Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1926-1927
- Issue
- Heft 6 (April 1927)
- Date
- 1927-04-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 4 habten Tagung der Hauptstelle und der Produktivierung der Wandererarbeit durch die Errichtung von Arbeiterkolonieu Am Wohlfahrtstag des Bundes israelitischer W o h l f a h r t s v e r e i n i g u n g e n in Baden, der am 19. Juni in Karlsruhe stattfand, nahm ebenfalls der Geschäftsführer der Z.W.St. teil (besonderer Bericht s. S. 13). Die Ausstellung der freien Wohlfahrtspflege, die 1926 auf der Gesolei in Düsseldorf gezeigt worden ist, wurde als Wanderausstellung in der Zeit vom 7. Mai bis 12. Juni in Stuttgart gezeigt. Sic wurde hier gemeinsam von der Deutschen Liga der freien Wohlfahrtspflege und der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg veranstaltet. Das Düsseldorfer Material konnte durch außerordentlich interessantes Württembcrgcr Material ergänzt werden. Die jüdische Wohlfahrtspflege war bei dieser Wanderausstellung in den einzelnen Fachkojen vertreten, daneben war die besondere Koje der Zentralwohlfahrtsstelle wieder aufgebaut. Auch das jüdische Material war durch Material von Einrichtungen der Württembcrgcr Anstalten reichhaltig ergänzt. Unser Wohlfahrtsfilm: „Ein Freitag-Abend", der den Winter hindurch mit gutem Erfolge in vielen Orten aufgeführt worden ist, sei besonders auch zu Veranstaltungen in Kur- und Badeorten empfohlen. Anfragen wegen Verleihbedingungen usw. sind zu richten an die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden. Die Zentralwohlfahrtsstcllc hat den Beschluß gefaßt, das seit Jahresfrist gesammelte Material der offenen Wohlfahrtspflege nunmehr in Form eines Führers durch die Einrichtungen der offenen Wohlfahrtspflege zu veröffentlichen. Das Büchlein wird ähnlich wie das von der Zentralwohlfahrtsstelle bereits herausgegebene Kataster: „Die aeschlossenen und halboffenen Einrichtungen" eine gute Uebersicht über die Landes- und Provinzialverbände, über die örtlichen Zentralen fowie über sämtliche jüdische Wohlfahrtsvereine enthalten, desgleichen ist vorgesehen, als Anlage eine Ergänzung des genannten Anstaltsverzcichnisses zu brinqcn. Um Angaben über die geschlossenen und halboffenen Einrichtungen nach dem neuesten Stand veröffentlichen zu können, hat die Z.W.St. neue Fragebogen an die Anstalten versandt. Im Interesse der Heime selbst und in dem der jüdischen Öffentlichkeit bitten wir dringend, die Fragebogen sorgfältig auszufüllen und umgehend zurückzufchicken. Im Anschluß an die Mitteilung besonderer Abteilungen f ü r I u g e n d w o h l f a h r t in der letzten Nummer des Nachrichtendienstes geben wir nachstehend aus den Satzungen der neuen jüdischen Jugendämter Köln und Mannheim die wesentlichen Bestimmungen wieder. Wir bemerken dazu, daß in Köln die Geschäftsstelle des Jugendamtes getrennt von der des Wohlfahrtsamtes ist, in Mannheim dagegen eine gemeinsame Geschäftsstelle besteht. Der Aufgabenkreis des Kölner Jugendamtes umfaßt alle Aufgaben für die normale und gefährdete Jugend einschließlich der Förderung der Jugendbewegung. Die Durchführung der Aufgaben erfolgt in Köln im Einvernehmen mit den Vereinen und Anstalten, deren Tätigkeit das gleiche Gebiet umfaßt. Die laufenden Ausgaben werden durch das Wohlfahrtsamt gedeckt. In dem Vorstand und Ausschuß ist die Gemeinde, das Wohlfahrtsamt, die Rabbiner, die Lehrerschaft, die Anstalten, Vereine und die Jugendbewegung vertreten. In Mannheim ist für die Behairdlung der Fragen der Jugendwohlfahrt innerhalb des Wohlfahrtsamtes ein besonderer Jugend-Ausschuß eingesetzt, der sich folgendermaßen zusammensetzt: aus Vertretern des Synagogenrats, der Rabbiner und Lehrer, der geschlossenen Jugendfürsorge, sachverständigen Einzelpersonen und dem Leiter des Wohlfahrts- und Jugendamtes. n. Allgemeine wohlfshruMcge mul fozlal* politWc Srenzgcdlctc Zu dem Entwurf eines R e i ch s g e s e tz e s, die Fürsorge für hilfsbedürftige Wanderer betr. (veröffentlicht im Reichsarbeitsblatt Nr. 9, 1927, S. 79), wird noch besonders Stellung genommen werden. Die. Frist für die Einreichung der Anträge auf Gewährung der sozialen Wohlfahrtsrente lvar vom 30. April bis zum 31. Mai verlängert worden. Durch Vermittlung der Z.W.St. wurden den Ausschüssen im Reiche insgesamt etwa 550 Anträge übermittelt. Zurzeit schweben eine ganze Reihe von Anträgen jüdischer Anstalten auf Gewährung von Krediten aus R ei ch s mi tt e ln oder aus Mitteln der R ei ch s v erst ch e r u n g s a n st a l t für Angestellte. Die Möglichkeiten für die Kreditgewährung durch Vermittlung der Z.W.St. sind folgende: Darlehen aus dem Kreditfonds des Reichsarbeitsministeriums (Reichskreditmittel) erfordern 4 o/oige Verzinsung, Sicherung entweder durch hypothekarische Eintragung, durch Jnventarverpfändung oder durch ausreichende Bürgschaft. Für Kredite über Mk. 10 000,— ist die hypothekarische Eintragung unerläßlich. Kredite über Mk. 10 000,— können auf 3 Jahre, solche unter Mk. 10 000,— auf 2 Jahre gewährt werden. Die Bedingungen für die Gewährung der Kredite aus Mitteln der R e i ch s Versicherungsanstalt für A n g c st e l l t e sind in der letzten Nummer des Nachrichtendienstes (S. 3) veröffentlicht worden. * Durch den Verein für das Deutschtum im Ausland wurden der Z.W.St. für das Sommersemester Mk. 1500,— für Stipendien an 6 auslandsdcutsche Studierende zur Verfügung gestellt. Die Studienbeihilfen kommen für Reichsdeutsche und Deutschstämmige beiderlei Geschlechts in Frage, deren Eltern im Auslande wohnen, und die nach abgeschlossenem Studium in das Ausland zurückkehren. Bei Abkömmlingen von Flüchtlingen kann von dem Erfordernis des elterlichen Wohnsitzes im Ausland Abstand genommen werden. Bei der Pensionskassc der freien Wohlfahrtspflege sind zurzeit 8 Wohlfahrtspfleger und -Pflegerinnen in jüd. sozialer Arbeit als Mitglieder angemeldet. Wir verweisen im übrigen auf die Mitteilungen in den früheren Nummern des N.D. Die Frankaturgültigkeit der Wohlfahrtsbriefmarken der Deutschen Nothilfe ist am 30. Juni 1927 erloschen. Mitteilung ist den der Zcntralwohlfahrtsstelle angeschlossencn Stellen rechtzeitig zugegangen. Zu Ehren des 80. Geburtstages des Reichspräsidenten von H i n d e n b u r g wird von den Reichs- und Länderregierungen zu einer H i n d e n b u r g - S p e n d c aufgerufen, die zur Linderung der allgemeinen Volksnot, in erster Linie für Kriegsbeschädigte und' Kriegshinterbliebene dienen soll. Die der Liga der freien Wohlfahrtspflege angeschlossenen Verbände, unter ihnen die Z.W.St., haben beschlossen, die Durchführung der Hindenburgspende und den Vertrieb einer Hindenburg-Marke zu unterstützen. Die Hindenburgmarke wird, wie bisher alte Wohlfahrtsbriefmarken, durch die deutsche Nothilfe vertrieben. Der Erlös aus dem Vertrieb soll insbesondere für Klein-und Sozialrentner verwendet werden. Die Landes- und Provinzialwohlfahrtsverbände und die örtlichen Wohlfahrtsstellen werden jetzt schon gebeten, als Annahmestellen für die Spende tätig zu sein. Nähere Mitteilungen, vor allem auch Werbematerial, wird durch die Z.W.St. baldigst übersandt werden. Alle Anfragen sind an die Geschäftsstelle der Z.W.St. zu richten.