Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1926-1927
- Issue
- Heft 4 (August 1926)
- Date
- 1926-08-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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— ft — Um den Gesundheitszustand und die körperliche Entwicklung der Kinder zu fördern, wurde durch den Joint vom Beginn seiner Tätigkeit an der einheimischen jüdischen Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, alljähr.ich Sommerkolonieaktionen durchzuführen. Im Jahre 1926 wurden z. B. 43 Kolonien für 5885 Kinder eingerichtet. Die Ausstellung, die ein Beweis für die erstaunliche Vielseitigkeit der Ausbildung der Kriegswaisen ist, geht nach Amerika und wird dort in allen größeren Städten als Wanderausstellung gezeigt werden. Ueber die Fürsorge für erwerbslose Jugendliche wurde sowohl beim letzten Sprechtag im Reichsarbeitsministerium als auch in einer Sitzung der Reichsarbeitsverwältung beraten. U. a. wurde im R.A.M. die Frage behandelt, inwieweit die Verbände der freien Wohlfahrtspflege für die Beschäftigung und Ausbildung herangezogen werden können. Soweit es sich um Jugendliche über 16 Jahre handelt, die Empfänger der Erwerbslosenunterstützung sind, bedarf es hierzu der Zustimmung des öffentlichen Arbeitsnachweises und dessen Ermittlungsgemeinde. Wird sie erteilt, so können die Verbände der freien Wohlfahrtspflege auch aus Mitteln der Erwecbslosenfürsorge nach. bestimmten Grundsätzen entschädigt werden. Voraussetzung für die Gewährung von Erwerbslosenunterstützung an Jugendliche von 16 bis 18 Jahren ist, daß der betreffende Bezirk durch die oberste Verwaltungsbehörde zum Notstandsbezirk erklärt ist. Jugendliche von 14 bis 16 Jahren find allgemein nicht erwerbsunterstützungsberechtigt; Ausnahmen sind nur im Falle der Pflichtarbeit zugelassen. Für die Ausbildung der 14- bis 16jährigen sollen vom Reiche und den Ländern besondere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die auf dem Gebiet der Jugendfürsorge und Jugendwohlfahrt reiche Er-, fahrungen besitzen, sollen in Zukunft in stärkerem Maße als bisher zur Mitarbeit bei der Lösung dieser schwierigen Fragen herangezogen werden. Andererseits ist es Aufgabe der freien Liebestätigkeit, den Arbeitsnachweisen bei der Fürsorge für erwerbslose Jugendliche, z. B. bei der Einrichtung von Kursen, bei der Erholungsfürsorge, bei der Jugendvflege usw. mit Rat und Tat an die Hand zu gehen. Das erfordert eine gute Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen über Berufsschulwesen, Erwerbslosenfiirsorge usw. Es wurde zwar von dem Vertreter des Reichsarbeitsministeriums eine Zusammenstellung der Bestimmungen betr. der jugendlichen Erwerbslosen zugesagt, wir empfehlen aber schon jetzt den jüdischen Wohlfahrtsämtern, die Bestimmungen eingehend zu studieren. Bei der Beratung der Spitzcnvrrbände in der Reichsarbeitsverwaltung wurde den Verbänden der freien Liebestätigkeit die wertvolle Anregung gegeben, die gemeinnützigen Anstalten mit hauswirtschaftlichen Betrieben aufzufordern, erwerbslose Mädchen für 1 Jahr aufzunehmen und ihnen in dieser Zeit eine gründliche praktische hauswirtschaftliche Ausbildung zu geben. Wir möchten hiermit diese Anregung auch den jüdischen Anstalten weitergeben. Es kommen für die Ausführung wohl in erster Linie die Krankenhäuser und Erholungsheime, aber auch die Kindergärten und sonstige Tagesbetriebe in Frage, da Waisen- und Erziehungsanstalten in der Regel ihre eigenen Zöglinge zur Erlernung der Hauswirtschaft über die Dauer der Schulzeit hinaus behalten. Gewiß sollen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, vor allem die, daß die Mädchen Mühe und Kosten verursachen, ohne daß mit einem nennenswerten positiven Arbeitsergebnis gerechnet werden kann, nicht verkannt werden. Trotzdem hoffen wir, im Vertrauen auf das soziale Verständnis der Anstalten, daß sie sich zur Aufnahme erwerbsloser Mädchen bereiteNlären. Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden hat nach dieser Richtung bereits vor 2 Jahren einen Vorstoß unternommen. Allerdings handelte es sich weniger darum, erwerbslose Jugendliche zu versorgen, als vielmehr geeignete Mädchen als Nachwuchs für unsere jüdischen Anstalten heranzubilden. Eine ganze Anzahl von Anstalten stellte sich in den Dienst dieser Ausbildung und viele Mädchen drängten sich zu dem Beruf. Leider ergibt sich jedoch der Mißstand, daß die Mädchen nach beendeter einjähriger Ausbildung kaum bezahlte hauswirtschaftliche Stellen in den Heimen finden. Im Interesse der Mädchen, vor allem aber auch im Interesse der Anstalten selbst, wäre zu empfehlen, sei es daß die Aufnahme eine Maßnahme der Erwerbslosenfürsorge ist oder daß es sich um künftige Anstaltsbeamtinnen handelt, daß die Mädchen im Anschluß an das abgelaufene Lehrjahr noch ein weiteres Jahr als angestellte oder bezahlte Hausgehilfin dab'lerben könnten. Die Anstalten werden dringend gebeten, dies in Erwägung zu ziehen. Die Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Arbeitsnachweise, Berlin begrüßt im Prinzip die Anregung, macht aber oarauf aufmerksam, daß die Anstalten die Beschäftigung von Lehrlingen leicht als gewinnbringende Angelegenheit betrachten. Eine Verminderung des Angebots an Arbeitskräften werde dadurch nicht erzielt, wenn die Anstalten versuchen, den Betrieb mit Helferinnen aufrecht zu erhalten. Ties würde natürlich eine Durchkreuzung der Absichten der Reichsarbeitsverwaltun.g bedeuten. Wir richten daher an dir Anstalten die Bitte, erwerbslose Mädchen zur hauswirtschaftlichen Ausbilvum; aufzunehmen ohne ihr Personal zu vermindern. Es empfiehlt sich, im einzelnen Falle einen Lehrvertrag für 1— 2 Jahre abzuschließen. Anmeldungen offener Stellen werden an die Z.W.St. zur Weitergabe an die jüdischen Arbeitsnachweise erbeten. Unter Bezugnahme auf die in der letzten Nr. des Nachrichtendienstes veröffentlichten Entschließungen der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Gesährdetenfürsorge" bezüglich der Fürsorge für jugendliche Psychopathen möchten wir die Anregung zur Errichtung von Erziehungsberat u n g s st e 11 e n, die unter Leitung eines heilpädagogisch geschulten Arztes den jüdischen Wohlfahrtsämtern angegliedert werden, wiederholen und verweisen dabei auf nachfolgenden Bericht der heilpädagogischen Beratungsstelle der jüdischen Kinderhilfe Berlin: „Die Stelle begann ihre Arbeit vor 3 Jahren. Die Sprechstunden finden einmal wöchentlich statt. (Dauer zirka 4 Stunden.) Als Leiter ist Herr Professor Schneersohn tätig, der Psychiater und Pädagoge ist. Ferner arbeiten in der Stelle Kinderarzt und Fürsorgerin. Die Kinder werden uns vom Jüdischen Wohlfahrtsamt, von jüdischen und allgemeinen Schulen (Lehrer und Schulpflegerin), Horten, Kindergärten, Heimen, Erholungszentrale, durch unsere Poliklinik und die Eltern zugeführt. Vor der ersten Beratung findet in der Regel in unserer Poliklinik eine körperliche Untersuchung statt. Wir holen von der Schule und evtl, vom Hort oder Kindergarten Auskünfte über Leistungen, Fähigkeiten, Verhalten zur Umgebung ein, setzen uns mit allen, Persönlichkeiten, die mit dem Kinde zu tun haben, in Verbindung, um das Erziehungsmilieu genau kennen zu lernen und ergänzen diese Kenntnis durch Hausbesuche. Die Behandlung der Kinder geschicht in der Hauptsache direkt durch die persönliche Beeinflussung des Heil- Pädagogen und der Fürsorgerin, ferner durch die Erziehungsratschläge, welche an Eltern und Erzieher gegeben und durch dauernde Verbindung und Erfahrungsaustausch mit der Beratungsstelle kontrolliert werden. Ist es erforderlich, das Erziehungsmilieu des Kindes zu ändern, so bringen wir Familienkinder in Horten, Kindergarten, Erziehungsheimen unter, evtl. Umschulungen werden veranlaßt. Tellweise haben wir auch durch vorübergehende Entfernung aus dem alten Milieu (durch Verschickung) gute Erfolge gehabt. Heimkinder werden, falls erforderlich, in Spezialheime überwiesen. Alle Maßnahmen der vorübergehenden Unterbringung zwecks Beobachtung der in Frage kommenden Heime sind als Notbehelfe anzusehen und zeigen immer wieder die dringende Notwendigkeit der Schaffung eines Heimes oder wenigstens eines Hortes zur Beobachtung speziell psychopathischer Kinder."