Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1926-1927
- Issue
- Heft 4 (August 1926)
- Date
- 1926-08-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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— 8 — 2 Tas Persönliche im heutigen Gesellschastsleben: Tr. Marie Offenburg, Aachen. — Montag, den 1. November, abends 8 Uhr. 3. Tie Frau und das geistige Schaffen: Monisterialrat Tr. Gertrud Bäumer. — Montag, den 8. November, abends 8 Uhr. 4. Tanzkunst und weibliche Körperkultur: Mary Wigman, Tresden. — Der Tag wird .später bekannt gegeben werden. 5. Frau und Staat, Ministerialrat Helene Weber, Berlin. -- Montag, den 22. November, abends 8 Uhr. 6. Tie Frau und das Völkerleben: Fritz von Unruh, Frankfurt a. Main. — Datum wird später bekannt gegeben. Tie Vorträge finden im Bürgersaal des Schöneberger Rathauses, Rudolf-Wilde-Platz statt. Karten für die Vortragsreche zum Preise von Mark 12.— (nummeriert) und Mk. 6.— (unnummeriert) sind durch die Geschäftsstelle der Akademie, Berlin 28. 30, Barbarossa-- firaße 65, zu beziehen. Für die Ausbildung bzw. Nachschulung männlicher Wohlfahrtspsleger bestehen u. a. folgende Möglichkeiten: TassozialpolitischeSeminar verdeutschen Hochschule für Politifi Berlin, Abteilung Wohl^ fahrtsschule, veranstaltet im Laufe des Winters — neben zweijährigen Ausbildungslehrgängen — Nachschulungslürse für Jugendwohlfahrt und allgemeine Wohlfahrt (mit einem Spezialkürs für Wirtschafts- und Berufsfürsorge). Beginn 15. Oktober, Tauer 4 Monate. Voraussetzung für die Zulassung ist mindestens dreijährige vollberufliche Tätigkeit in einem Hauptgebiet der Wohlfahrtspflege. Tie Kosten betragen Mark 20.— pro Monat, wovon noch eine Prüfungsgebühr von Mark 20.— kommt. Tas Seminar für Fürsorge wesen an der Universität Münster veranstaltet Lehrgänge von ein-' jähriger Tauer, in denen neben der theoretischen Ausbildung eine Einführung in die praktische Arbeit erstrebt wird. Ter Ausbildungsplan unterscheidet die drei Gruppen: Gesundheitsfürsorge, Jugendwohlfahrtspflege, allgemeine und wirtschaftliche Fürsorge. Für die Zulassung ist in der Regel die Ablegung der Reifeprüfung bzw. eine Ergänzungsprüsung sowie mindestens viersemestr'ges akademisches Studium notwendig. Ausnahmen hiervon sind möglich. Gesuche um Zulassung sind an das Seminar für Fürsorgewesen an der Universität Münster zu richten. Eine behördliche Regelung der Ausbildung männlicher Wohlfahrtspfleger ist bis jetzt nur in Sachsen erfolgt, und zwar finden die Bestimmungen für Wohlfahrtspflegsrinnen! entsprechende Anwendung auf die Männer. Betr. einer Re-- gelung in Preußen fand bereits Anfang des Jahres eine Bestechung im Preußischen Wohlfahrtsministerium statt, bei welcher außer Vertreter der Ministerien und der Wohlfahrtsschulen auch die der caritativen Verbände zugezogen waren. Um den damals geäußerten Wünschen Rechnung zu tragen, sotten demnächst für die männlichen Sozialbeamten besorg dere Schulen eingerichtet und für die schon in der Arbeit stehenden Männer Nachschulungskurse geschaffen werden. * In der letzten Nummer des Nachrichtendienstes wurde über Tagungen der allgemeinen Wohlsahrts-- pflege nicht berichtet. Wir bringen daher nachstehend kurze Auszüge aus Berichten von Vertretern der Z.W.St. über Tagungen, die in der Zeit zwischen Mai und Oktober statte gefunden haben. Bei dem 9. deutschen Kongreß für Krüppelfürsorge in Nürnberg, der im Mai stattfand, wurde das Fehlen einer ausführlichen Statistik als Grundlage der Verhandlungen bedauert. Tie Fürsorge für die Krüppel, soweit sie gesetzlich geregelt ist, sieht neben der Heilbehandlung auch eine Berufsausbildung vor. Ta die Gesetzgebung aber noch immer nicht vollkommen ist, ist die freie Liebestätigkeit bei der Krüppelfürsorge nicht zu entbehren. Während Innere Mission und Caritas über eine ganze Reihe von Anstalten für Krüppel-verfügen, wird in der jüdischen Wohlfahrtspflege das Fehlen einer geeigneten Einrichtung schmerzlich empstnden. Gerade hier ist eine Anstalt umso notwendiger, als bei Krüppeln die Heimerziehung der Erziehung in der Familie unbedingt der Ausbildung wegen vorzuziehen ist. Vom 26. bis 29. September fand die 37. Jahres?-, Versammlung des deutschen Vereins gegen den Alkoholismus in Verbindung mit der 13. Konferenz für Trinkerfürsorge in Barmen statt. In den Verhäng, lungen, welche vom Standpunkte der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes ausgeführt wurden, standen im Vorder--? grund die Fragen der Aufklärung und Belehrung durch Bücher und Zeitschriften, Ausstellungen und Film. Tie Tagung des Trinkerh.ilstättenverbandes befaßte sich mit der Unzulänglichkeit des Gesetzes und forderte grundsätzlich Treir-, nung der konfessionellen und gemeindlichen Arbeit. Bezeichnend war die Teilnahme der Jugendverbände an dieser Tagung, die bei ihren Bestrebungen im Kampfe gegen den Alkohol die Ausschaltung der Erwachsenen forderten. Unser Berichterstatter, Herr San.-Rat Tr. Ollendorff, Barman, schreibt unter dem Eindruck der Tagung und unter dem Eindruck der Schädigung der Volkskraft durch den Alkoholismus, daß gerade die jüdische Wohlfahrtspflege mit größter Anteilnahme die Bestrebungen zur Bekämpfung dieser Gefahren verfolgen müsse, weil das Judentum einen großen Teil seiner geistigen Stammkraft dem Freisein von diesen Schäden verdankt. Vom 29. August bis 1. September fand in Kolb erg ein Kursus über Zeitfragen in der Gesunde heitsfürsorge statt, veranstaltet von der Vereinigung deutscher Kommunal-Schul- und Fürsorgeärzte. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand 1. die Kindererholungsfür-- sorge, 2. die Ausbildung und die Weiterbildung der Fürsorgerinnen in der Gesundheitsfürsorge. Von besonderem Interesse auch für die jüdische Wohlfahrtspflege war das Re-i fcrat des Pros. Tr. Gastpar, Stuttgart, über: „Anpassung der Kindererholungssürsorge an die heutigen Zeitverhältnisse." Turch statistische Erhebungen ist festgestellt worden, daß die Zahl der erholungsbedürftigen Kinder abgenommen hat, die Sterblichkeit vermindert, und die Jugend gesundheitlich nicht mehr allzusehr bedroht ist. Infolge dieser Erkenntnis muß ein Abbau in dxr E rh olu n g s f ü rs o rg e eintreten. Vor allem sollen keine neuen Erholungsheime ohne Prüfung der Bedürfnisfrage begründet werden. Tas Bedürfnis nach Verschickung von erholungsbedürftigen Kindern besteht im großen ganzen nur währendder großen Schulferien, während die ganzjährige Belegung der Erholungsheime aus die größten Schwierigkeiten stößt. Es wird empfohlen, während der großen Ferien sogenannte Ferienkolonien einzurichten, die Heime aber im Winter mit gesunden, aber milieugeschädigten Kindern (durch Wohnungsnot, Kinderreichtum, ansteckende Krankheiten der Eltern etc.) zu füllen. Tiefe Unterbringung müßte auf 4 bis 6 Monate erfolgen und mit Schulunter^ richt verbunden sein. In den Kinderheilstätten kann natürlich der Betrieb das ganze Jahr über aufrecht erhalten bleiben. In Heilstätten gehören Kinder, die an chronischen und akuten Erkrankungen leiden: 1. aktive und inaktive Tuberkulose, 2. Knochen-Trüsen-Gelenktuberkulose, 3. Herz- und Nierenstörungen, 4. Fälle von Skrofulöse (Solbäder). Den Entsendestellen wird ganz besonders ans Herz gelegt, für die Heilstätten nur wirklich kranke Kinder auszuwählen, die erholungsbedürftigen aber in die weit billigeren einfachen Erholungsheime und Ferienkolonien zu entsenden. Da wir in der jüdischen Erholungsfürsorge mit den gleichen Problemen: Belegung der Erholungsheime während der Wintermonate, zweckmäßige Verteilung der erholungsbedürstigen und der heilstättenbedürstigen Kinder in die entsprechenden Anstalten etc. ringen, müssen wir sehr bald eine gesunde Planwirtschaft vorbereiten. Tie Referate und Tisküssionen über die Ausbildung und Weiterbildung der Fürsorgerin hatten für uns iwsofern großes Interesse als auch wir ebenso wie die allgemeine Wohlfahrtspflege Mangel an gesundheitsfürsorgerisch vorgebildeten Kräften haben, hingegen die Wohlfahrtspflegerinnen, die ihr Examen in Jugendwohlfahrtspflege und Wirtschaftspflege abgelegt haben, schwer unterzubringen sind. Auf die