Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 3 (März 1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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2. Zwei Kinder vom vollettdeten 4. bis zum vollendeten. 10. Lebensjahr werben für eine Person gerechnet, für ein einzelnes Kind ist ohne weitere Ermäßigung eine halbe Fahrkarte zu lösen. 3. Tie Fahrkarten zu halbem Preis werden auf Grund besonderer Ausweise verabfolgt. Als Ausweise werden u. a. verlangt: eine Bescheinigung der Ortsbehörde über die Mittellosigkeit sowie eine Ausnahmebescheinigung der betr. Anstalt. Ausnahmen hiervon sind in dringenden Fällen gestattet. Für die Rückreise ist eine Bescheinigung über die Einlassung Leizubringen. Die gleichen Ausweise dienet: für den zugelassenen Begleiter. Zu jeder weiteren Auskunft über Einzelheiten zum Zwecke der Erlangung von Fahrpreisermäßigungen sind wir gern: bereit. Zollsreiheit für Liebesgaben. Der Reichsminister der Finanzen hat durch ein Schreiben vom Februar d. Js. die Zollsreiheit für Liebesgaben aus dem Auslande vom 31. März d. Js. ab aufgehoben. (Siehe Nachrichtendienst vom Juli 1925.) Im Falle Liebesgabensendungen vor der Bekanntgabe der Aufhebung der Abgabefreiheit vom Auslande abgesandt worden sind und nach dem <31. März, icboä) vor dem 1. Juli 1928 in Deutschland zur Zollabfertigung gestellt werden, können sie noch zollfrei entgegengenommen werden. Die seinerzeit den jüdischen Wohlfahrtsstellen durch die Z.W.St. übersandten Ermächtigungsschreiben verlieren demgemäß am 31. März ihre Gültigkeit. IH. Zugend- und Gefährdekenfürsorge Einleitende Übersicht. Aus dem Gebiet der Jugend - und Gefährdetensürsorge kann für die zur Zeit im Vordergrund stehenden Arbeitsgebiete vor allem auf die in den letzten Nummern des Nachrichtendienstes enthaltenen ausführlichen Berichte der Arbeitsgemeinschaft für dieGefährdetenfürsorge und ihrer Unterkommissionen hingewie.en werden. Das Psychopathenheim in Marburg ist nunmehr gesichert; die Verhandlungen wegen der zweckmäßigsten Form für die Beratung bei schwer erziehbaren Kindern und Jugendlichen sind im Fortgang und werden, wie wir hoffen, auch durch die Erörterung des Gegenstandes -auf der Jüdisch-Sozialen Schulungswoche weiter gefördert werden. Aus dem Gebiete der Fürsorgeerziehung schreiten die Reformarbeiten beim Deutsch-Israelitischen Gemeindebund — dessen Kuratorium für die Fürsorgeerziehung zahlreiche Mitarbeiter der Zentralwohlfahrtsstelle und der Jüdischen Gesährdctenfürsorge angehören — weiter vorwärts. In der Mädchenerziehungsanstalt in Cöpenick ist die Anstellung der neuen Leiterin erfolgt. Für das Knaben- Erzichungsheim sind die Baupläne so weit gefördert, daß eine mrdgültige Entscheidung über den Neubau in Wolzig bei Königs Wusterhausen nahe Berlin bevorsteht. — In steigendem Maße wird die Zentralwohlsahitsstelle in den letzten Monaten zur Beratung von äußeren und inneren Umstellungen von Anstalten aller Art herangezogen. Die Zentralwohlfahrtsstelle ist bei diesen Aufgaben nicht nur zu eingehender schriftlicher Auskunftserteilung über allemeine und Einzelfragen von Umstellungen und Reformen ereit, sondern der Geschäftsführer hat mehrfach auf Einladung auswärtiger Stellen auch an solchen Beratungen teilgenommen und steht hierfür sehr gern zur Verfügung, da die innere Fortentwicklung der Anstalten eine unserer entscheidendsten Hauptaufgaben ist, ganz abgesehen davon, daß allein schon die zahlreichen freien Plätze in den Anstalten, eine dringende wirtschaftliche Notwendigkeit zu weitgehender Neuorientierung bedeuten. — Schließlich sei in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, daß int Arbeitsgebiet Jugend- und Gefährdetenfürsorge in zahlreichen Ei n z e l f ä l len, für die int Augenblick keine zuständigen Stelletr vorhanden sind oder doch nicht vorhanden zu sein scheinen, die Zentralwohl'ahrtsstelle der deutschen Juden Auskünfte erteilt und die Bearbeitung der Fälle durch die in Frage kommenden Stellen der jüdischen und allgemeinen Wohlfahrtspflege vermittelt. Gerade bei dieser Arbeit können wir in immer steigendem.Maße die große Bedeutung unserer Landes- und Provinzialwohlfahrtsverbände feststellen. Ein neuer Kindergarten. Ein neuer Kindergarten ist in Berlin-Neukölln, Pännierstraße 54, vor kurzem durch den Bezirksverband des Jüdischen Frauenbundes, Verband Berlin, eröffnet worden. Es werden 30 Kinder von 3—6 Jahren täglich von 9—1 Uhr dort beschäftigt. Erziehungsbeihilfen für Kriegerwaifen. Ter Reichstag hat im Zusammenhang mit der Novelle zur Abättderung des Reichsversorgungsgesetzes vom 21. Dezember 1927 (Reichsgesetzblatt vom 24. 12. 27) einen jährlichen Betrag von 20 Millionen zu Erziehungsbeihilfen bewilligt. Nach besonderen vom Reichsarbeitsministerium erlassenen Richtlinien über die Verwendung dieses Betrages soll er zur Erziehung und^ Berufsausbildung von Kriegerwaisen benutzt werden. Waisen, die Waisenrente nach der Vorschrift des § 41 RVG. beziehen oder beziehen würden, wenn sie die Altersgrenze noch nicht überschritten hätten, können auf «.Antrag im Falle des Bedürfnisses bis zum vollend-eten 24. Lebensjahre eine laufende Erziehungsbeihilfe unter Anrechnung der Hinterbllebenenbezüge aus anderen Quellen, z. B. der Beamtenhinterbliebenenrersorgung (:inschl. der Kinoerzuschläge oder Kinderbe Hilfen), der Angesle l en- oder Invalidenversicherung, erhalten. Voraussetzung ist, daß sich die Waisen in der S chulausbildung oder in der Ausbildung für einen Lebensberuf im Sinne der Richtlinien für die Erziehung und Ausbildung von Kriegerwaisen uttd von Kindern Kriegsbeschädigter beenden und hierdurch besondere Kosten entstehen, die aus dem Einkommen der Waisen und ihrer unterhaltungspflichtigen Angehörigen nicht ohne Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Verhä.tnftse bestritten werden können. Den Empfängern von Waisenrente werden Empfänger von Waisenbeihllfe in voller Höhe der Waisenrente gleichgestellt. Tie Erziehungsbeihilfe beträgt 10 Rm. monatlich. Sie kann, wenn das Kind das 15. Lebensjahr vollendet hat, bis auf 25 Rm. und in ganz besonders gelagerten Einzelfällen mit Genehmigung des HVA. bis auf 35 Rm. monatlich erhöht werden. Ter Vollendung des 15. Lebensjahrs ist der Übertritt aus der Schulin eine Berufsausbildung gleichzu achten. Zn den besonderen Kosten wird im allgemeinen schon ein Schuld geld zu rechnen sein. Während einer praktischen Lehrzeit wird in der Regel nur dann eine Erziehungsbeihilfe gewährt werden können, wenn die Waise keine «oder nur eine ganz geringe Lehrvergütung erhält oder an einem anderen Orte gegen Bezahlung untergebracht werden muß. Eilt erhöhtes Bedürfnis wird häufig während einer Ausbili düng auf Fachschulen, Hochschulen und dergleichen vovliegen. Anträge auf Gewährung von Erziehungsbechilfen sollen bei deir Fürsorgestellen eingereicht werden, die sie mit ihrem Gutachten an die zuständige Hfft. oder eine von dieser bestimmten Stelle weiterreichen. Diese leiten sie den zuständigen Bersorgungsämtern zu. Es empfiehlt sich, dringerrde Fälle besonders kenntlich zu machen, damit das VA. sie vorzugsweise berücksichtigen kann. > Die Beihilfen werdeit frühestens vom 1. des. Monats, in dem der Antrag gestellt ist, in der Regel auf die Dauer eines Jahres widerruflich gewährt und in Monatsbeträgen zusammen mit den laufenden Versorgnngsbezügen gezahlt. Die Zahlung kann auf Vorschlag der Hfst. usw. auch unmittelbar an die Stellen geleistet werdet:, welche die Berufsausbildung usw. übernommen haben (also auch an die jüdischen Wohlfahris- und Jugendämter). Anträgen, die bis zum 1.; 5. 28 gestellt werden, kann mit Wirkung vom 1. 10. 27 ab entsprochen werden. Deutsche Zentrale für freie Jügendwohlsahrt. Nachstehende Entsch li eßung der D eutsch en Zentrale für freie Jugendwohlfahrt, der auch die Z.W.St. angeschlossen ist, wird sicherlich Interesse finden: