Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1926-1927
- Issue
- Heft 4 (August 1926)
- Date
- 1926-08-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 4 — Breslau, Brieg, Gelsenkirchen, Halberstadt, Jena, Kiel, Möser (Magdeburg), München, Oldenburg, Zwickau. * - Wir weisen darauf hin, daß zur Durchführung von Kuren tuberkulös erkrankter Schwestern Reichsmittel noch immer der Zentralwohlfahrtsstelle zur Verfügung stehen. Die Kurzuschüsse können auch an Pflege- und Erzichungspersonal, welches in sozialen Betrieben tuberkulös erkrankt ist, gewährt werden. * Das Israel. Asyl für Kranke und Altersschwache teilte auf eine Anfrage mit, daß seitens des Wohlfahrtsamtes der Stadt Köln alle jüdischen Kranken und Altersschwachen, die rituell verpflegt werden wollen, ohne weiteres dem Israel. Asyl überwiesen werden. Dafür zahlt das städt. W.A. den normalen Pflegesatz, der sich ungefähr auf der Höhe des Pflegesatzes für Selbstzahler bewegt. Für die Altersschwachen wird mit Rücksicht auf die teurere Verpflegung im jüdischen Altershaus gegenüber einer klösterlichen Anstalt ein etwas höherer Pflegesatz als für diese bezahlt. Wir richten auch an die übrigen Krankenhäuser und Altersheime die Bitte, uns über die Gewährung öffentlicher Unterstützung für rituelle Verpflegung zu informieren. In Bad Oeynhausen (Westfalen) richtet die ärztliche Organisation „Mittelstandsfürsorge" Mittelstandskuren ein Tie Kosten für eine vierwöchentliche Kur für volle Pension, Arzthonorar, Kurtaxe, 16 Bäder und Brunnenkur betragen vom 10. Mai bis 10. September Mark 275. -, bei V^-längerung der Kur beträgt der Wochenpreis einschließlich 3 Sol- oder Termalbäder Mark 54—, in der übrigen Zeit Mart' 245.— für 4 Wochen Lzw. Mark 50.—. Bad Oevnhausen ist gegen rheumatische Erkrankungen der Muskeln, Gelenke und Nerven und Erkrankungen des Zentralnervensystems. * In S oden (Taunus) sind Mittelstandskuren für die Zeit Mitte September 1926 bis Mai 1927 eingerichtet worden. Eine vierwöchentliche Kur (Wohnung, Verpflegung, Trink-, Bade- und Jnhallationskur, Arzthonorar und Kur-, taxe) kostet Mark 250.—, eine sechswöchentliche Kur Mark 360.—. Der Anmeldung ist eine behördliche Bescheinigung beizufügen, daß das Einkommen nachweislich Mark 5000.— jährlich nicht übersteigt, und die Kurkosten nicht von Ver-, sicherungsanstalten etc. bestritten w'rden. Für rituell lebende Kurgäste besteht die Möglichkeit, im im Erholungsheim von Frau Tr. Kallner, Villa Aspira, nntcrgebracht zu werden. Soden ist gegen Katarrhe der Atmungsorgane, Asthma, Rheumathismus, Herzleiden. Die Fürsorgestellenkommission des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose veranstaltet während ds Monats November d. I. in Berlin wieder einen vierwöchigen Lehrgang in der Tuberkulosefürsorge für etwa 30—40 Teilnehmerinnen, der einen theoretischen und praktischen Teil umfaßt. Zur Teilnahme werden in erster Linie staatlich gep'-üste Kranken- oder Säualingspflegerinnen zu^assen; in Ausnahm efällen können Wohnungs- und Fabrikpfleg erinn^n. Mitglieder des Vereins vom Roten Kreuz, der Vaterländischen Frauenvereine und andere Damen, welche die staatliche An-, erkennung als Krankenpflegerin nicht besitzen, zugewsten werden, sofern sie ihrer Vorbildung nach zur Betätigung in der sozialen Fürsorge geeignet sind. Ter Unterricht ist uw, entgeltlich. Für Unterkunft und Verpflegung haben die Teilnehmerinnen selbst zu sorgen. Auf Antrag können Beihilfen hierfür gewährt werden. Anmeldungen sind bis spätestens 30. Oktober 1926 an die Geschäftsstelle des Tuberkulose-Zentralkomitees, Berlin W 9, Königin-Angnstastraße 7 zu richten. Ueber die Zulassung ergeht besondere Mitteilung. lugmüwohWhrt und ScWrücimkmsorgc Der Geschäftsstelle der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden sind in der letzten Zeit einige verlassene Kinder bekannt geworden, für die Aufnahme in einer Familie oder Anstalt und eine Stelle, welche die Kosten für die Erziehung übernahm, gefunden werden mußte. Auf Grund der Erfahrungen in 14 Fällen, in welchen es sich um die Fürsorge für deutsche und ausländische Flüchtlingskinder, für deutsche und ausländische Waisen und uneheliche Kinder handelte, soll auf Folgendes grundsätzlich hingewiesen werden: Es war bisher meistens möglich, daß von der zuständi-, gen öffentlichen Stelle (dem Wohlfahrts- oder Jugendamt) die Fürsorge ganz oder teilweise übernommen wurde. Die Verhandlungen wurden von dem betr. jüdischen Wohlfahrtsamt geführt und nur im Falle einer Ablehnung ist die Zentralwohlfahrtsstelle beschwerdeführend an die nächsthöhere Instanz herangetreten. Da die Verhandlungen über die Regelung der Kostenfrage oft recht lange Zeit beanspruchen, ist es dringend wünschenswert, daß diejenigen jüdischen Wohlfahrtsämter, in deren Bezirk ein verlassenes Kind in einer Familie oder Anstalt untergebracht wird, die vorläufige Fürsorge übernimmt und die Verhandlungen zur Erlangung öffentlicher Unterstützung führt. Eine allzu große Belastung wird erfahrungsgemäß den Wohlfahrtsämtern dadurch nicht erwachsen, da derartige Fälle glücklicherweise selten sind. ' Außer der Regelung der materiellen Fürsorge für diese Kinder ist es erforderlich, einen Vormund für sie zu bestellen. Auch dies ist Aufgabe der Wohlfahrtsämter. Eine zentrale Regelung läßt sich wohl kaum durchführen. Es besteht aber ein besonderer Fonds bei der Arbeitsgemeinschaft „Irdische Gefährdetenfürsorge", der für ganz kurze Zeit eingreifen kann, wenn sich überhaupt keine Stelle für Uebernahme der Fürsorge im Augenblick für ein verlassenes Kind findet. Es ist aber anzunehmen, daß Familien, Anstalten und Wohlfahrtsstellen sich verständnisvoll gerade dieser Kinder annehmeu werden. Das American Joint Distribution Committee hat vor kurzem eine Ausstellung von Arbeiten der in den Institutionen des Joint fachlich ausgebildeten Waisen in der Tschecho-Slowakei, Lettland, Litauen, Oesterreich, Polen, Rumänien, Türkei und Ungarn veranstaltet. Aus dem die Ausstellung ergänzenden statistischen Material der Kinderfürsorge-Abteilung des Joint entnehmen wir, daß eine Zählung der Kriegswaisen, die seinerzeit vom Joint vorgenommen wurde, die erschreckende Zahl von 44000 Kindern nachwies, die ihre Väter entweder im Kriege verloren hatten, oder deren Eltern in den Progromen, durch Epidemien oder auf der Flucht aus der Heimat das Leben verloren hatten. Da sich keine Stelle und Einrichtung zur Uebernahme der Fürsorge für die Kriegswaisen Osteuropas fand, nahm sich der Joint bei Aufnahme feiner Hilfstätigkeit chrer an. An Stelle eines Berichtes über die jetzt 5jährige Tätigkeit werden die Grundprinzipien der Kriegswaisenfürsorge ausgegeführt: Das Ziel der Fürsorge war, den Kriegswaisen zunächst allgemeine Bildung angedeihen zu lassen und sie dann einem produk i;en Bemf zuzuführen. Zurzeit genießen 5440 Kinder eine Fachausbildung. Ferner mußte die jüdische Gesellschaft der einzelnen Länder ideell und materiell für die Kriegswaisenfürsorge gewonnen werden. Der Erfolg dieser Bemühungen war, daß in 8 Ländern (Tschecho-Slowakei, Lettland, Litauen, Oesterreich, Polen, Rumänien, Türkei, Ungarn) Waisenfürsorgezentralen ins Leben gerufen wurden. In der Fürsorge dieser Zentralen befinden sich zurzeit 18 891 Waisenkinder.