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Nachrichtendienst · 1928-02-01 · Heft 2 (Februar 1928) · p. Seite 5

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1928
Issue
Heft 2 (Februar 1928)
Date
1928-02-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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scheu Frauenbund, Berlin N, Monbijouplatz 10 gelangen zu lassen. Dabei ist größte Beschleunigung notwendig. Ter Preußische Minister für Volkswchlfahrr hat, wie die Wohlfahrts-Korrespond enz mitteilt, dem Preußischen Staatsrat den Entwurf einer VeroiLnung über die Beteiligung der öfsentlichen Fürsorge an der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten übersandt. Hiernach soll die Verordnung über Fürsorgeleistungen vom 20. Dezember 1924 folgenden Artikel 1 a erhalten: „Hilfsbedürftig ist auch ein Geschlechtskranker, soweit er ohne Gefährdung seines notwendigen Lebensbedarfs die Kosten der ärztlichen Behandlung einer Geschlechtskrankheit im Sinne des, § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 nicht tragen kann. Hilfsbedürftigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß jemand das ihm auf Grund einer Versicherung zustehmde Recht auf ärztliche Behandlung einer Geschlechtskrankh.it wegen Gefahr wirtschaftlicher Nachteile nicht in Anspruch nimmt. Für die Fassung des Paragraphen über Kindermißhandlungen im Entwurf zu einem allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuch werden in e'.ner kleinen Schrift, h e r - ausge'geben vom Deutschen Archiv für Jug endw oh lfah rt und der Deutschen Zentrale für freie Jugendwohlfahrt, Vorschläge gemacht. Diese Vorschläge gewinnen dadurch besonders an Bedeutung, daß sie durch erschütternde Beispiele von Kinder-Mißhandlungen belegt werden.. Vor allem zeigen diese Beispiele, wie unverhältnismäßig milde die Verurteilungen der Täter und Täterinnen sind. Die bisher geltenden Bestimmungen des St.G.B. sind viel zu eng gefaßt. So fehlt auch infolge der Formulierung des Paragraphen 223a die Möglichkeit, seelische Mißhandlungen strafrechtlich zu erfassen. Es kann daher nicht eindringlich genug für eine Aenderung dieser Bestimmungen eingetreten werden. Die kleine Schrift ist den der Z.W.St. angeschlossenen Stellen zur Würdigung in der Presse und Verbreitung bereits zugegangen. Weitere Stücke stehen auf Wunsch zur Verfügung. IV. Jugendpflege und Jugendbewegung Wir freuen uns, heute wiederum eine Nummer der Mitteilungen des Reichsausschusses der jüdischen Jugendverbände mit eingehendem Be icht üder das Arbeitsgebiet beilegen zu können, und mir machen die Wohlfahrts- und Jugendämter auf diese Beilage besonders aufmerksam. V. Gesundheitsfürsorge Geschäftsbericht des „Offenen Fonds" der Arbeitsgemeinschaft Jüdische Tuberkulosefürsorge für 192 7. Im Jahre 1927 wurden insgesamt 231 Fälle (gegen 187 im Jahre 1926) gemeldet, von denen in 135 Fällen (gegen 111 im Jahre 1926) Zuschüsse zu Heilstättenkuren aus dem Offenen Fonds gewährt worden sind. In den übrigen 96 Fällen handelte es sich um Anfragen, Attestprüfungen, Beratungen oder abgelehnte Anträge in solchen Fällen, die nach unseren Richtlinien für eine Verschickung nicht geeignet waren. Von den 135 unterstützten Patienten waren: Männer: 52, Frauen: 67, Kinder bis 16 Jahre: 16; davon Inländer: 68, Ausländer: 67. Das Durchschnittsalter der Patienten ist aus folgender Zusammenstellung ersichtlich: Männer: von 16 bis 20 Jahren 8, von 21—30 Jahren 21, von 31—40 Jahren 10, von 41—50 Jahren 9, über 50 Jahre alt 4. Frauen: von 16—20 Jahren 12, von 21—30 Jahren 37, von 31—40 Jahren 13, von 41—50 Jahren 4, über 50 Jahre alt 1. B e r u f s g l i e d e r u n g der Patienten: Freie Berufe: 8, Studenten, Schüler: 20, kaufmännische Berufe: 48, gewerbliche Berufe: 8, Hausangestellte: 5, Berufslose: 39. K o st e n b e i h i l f e n von Versicherungsträgern in 9 Fällen: bei Inländern 4, bei Ausländern 5, von Stadt- oder Kreisbehörden in 49 Fällen: bei Inländern 34, bei Ausländern 15. Kostenbeihilfen von Angehörigen, jüdischen WohlsahrtSämtern und Fürsorgestellen sowie von Privatpersonen sind in fast allen Fällen in Anspruch genommen worden, da die Tuberkulosefürsorge nach ihren Richtlinien höchstens der entstehenden Kurkosten bewilligen kann. Unterbringung: 101 Patienten in jüdischen Anstalten, 32 Patienten in nichtjüdischen Anstalten, davon 32 in ausländischen Anstalten. DurchschnittlicheKurdauer: Bis 2 Monate: 10, 3 Monate: 71, 4—6 Monate: 15, über 6 Monate: 3, einmalige Beihilfen: 6. Wohnsitz der Patienten: In Preußen 102 (davon 54 aus Berlin), Baden 11, Sachsen 11, Bayern 4, Thüringen 4, Hessen 1, Danzig 1. Für die 135 Fälle wurden insgesamt Kurbeihilfen dou M k. 20 7 7 3,- gewährt. Die durchschnittliche Kurbeihilse im Einzelfall betrug demach Mk. 154,—. Im Monat Januar wurden au 10 Patienten Zuschüsse in Höhe von Mk. 1603,09 aus dem offenen Fonds der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Tuberkulosefürsorge" gegeben. Von den Unterstützten waren: Männer: 6, Frauen: 3, Jugendliche: 1. Inländer: 5, Ausländer: 4, Staatenlose: 1. Aus: Berlin: 3, Dortmund: 1, Gnoien i. M.: 1, Ham bürg: 1, Hannover: 1, Jena: 1, Mannheim: 1, M.-Gladbach: 1. Neuanmeldungen: 5 Der Verein Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Tuberkulose unter den Juden, Frankfurt a. M.. LangeStraße30, veranstaltet eine für den Absatz innerhalb jüdischer Kreise in Preußen ministeriell genehmigte Lotterie, deren Ergebnis zur E r r i ch t u n g einer Tuberkulose heil statte für jüdische Männer verwendet werden soll. Tie Errichtung einer solchen Heilstätte entspricht einem überaus dringenden Bedürfnis. Tie Zentral wohlfahrts stelle der deutschen Juden und die bei ihr bestehende Arbeitsgemeinschaft „I ü . dische Tuberkulosefürsorge" richten an alle ihr anschlossenen Wohlfahrtsstellen und -Organisationen die Bitte, das Zustandekommen des b e d e u t s a m e n Werkes d u rch r e g st e B e t e i l i g u n g a m A b s a tz d e r L o s e weitgehend fördern zu wollen. Tie Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden wird in der Verwaltung des aus dem Ergebnis der Lotterie zu erschaffenden Tuberkuloseheimes vertreten sein. Wegen Uebersendung von Lostn und Auskünften wende man sich unmittelbar an den obengenannten Verein in Frankfurt a. M., Lange Straße 30. Seit dem 1. Dezember 1927 ist in Berlin eine jüdische soziale Krankenh au sfürso rg erin haup.beruflich angestellt. Tie Geschäfts- und Meldestelle befindet sich im Krankenhaus der Jüdischen Gemeinde Berlin N65, Ererzierstraße 11 a, Telephon Amt Hansa 1200. Tie Krankenhausfürsorgerin betreut die fürsorgebedürftigen Patienten, die in diesem Krankenhaus liegen, sowie ans Meldung und auf Wunsch diejenigen Patienten, die in anderen Anstalten (städtischen und sonstigen interkonfessionellen) untecgebracht sind. Tie soziale Krankenhauspflegerin arbeitet in Arbei sGemeinschaft mit dem Wohlfahrts- und Jugendamt der Jüdischen Gemeinde, desgleichen mit allen in Frage kommenden Stellen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege. T'e Hauptaufgabe der sozialen Krankenhausfürforge ist, die Wirksamkeit des Arztes, der Pflegerin und auch der Verwaltung des Krankenhauses nach der fürsorgerijchen Seite zu ergänzen. Die Fürsorge erstreckt sich einmal auf den Kranken selbst und zum an deren aber auch aus dessen Familie. Die Arbeitsgemeinschaft „Jüdische E r h o lungsfürsorge", Berlin N. 21, Monbijouplatz 10, richtet das dringende Ersuchen an die Kinderentsendestellen sowie an die Kindererholungsheime, jetzt schon Belegungspläne für die Sommerbelegung Mai Oktober 1928 fertig

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