründer und Leiter der Siedlung Tr. Lehmann in Deutschland gezeigt wurde. Zum Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft vom 16. Juli 1927 Das Kaiserin Auguste Victoria Haus, Reichsanstalt zur Bekämpfung der Säuglings- und Kleinkindersterblichkeit, Berlin-Eharlottenburg 5, Frankstraße 3, hat zwecks Verbreitung der Bestimmungen aus dem Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft — erweiterte Schonzeit vor und nach der Entbindung, Kündigungsschutz und Stillpausen — ein größeres Plakat anfertigen lassen, in dem die wichtigsten Bestimmungen in allgemcinverständlicher Form wiedergegeben sind. Das Plakat ist künstlerisch ausgestaltet und enthält ein eindrucksvolles Bild „Mutter und Kind" von Käthe Kollwitz. Der Aushang des Plakates kommt für sämtliche gewerblichen Betriebe, Büros und Verkaufsstellen mit weiblichen Arbeiterinnen und Angestellten, für die Schwangeren-, Wöchnerinnen- und Säuglingsfürsorgestellen, für die dem Publikum zugänglichen Räume der Wohlfahrts¬ und Jugendämter, für die Krankenkassen, Ambulatorien, Krankenhäuser, Frauenkliniken, Entbindungs-, Wöchnerinnen- und Mütterheime usw. in Frage. Es soll auf diese Weise den Arbeitnehmerinnen Kenntnis von den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze von Mutter und Kind gegeben werden, damit in weitgehendstem Maße davon Gebrauch gemacht wird. Das Plakat ist von der genannten Stelle zum Preise von Rm. 0.35 pro Stück erhältlich. Deutscher Reichszusammenschlutz für Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlaffenenfürsorge der freien Wohlfahrtspflege Unter Wahrung völlig selbständiger Arbeit haben sich der interkonfessionelle Deutsche Reichsverband für Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlaffenenfürsorge und die auf den in Frage stehenden Gebieten arbeitenden Unterabteilungen der drei konfessionellen Spitzenverbände, die Evangelische Konferenz für Straffälligenpflege, die Katholische Reichsarbeitsgemeinschaft für Gerichtshilse, Gefangenen- und Entlaffenenfürsorge, die Arbeitsgemeinschaft für jüdische Gefährdetenfürsorge, vereinigt zu dem Deutschen Rerchszufammenschluß für Gerichtshilse, Gefangenen- und Entlaffenenfürsorge der freien Wohlfahrtspflege Der Deutsche Reichsverband hat beantragt, die ihm ausgesprochene Anerkennung als „Reichssachverband" auf den Deutschen Reichszusammenschluß zu übertragen. Tie seit Januar 1926 bestehenden Monatsblätter des Deutschen Reichsverbandes werden Organ des Deutschen Reichszusammenschlusses. Die laufenden Geschäfte werden von einem ständigen Arbeitsausschuß beraten und zur Entscheidung geführt. Jährlich einmal, womöglich im Anschluß an die Veranstaltung einer