Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 4 (April 1928)
- Date
- 1928-04-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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8 — derer Mieter, unerlaubteUntervermietung, Gefährdung des Mietraumes, dringendes Interesse des Vermieters an der Erlangung des Mietraumes, Mietzinsrückstand des Mieters (für mchr als 1 Monat) vorliegen. Zum Schutz des Mieters ist die Kündigung an ein bestimmtes Verfahren gebunden. Sie wird erst wirksam durch gerichtliche Zustellung des Kündigungsschreibens an den Mieter. Gegenüber der Kündigung hat der Mieter ein Widerspruchsrecht binnen 2 Wochen. Bei der Kündigung eines Wohnraumes wegen Zahlungsverzuges ist die Fürsorgebehörde (Wohlfahrtsamt) unter Abschrift des Kündigungsschreibens zu benachrichtigen. Ein Räumungsbefehl wegen Zahlungsverzuges der Miete darf nicht erfolgen, wenn die FürsorgÄehörde innerhalb zwei Wochen die rückständige Miete bezahlt. Für unsere jüdischen Fürsorgestellen besteht die Aufgabe, Mieter, die wegen Zahlungsverzuges ihre Wohnung räumen sollen, zu veranlassen, sich sofort mit einem Gesuch an das Städtische Wohlfahrtsamt zu wenden bzw. dies für sie zu tun, damit, wenn irgend möglich, der Räumungsbefehl zurückgezogen wird. Jugend- und Gefährdeterrfürsorge Adoptionsvermittlung und PflegefteUenwefen An der Vorstandssitzung der Zentralstelle für jüdische Adoptionsvermittlung und Pflegestellenwesen, die vor kurzem stattfand, nahm als Vertreter der Zentralwohlfahrtsstelle Herr Rabbiner Dr. Eschelbacher, Düsseldorf teil. Aus dem Tätigkeitsbericht der Zentralstelle, welcher bei dieser Gelegenheit erstattet wurde, entnehmen wir insbesondere folgende Angaben: Im Berichtsjahr lagen 52 Meldungen adoptionsbereiter Eltern und 45 Meldungen adoptionsfähiger Kinder vor. Adoptionen konnten 7 vermittelt werden, 8 Kinder wurden vorläufig in Pflege mit Aussicht auf spätere Adoption untergebracht. Zur Aufnahme von Pflegekindern erklärten sich 77 Eltern bereit, angemeldet wurden 32 Pflegekinder, die Zahl der Vermittlungen der Zentralstelle beträgt 17. Als besonderes Arbeitsgebiet wurde die Ermittlung jüdischer Kinder in christlichen Pflegestcllen in Angriff genommen. Gemeldet wurden hier 47 Kinder, wovon 15 in jüdische Pflege überführt werden konnten. Bei dieser Aufgabe hat sich die Zentralstelle das Ziel gesteckt, nicht nur durch Ermittlung von Pflegestellen in allen Landesteilen dieses künftig zu verhindern, sondern auch die noch in christlicher Umgebung befindlichen Kinder jüdischen Familien oder Anstalten zuzusühren. Diese verspätete Ueberführung kann jedoch, wie namentlich Herr Rabbiner Dr. Eschelbacher aus seiner Praxis anführte, zu großen Härten gegen treusorgende christliche Pflegeeltern führen. Daher sollen alle Vermittlungsstellen und möglichst alle Gemeinden auf die Gefahren der verspäteten Unterbringung in einem jüdischen Milieu aufmerksam gemacht und auf dre Notwendigkeit der Bestellung jüdischer Vormünder hingewiesen werden. Da die Differenz des Pflegesatzes der jüdischen im Verhältnis zur christlichen Pflegestelle immer noch 10 Mark bis 20 Mart beträgt, hat die Zentralstelle mit Hilfe der Subvention des Preußischen Landesverbandes einen Fonds geschaffen, der ihr die Möglichkeit gibt, in den dringendsten Fällen die Differenz zu bezahlen. Auch die Provinzialverbände des Frauenbundes und der jüdischen Wohlfahrtspflege werden auf diesem Gebiete ein fruchtbares Arbeitsfeld erhalten. Schwierig ist heute noch die Unterbringung jüdischer Säuglinge in manchen Landesteilen, besonders dort, wo jüdische Säuglingsheime fehlen. Hier wird der Zentrale eine Aufgabe erwachsen, die sie gemeinsam mit den jüdischen Mütterheimen zu lösen hat. Dankbar wurde von dem Schreiben des Vereins der Anstaltsleiter Kenntnis genommen, die sich bereit erklärten, Kinder aus christlichen Pflegen zu ermäßigten Sätzen ut den Mischen Anstalten auszunehmen. Von dem Anerbieten konnte noch nicht Gebrauch gemacht werden, da in den meisten Fällen die Schwierigkeiten der Unterbringung nicht finanziell bedingt waren. Hier muß erwähnt werden, daß die Zentrale es nicht als ihre eigentliche Aufgabe ansieht, Pflegestellen zu vermitteln, sondern 1. die örtlichen und provinziellen Wohlfahrtsstellen des Frauenbundes und der Zentralwohlfahrtsstelle zur Auffindung von Pflegestellen anzuregen; 2. Richtlinien für die Beaufsichtigung der Pflegestellen zu geben; 3. Eltern und Kindermeldungen, die von den örtlichen und provinziellen Stellen nicht erledigt werden können, weiterzugeben Auch die Vermittlung von Adoptionen durch die Zentralstelle erfolgt nur insoweit als sie nicht durch örtliche Adoptionsstellcn erledigt werden können. Der Zentrale fällt auch die Schulung der Mitarbeiter zu. Besonders wertvoll erscheinen hier Schulungsnachmittage, die im Rahmen der Ortsgruppen des Frauenbundes gemeinsam mit den Frauenvereinen abgehalten werden können. Eine besondere Aufmerksamkeit muß aus die Durcharbeitung der jüdischen Presse gelegt werden. Die in den Zeitungen veröffentlichten Adoptionsannoncen und sogar Pslegestellenangebote bedürfen der dringlichen Nachforschung, damit nicht eine leichtfertige Abgabe von Kindern unterstützt wird. Ein Antrag einiger Adoptivmütter ersuchte die Zentrale, die Namensnennung im Adoptionsvertrage, die heute bereits übergangen werden kann, zu verhindern. Die Zentralstelle hat hier die Aufgabe, gemeinsam mit den interkonfessionellen Adoptionsvermittlungsstellen die Gesetzesvorlage der Neuregelung der Adoption, die sich im wesentlichen mit der Erleichterung der Namensnennung beschäftigt, zu unterstützen, damit sie bald Gesetzeskraft erhält. In der Sitzung erfolgte schließlich die Neuwahl des Vorstandes und die Besetzung der Vorstandsämter. Außer Mitgliedern des Frauenbundes und des Arbeitsausschusses gehören dem Vorstande der Zentrale für jüdische Adoptionsvermittlung und Pflegestellenwesen je ein Vertreter der Zentralwohlsahrtsstelle der deutschen Juden, des Lehrervierbandes und der Frankfurter Sammelvormundschast an. Säuglings- und Kleinkinderheim, Blankenese Einem Schreiben der Verwaltung des Kindererholungsheims Wilhelminenhöhe, Blankenese an den Wohlfahrtsausschuß des Preußischen Landesverbandes entnehmen wir, daß das Kindererholungsheim eine Säuglings- und Kleinkinderabteilung hat, in welcher kleine Kinder aus dem ganzen Reich von der Geburt an bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ausgenommen werden. Ueber den Tagespflegesatz ist von Fall zu Fall zu verhandeln; Wohlfahrtsstellen gegenüber wird jedoch selbstverständlich Entgegenkommen bewiesen, soweit die Finanzen des Heims dies zulassen. Jubiläum des Frauenoereins der Berliner Logen A.O.B.B. (Mütter- und Säuglingsheim) Der Frauenverein der Berliner Logen U. O. B.B. beging unter großer Beteiligung von Mitgliedern und Freunden vor kurzem sein 40jähriges Jubiläum mit einem eindrucksvollen Festakt im Marmorsaal des Zoo. An der Feier nahmen auch Vertreter staatlicher und städtischer Behörden und zahlreicher jüdischer Organisationen teil. Für die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden sprach deren Geschäftsführer, Dr. Ollendorf, herzliche Glückwünsche aus. Die langjährige und unermüdliche Vorsitzende, Frau Minna Schwarz, gab nach dev Weiherede von Rabbiner