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Nachrichtendienst · 1927-04-01 · Heft 6 (April 1927) · p. Seite 5

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1926-1927
Issue
Heft 6 (April 1927)
Date
1927-04-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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— 5 Anläßlich der schweren Hochwasserkatastrophe in Sachsen nimmt auf Ersuchen der sächsischen Regierung auch die Reichsgeschäftsstelle der Deutschen Nothilfe, Berlin W, 8, Wilhelmstraße 62, Spenden entgegen. Es wird gebeten, Geldbeträge auf folgende Konten zu überweisen: Postscheckkonto Berlin 169000, Bankkonten „Deutsche Nothilfe, Hochwasserschäden" bei der Reichsbank, Deutschen Bank, Direktion der Diskonto- Gesellschaft, Darmstädter und Nationalbank und Dresdner Bank nebst ihren Filialen, sowie bei der Deutschen Girozentrale mit den ihr angeschlossenen öffentlichen Kassen. Die Z.W.St. ist auch ihrerseits gerne bereit, Spenden weiter-- zuleiten. in. lugtntl- und öefäbrdetmfürforge Zu dem Entwurf eines A r b e i t s s ch u tz g e s e tz e s (37. Sonderheft zum Reichsarbeitsblatt Verlag Reimar- Hobbing, Berlin) hat die Deutsche Zentrale für freie Jugendwohlfahrt, der die Z.W.St. als Mitglied angehört, zu den Bestimmungen über Kinder - und Jugendlichenschutz Abänderungsvorschläge dem Reichstag und Reichsrat eingereicht. Die Deutsche Zentrale ging bei ihren Vorschlägen davon aus, daß in dem vorliegenden Gesetzentwurf das gesundheitliche und sittliche Wohl der arbeitenden Kinder in besonderem Maße wahrgenommen werden muß. Abgesehen von den Vorschlägen, die sich mit dem Verbot der Arbeit von Schulkindern, der Kinderarbeit in Familienbetrieben, der Forderung genügend langer nächtlicher Ruhezeit, des Verbotes der Mitwirkung von Kindern bei öffentlichen Schaustellungen u. a. mehr befassen, forderte die Deutsche Zentrale die Einbeziehung der Arbeit von Kindern und Jugendlichen in Landwirtschaft uub Hauswirtschaft in den Schutz des Gesetzes. Die Eingabe ist im Druck erschienen und kann von der Deutschen Zentrale für freie Jugendwohlfahrt, Berlin, Goethestraße 22, bezogen werden. Ferner beschäftigt sich die Deutsche Zentrale zurzeit mit dem Entwurf zu einem B er u fsau sb ild u ng sgesetz (Reichsarbeitsblatt Nr. 10 vom 1. 4. 27). Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Vereinheitlichung der Berufsausbildung von Lehrlingen und jugendlichen Arbeitern ungestrebt. Bisher ist eine Regelung nur für das Handwerk, in geringem Umfange für den' Handel, garnicht für die Hauswirtschaft getroffen. Wichtig ist, daß die neuen Bestimmungen nicht nur für den Lehrling, sondern auch für den jugendlichen Arbeiter gelten sollen. In den Beratungen der Deutschen Zentrale wurden bisher vor allem diejenigen Fragen des Gesetzentwurfes erörtert, die vom Standpunkt des Jugendschutzes wichtig sind, z. B. außer der Frage der Einbeziehung der Landwirtschaft, die des Zulassungsalters zum Beruf, des Gedankens der Erziehung innerhalb des Arbeits- Verhältnisses, der Regelung des Urlaubs und der Gewährung von Freizeiten. Die Beratungen werden in der nächsten Zeit fortgesetzt werden. An allen Beratungen ist die Z.W.St. beteiligt. Im Aufträge des Archivs für Jugendwohlfahrt hat die Z.W.St. an Einrichtungen, die der Schulu n d' B c - r u f s a u s b i l d u n g von Kindern u n d I u g e n d - f i cf) c n dienen, in Groß-Berlin, München, Provinz Sachsen, Provinz Niederfchlesien und Freistaat Baden Fragebogen versandt. Anstalten, Wohlfahrtsämter, Vereine und Stiftungen werden auch in ihrem eigenen Interesse um Ausfüllung und Rückgabe der Fragebogen gebeten. Durch Beschluß des Reichstages sind — im Einvernehmen mit dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft — dem Zentralausschuß für die Äuslandshilfe für die K i n d e r s p e i s u n g wiederum 4 Millionen Mark zur Verfügung gestellt worden. Zur Verteilung gelangen davon vorläufig ly» Millionen. Dazu kommen noch Mittel vom Preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt, die ebenfalls für Zwecke der Kinderspeisung in Preußen zur Verfügung gestellt wurden. Bewilligt sind dafür vom Preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt 1 Million, zur Verteilung gelangen im Sommer 1926 Mk. 300000, Die Verteilung erfolgt in der üblichen Weise. Eine Mitteilung ist den jüdischen Stellen zugegangeu. Die bei der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden bestehende Arbeit s g crnci n schuft f ü r Gef ä h r d e - ten für sorge trat in Berlin zu einer sehr zahlreich be fuchtelt Sitzung zusammen. Jit der von sauitätsrat Tr. Seeligsohn geleiteten Sitzung waren die Vertreter aller allgeschlossenen Organisationen, sowie die der Kommission altgehörigen Sachverständigen anwesend. Hanptgegenstände der Verhandlung waren die Fragelt des Ausbaues der P f y ch o - p a t h e n f ü r s o r g e und der G e f a n g e n e n f ü r s o r g e, sowie ein Bericht über den Stand der Reform der Fürsorgeerziehung. Zur Frage der Psychopathensürsorge konnte mitgeteilt werden, daß erfreulicherweise sowohl in den Kreisen der Lehrer wie der Kindergärtnecinnen und Hortnerinnen das Interesse für diese Spezialaufgabe im ständigen Wachsen begriffeil ist, und daß eine Reihe von Aumelduugett zur Spezialausbildung in der Psychopathensürsorge vorliegen. Die Zentralwohlfahrtsstelle wird bemüht fein, durch Ausbildungszuschüsse, die sie entweder selbst geben oder vermitteln kann, diese Bestrebungen möglichst zu fördern. Ebenso ist sie zu eingehender Auskunftserteilung über die Ausbildungswege und -Möglichkeiten bereit. Sodann wurde die Frage der B e r a t u n g s st e l l e n für H e i l e r z i e h u n g eingehend besprochen und auf die Notwendigkeit ihrer Einrichtung, ge gebenenfalls in Angliederung an die bestehendeit Einrichtungen der allgemeinen Psychopathenfürsorge, hingewiesen. Schließlich wurde von den Plänen der Errichtung eines Heilerziehungsheims Mitteilung gemacht und eine besondere Sachverständigenkommission für Psychopathensürsorge gebildet, der insbesondere Aerzte, Rabbiner, Anstaltsleiter, Lehrer lind Fürsorgerinnen angehören werden. In der Frage der Gesa n g e n e n f ü r s o r g e ist bei der letzten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Jüdische Gefahr detenfürsorge eine Abgrenzung der Arbeit mit dem Sozialen Ausschuß des Allgemeinen deutschen Rabbinervcrbandes dahin erfolgt, daß diesem die seelsorgerische, der Z.W.St., bzw. den zuständigen Wohlfahrtsstellet', im Reiche die fücforgerifche Arbeit obliegt. Die seelsorgerische und fürsorgerische Arbeit soll in dauerndem engen Zusammenwirten, vor al.'em aber auch mit allen Orgattisalionen der allgemeinen Gefangenenuub Strasentlafsenenfürsorge, tätig sein. Im übrigen -sind die Zentralwohlfahrtsstelle und der Soziale Ausschuß des Rabbinerverbandes zurzeit mit der Aufstellung von Verzeichnissen der in Frage kommenden Strafanstalten mib Gesang nisse mit Angabe der für sie zustätldigen Rabbiner lind jüdischen Wohlfahrtsstellen sowie der allgemeinen Fürsorge organisativncn beschäftigt. Sodann wird eilt Merlblatt für die Durchführung der Arbeit aufgestellt. Auf dem Gebiet der R e f o r in der F ü r s o r g e - E r - zieh u n g konnte bei der letzten Sitzung über das Fortschreiten der Arbeiten sowohl bezüglich der Anstalten für männliche wie für weibliche Jugendliche berichtet lverden. Die Reformarbeiten sind noch nicht zum Abschluß gelangt: es wird darüber später berichtet werden. Schließlich beschäftigte sich die Arbeitsgemeinschaft noch mit der Delegation zur Konferenz über Fragen des Mädchen - schutzes und Mädchenhandels am 23. und 24. Juni in London. An der Konferenz nahmen eine Reihe voic Vertretern jüdischer Organisationen in Deutschland teil. Bei einer weiteren Vorbesprechung zu dieser Londoner Konferenz, die aus Einladung der Z.W.St. iic Berlin unter Leitung von Herrn Rabbiner Dr. Horovitz, Frankfurt a. M., stattfand, wurden grundsätzliche Fragen beraten. (Bericht über die Tagung siehe Seite 12.) Wegen Errichtung eines Heilerziehungs- Heimes fand vor kurzem eine weitere Besprechung im Kreise von Sachverständigen statt, bei welcher Einzel-

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