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Nachrichtendienst · 1927-04-01 · Heft 6 (April 1927) · p. Seite 7

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1926-1927
Issue
Heft 6 (April 1927)
Date
1927-04-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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— 7 V. öefuntlljcitsfürforge Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Reichsgesetzblatt I Nr. 9 vom 22. 2. 27) tritt am 1. Oktober 1927 in Kraft. An den Vorarbeiten für den Erlaß der Ausführungsbestimmuugeu zu diesein Gesetz ist die Z.W.St. beteiligt. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden Hai der Arbeitsgemeinschaft Jüdische Tuberkulosefürsorge in seiner Sitzung vom 12. Juni eine Beihilfe von Mk. 10 000,— bewilligt. In den Monaten März bis Juni wurden folgende Zuschüsse aus d e m offenen Fonds der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Tuberkulosefürsorge" gegeben: Im März 1927 an 12 Patienten 1825, — Mark, Im April 1927 an 6 Patienten 660,— Mark, . Im Mai 1927 an 9 Patienten 1372,60 Mark, Im Juni 1927 an 18 Patienten 2205,— Mark. Neu angemeldet wurden im März 18, im April 15. im Mai 17, im Juni 16 Fälle. ^Von den Unterstützten waren: Männer 14, Frauen 18, Kinder 11, Jugendliche 13, davon Inländer 23, Ausländer 22. Die Patienten stammen aus: Bamberg (1), Berlin (15), Breslau (3), Danzig (1), Dresden (1), Düsseldorf (1), Elberfeld (1), Erfurt (1), Frankfurt a. M. (1), Frankfurt a. O. (1), Gleiwitz (1), Halle (1), Höchst a. M. (2), Karlsruhe (3), Kiel (1), Krefeld (1), Leipzig (3), Meseritz (1), München (2), Offenbach (l), Schlüchtern (1), Wiesbaden (1), Zehdenick (1). Dem Tätigkeitsbericht der A r b e i t s g e m e i n - s ch a f t I ü d i s ch e T u b e r t u l o s e fürsorge f ü r d a s Jahr 192 6 entnehmen wir folgendes: 1926 wurden der Jüdischen Tuberkulosefürsorge 187 Fälle gemeldet, von denen in 111 Fällen Beihilfen zu Heilstättenkuren gewährt wurden. Für diese 111 Patienten wurden Mk. 20 296,50 ausgegeben, so daß durchschnittlich auf einen Patienten eine Beihilfe von Mk. 183,— entfiel. Da die Kurdauer durckschnittlich auf 3 Monate vorgesehen ist, und die Kosten für einen Monat ungefähr Mk. 200,— betragen, so hat die Tuberkulosefürsorge, so wie sie es auch in ihren Richtlinien vorgesehen hat, zirka >der entstehenden Kurkosten gedeckt Von den 111 durch die Jüdische Tuberkulosefürsorge unterstützten Patienten waren 46 Männer, 52 Frauen und 13 Kinder (bis 16 Jahre). Ihrer Staatsangehörigkeit nach verteilen sich diese 111 Patienten wie folgt: 57 Inländer, 49 Ausländer, 5 Staatenlose. — Für Heilverfahren für tuberkulös erkrankte S ch w e st e r n find auch 1926 wiederum Mittel vom Reichsarbeitsministerium zur Verfügung gestellt worden. Dieses Geld darf lediglich für Heilstätten-uren von tuberkulosekranken Schwestern, Pflegepersonal, ^vcnluell auch Anüaltspersonal verwendet werden. In Wyk auf Föhr ist das Heim des Jüdischen Frauenbundes für tuberkulös gefährdete Kinder und weibliche Jugendliche am 1. Juni eröffnet worden. Für die Aufnahme geeignet sind: 1. tuberkulös Gefährdete (bei schlechtem Gesamtzustand), 2. überstandene Tb. (bei schlechtem Gesamtzuftand), 3. Skrofulöse, 4. Drüsen-Tbc., 5. akute Bronchial-Drüsen-Tbc. und inaktive bei schlechtem Gesamtzustand. 6. Haut-Tbc., 7. Knochen- und Gelenk-Tbc. Von de: Aufnahme ausgeschlossen sind: Lungen- und Darm-Tbc. jeder Form. Akute Infektionskrankheiten, Epileptiker, Idioten, ansteckende Hautkrankheiten und nur schwächliche anämische Kinder ohne Tbc.-Gefährdung. Das Heim steht unter fachärztlicher Leitung und bringt alle modernen Kurmittel in Anwendung. Der Pflegesatz (einschließlich Kurtaxe, Arzt, Kurmittel) beträgt Mk. 4,— täglich. Jede Kurperiode ist auf 6 Wochen berechnet und kann auf ärztlichen Antrag verlängert werden. Es können etwa 28 Kinder von 4—14 Jahren (Knaben und Mädchen in getrennten Kolonien) gleichzeitig aufgenommen werden. Außerdem können noch 4 -6 gesundheitlich gefährdete junge Mädchen bis zuiu 18. Lebens iahr für eine Kurdauer von 3 Monaten ausgenommen werden. Zur Anmeldung erbitte man vorgedruckle Fragebogen bei der Geschäftsstelle des Jüdischen Frauenbundes, Berlin C. 2, Rosenstraße 2/4. Die Arbeitsgemeinschaft Jüdische E r h o l u n g S f ü r s o r g e hat ihre Vorarbeiten für die Errichtung einer gesunden Planwirtschaft für die Belegung der Kinder erholungsheime fortgesetzt. Es wurde eine Umfrage sowohl au die Entsendestelleu als auch an die Kindererhotungsheinle veranstaltet, durch die festgestellt worden ist, wie die Belegung bzw. Entsendung für den Sommer 1927 vorgesehen und geregelt ist, ob Verträge mit Entsendestelleu und Heimen bestehen, wie die Kurperioden laufen u. a. m. (freie Plätze in Erholungsheimen siehe Seite 16). Der W o h l f a h r t s d i e n st Posen entsendet auch in diesem Jahr wieder eine große Anzahl bedürftiger Kinder aus der Provinz Posen in deutsche Erholungsheime. Die Zeutralwohlfahrtsstelle wurde gebeten, für 10 jüdische Kinder Unterbringungsmöglichkeiten zu beschaffen und sich mit einer Kostenbeihilfe zu beteiligen. Die Kinder werden untergebracht rn der jüdischen Kinderheilstätte in Kissingen und in dem Heim der Fraternitasloge in Oberrochwitz, 1 Kind in Wyk auf Föhr. 10 weitere jüdische Kinder fanden nnentgeltliche Aufnahme im Ferienheim Neuhäuser. Der Verband der Frauenvereinigungen der U. O. B. B. Logen hat die Möglichkeit verbilligter Kuren für Logenangehörige geschaffen. Wenn freie Plätze zur Ver fügung stehen, rönnen auch außerhalb der Loge stehende Personen unter bestimmten Voraussetzungen anfge nommeu werden. Anfragen und Anmeldungen sind an Frau Ruth Margolinski, Magdeburg, Heimstedter Straße 52, zu richten. Beceitgestellt sind für 1927 folgende Kuren in: Bad Homburg .4 Wochen 215 Ml 3 Wochen 177 Mk. ermäßigt, Einkommensgrenze 3000 Mk. 4 Wochen 230 Ml ermäßigt .3 Wochen 130 Mk. Bad Kissinge n .3 Wochen 218 Mk. ermäßigt, Einkommensgrenze 3000 Mk. 3 Wochen 195 Mk. jede weitere Woche 42 Mk. K r u m m h ü b e l .4 Wochen 160 Mt 2 Wochen 80 Mk. Bad Nauheim.4 Wochen 260 Mk. ermäßigt, Einkommensgreuze2000 Mk. 4 Wochen 220 Mk. ermäßigt, Einkommensgrenze 1000 Mk. 4 Wochen 210 Mk. O b e r h o f.2 Wochen 87 Mkjede weitere Woche 42 Mk. Bad W a r m b r u n n .4 Wochen 200 Mt. Wiesbaden .4 Wochen 225 Mk. 3 Wochen 175 Mk. Ein jüdisches W o ch e n e n d h e i m für berufstätige Mädchen und Frauen hat die Bezirksgruppe Wilmers dorf des Jüdischen Frauenbundes Groß-Berlin in Wolters dorf bei Berlin (Erholungshaus Kurhaus Filmstadt, Wolters dorfer Schleuse bei Erkner, Rüdersdorfer Chaussee) begründet. Die Pension beträgt täglich Mk. 3,50. Anmeldungen sind an Frau Fanny Eltan, Berliu-Wilmersdorf, Sächsische Str. 2, zu richten. Ein Erholungsheim für schulpflichtige und schulentlassene Jugendliche von 12—16 Jahren besteht in diesem Jahre in S u l z b ü r g, Obpf. Das Heim ist von der Esragruppe Nürnberg, E. V., gegründet und soll in erster Linie der sommerlichen Erholung der Esra Angehörigen im Juli/August dienen. In dieser Zeit können aber

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