Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1926-1927
- Issue
- Heft 6 (April 1927)
- Date
- 1927-04-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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— 6 heilen über die Zahl der aufzunehmenden Kinder, über die Zahl des Erzieherpersonals, über den Schulbesuch der Kinder, über die Höhe der Pflegesätze usw. beraten wurde. Auch der Wohlfahrtsausschuß des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden hat durch Bewilligung einer größeren Summe (Mt. 1300V,—) die Notwendigkeit der Errichtung eines jüdischen Erziehungsheimes anerkannt, so daß mit einer baldigen Begründung des Heimes zu rechnen ist. Adressen jüdischer privater sowie nichtjüdischer Heilerziehungsheime können von der Geschäftsstelle der Z.W.St. mitgeteilt werden. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hat für den Ausbau der Gefangenensürsorge Mt. 200.), bewilligt. Ter Betrag wird dem Sozialen Ausschuß des 'Allgemeinen deutschen Rabbinerverbandes im Einvernehmen mit der Z.W.St. zur Versorgung der Gefangenen mit Lektüre und zur Fürsorge für Entlassene verwendet. Durch Umbau besteht im Baruch Auerbach'schen Waisenhaus, Berlin, Schönhauser Allee 162, die Möglichkeit, seit Ostern ds. Js. 109 Kinder (seither 60) aufzunehmen. Eiire K i n d c r l e s e st u b c hat die R c s o r m gemeinde Berlin, Johannisstraße 16, für jüdische Knaben und Mädchen im Alter von 8—16 Jahren eröffnet. Die Lesestube ist Mittwoch und Sonnabend von 3--6 Uhr nachmittags geöffnet. Der Besuch ist unentgeltlich, für geeignete Aussicht wird gesorgt. Für erwerbslose Jugendliche wurde am 1. März ds. Js. ein Jüdisches W e r k h e i m , A u g u st st r a ß e 1415, eröffnet. Unter Leitung eines Buchbiudermeisters werden die Jugendlichen mit leichter Buchbinderarbeit beschäftigt. Ferner finden unter Leitung eines Jugendleiters Unterrichtskurse, Lesestundcn und Ausflüge statt. Das Heim ist vom Wohlsahrts- und Jugendamt der jüdischen Gemeinde gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Arbeitsnachweise gegründet worden. Einen Teil der Kosten hat der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin übernommen. Die Leitung untersteht einem besonderen Kuratorium. Die Auswahl der Jugendlichen, die grundsätzlich für die Dauer von 2 Monaten in das Werkheim ausgenommen werden, erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft der jüdische!' Arbeitsnachweise, Auguststraßc 17. Die Eröffnung weiterer Wcrkheime ist beabsichtigt. Das Israel. Blindeninstitut Wien, Hohe Warte, teilt mit, daß dort zurzeit 3 Freiplätze für jüdische blinde Kinder aus Deutschland zur Verfügung stehen. Diesbezügliche Anfragen werden an die Z.W.St. erbeten. IV. Jugendpflege und Jugendbewegung Aus der Arbeit des Reichsausschusses der jüdischen Iugendverbünde. Durch den Beschluß des Vorstandes der Z.W.St. vom 12. Mai d. Js. ist die Verwirklichung eines der wichtigsten Projekte des R e i ch s a u s s ch u s s e s der jüdischen Jugendverbände, die Schaffung eines Landjugendheims in Seesen am Harz, möglich geworden. Das ehemals Jacobsonsche Waisenhaus ist von der Z.W.St. käuflich erworben und soll dem Reichsausschuß miet- oder pachtweise überlassen werden. Das Haus ist als Erholungsheim der Jugendbewegung eingerichtet worden. Es wird in diesem Jahre zunächst durchschnittlich etwa 35 männliche und weibliche Jugendliche aufnehmen; diese Zahl wird im nächsten Jahre auf über 60 erhöht werden können. Das Heim wird streng rituell geführt. Der Verpslegungsprcis beträgt 1,80 Mk. pro Tag. Anmeldungen können an den Reichsausschuß der jüdischen Jugendverbände, Berlin C. 2, Rosenstraße 2—4, gerichtet werden. Das Heim ist am Sonntag, den 24. Juli, unter zahlreicher Beteiligung eröffnet worden. Der Betrieb wurde bereits kurz vor der Eröffnung ausgenommen. Die Vorarbeiten für die Beteiligung des Reichsausschusses an der Ausstellung „Das junge Deutschland" sind weiter fortgeschritten. Es wird jetzt noch Material über die Leistungen der Einrichtungen der jüdischen Wohlfahrtspflege auf dem Gebiet der Jugendpflege gebraucht. Auf Anregung der örtlichen Organisation Berlin des Reichsausschusses, des Landesausschusses der jüdischen Jugendverbände Berlin-Brandenburg findet zurzeit in Berlin ein Kursus zur Ausbildung von Helfern für die Jugendgruppen der jüdischen Gemeinde Berlin statt. Das ehemalige Volksheim in Berlin wird zurzeit renoviert und wird dann als Jugendheim für die gesamte jüdische Jugendbewegung dienen. Am Sonnabend, den 29. und Sonntag, den 30. Mai, fand in Breslau die Gründung eines Ortsausschusses der jüdischen Jugendverbände und eine Jugendversammlung statt, in der Dr. Lubinski über die sozialen Ausgaben der jüdischen Jugend sprach. Der Reichsausschuß gibt über seine Arbeit neuerdings eigene Mitteilungen heraus, die von der Geschäftsstelle bezogen werden können. Ferner hat die Zeitschrift „Das junge Deutschland" (Verlag Heymann, Bersin) eine Spalte: Aus dem Leben der jüdischen Jugendverbände errichtet, in welcher der Geschäftsführer des Reichsausschusses Dr. Lubinski regelmäßig berichten wird. Der erste Beitrag ist in Nr. 6 der Zeitschrift erschienen. Im November 1926 wurde beim Wohlfahrts- und Jugendamt der jüdischen Gemeinde Berlin ein Jugendb e i r a t begründet, der für seine Aufgaben folgende Gruni>- sätze veröffentlicht hat. I. A u s g a b e n d e s Beirates sind: 1. Förderung der Jugendbewegung: durch Erhaltung und Förderung von Jugendheimen und Land- Heimen in de r N ä h e von Berlin, von Wanderungen, von Lehrgängen zu Ausbildungszwecken, von Einrichtungen zugunsten des Jüdischen Jugendschristtums. 2. Förderung der Körperkultur durch Leibesübungen, Errichtung von Sportplätzen, von Turnhallen, Schwimmbädern. 3. Jugendpflegearbeit innerhalb des Wohlfahrts- und -Jugendamtes: durch Bildung und Beeinflussung der Ju gendgruppen der Berliner Wohlfahrtsbezirke, durch Errichtung von L e s e st u b e n , durch Maßnahmen - für die erwerbslosen Jugendlichen, durch Kurse für Weiterbildung, Errichtung und Erhaltung von Ferienspielplätzen, durch die vorbeugende Erholungsfürsorge für gesunde Jugend. II. Zur Durchführung dieser Aufgaben sind von dcr Jüdischen Gemeinde und vom Preußischen Landesverbano besondere Mittel zur Verfügung zu stellen, über deren Verwendung der Beirat zu entscheiden haben soll. Die weitere Zuziehung von Vertretern der Jugendvereine in den Beirar bleibt Vorbehalten. III. Bei den Bestrebungen der Jugendpflege darf ein Unterschied innerhalb der sozialen Schichten nicht gemacht werden. Es erscheint deshalb unmöglich, die Förderung der normalen schulentlassenen Jugend einem besonderen, vom Wohlfahrts- und Jugendamt getrennten Ausschuß zu übertragen. IV. Die G e s ch ä f t s st e l l e ist beim Wohlfahrts- und Jugendamt der Jüdischen Gemeinde. Die einzelnen Fragen werden dczernatsmäßig von den Vertretern der vorbezeichneten Interessengruppen bearbeitet. Der Beirat für Jugendpflege setzt sich zusammen aus Vertretern des Wohlfahrts- und Jugendamtes, aus Vertretern der jüdischen Schulen, der berufstätigen weiblichen Jugend, des Turn- und Sportwesens, der Jugendbewegung und der sozialen Interessen der Jugend und der Jugendfürsorge.