Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1926-1927
- Issue
- Heft 4 (August 1926)
- Date
- 1926-08-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 3 — richtet. Durch Zusammenfassung der im Bereich der freien Wohlfahrtspflege bei Anstalten und Einzelpersonen in Betracht kommenden Versicherungsarten, z. B. Feuer-, Einbruch- und Diebstahl-, Unfall-, Haftpflicht-Versicherung usw. (mit Ausnahme der durch die Pensionskässe erfaßten Alters- und Hinterbliebenenversicherung), soll folgendes erreicht werden: 1. Eingliederung der einzelnen Versicherungen in die Kollektiv-Vereinbarungen mit den verschiedena tigsten Versicherungs-Gesellschaf.en, wodurch sehr erhebliche finanzielle Vorteile sowohl für die einzelne Anstalt als auch für die Einzelperson erfolgen. 2. Kostenlose Auskünfte in allen Versicherungsangelegenheiten und Bearbeitung eingetretener Schadensfälle. Es dürfte sich empfehlen, der Versicherungszentrale auch bestehende Versicherungsverträge zur Prüfung einzusenden und mit dieser schon jetzt Verhandlungen über die Eingliederung der Versicherungen in die Kollektiv-Vereinbarungen aufzunehmen. Die Verbilligung, die durch die Zusammenfassung heute bereits erreicht ist, geht in einzelnen Versicherungsbranchen bis zu 50 o/o der jetzt gültigen Prämiensätze. Alle Anfragen dieser Art sind an die Versicherungszentrale freier Wohlfahrtsverbände Deutschlands, Berlin W. 62, Keithstraße 9, zu richten unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, Berlin N. 24, Oranienburger Straße 13-14. Auf Anregung des Jüdischen Wohlfahrtsamtes Breslau hat die Z.W.St. eine Umfrage an die 6 größten Gemeinden gerichtet, wie Unter st ützungsanträge vonin Mi s chehe lebenden Familien behandelt werden. Die eingegangenen Auskünfte sind folgende: Berlin: Sind Haushaltungsvorstand und Kinder Juden, wird Unterstützung gewährt. Ist bei Kinderlosen der Mann Jude, die Frau Nichtjüdin, erhält der Mann Unterstützung. Ist bei Kinderlosen der Mann Christ und die Frau Jüdin, wird die Unterstützung versagt Nach Lage des einzelnen Falles kann auch individuell anders entschieden werden. Frankfurt /M.: Sind der Haushaltungsvorstand und die Kinder Juden, wird Unterstützung gewährt. Im übrigen wird von Fall zu Fall Beschluß gefaßt. Vor allem werden Erkundigungen bei den Wohlsahrtsorganisationen der anderen Konfessionen eingeholt, ob nicht etwa auch von dort Unterstützungen gewährt werden. Hamburg: Ist der Mann Jude erhält er Unterstützung,- sind die Frau und deren Kinder Juden, erhalten Sie Unterstützung. Neuaufnahmen für laufende Unterstützungen für in Mischehe lebende Familien werden nur in den dringendsten Fällen zugelassen. Unter 4^0 laufend unterstützten Familien unterstützt Hamburg 30 Familien in Mischehe. Bei nichtständig Unterstützten ist der Prozentsatz höher. Es wird dem jüdischen Familienmitglied nur das Notwendigste gewährt, während Anträge auf Miete Gasrechnungen usw. an die Stadt verwiesen werden. Köln: Im allgemeinen wird der jüdische Teil unterstützt. Werden jedoch die Kinder im nichtjüdischen Glauben erzogen, bezw. sind diese getauft, werden Unterstützungen auch für den jüdischen Haushaltungsvorstand abgelehnt. Leipzig: macht die Unterstützung nicht davon abhängig, ob der Petent in Mischehe lebt. Prinzipielle Regelung besteht nicht München: macht die Unterstützung nicht davon abhängig, ob der Petent in Mischehe lebt. Art und Umfang der Unterstützung werden jeweils der besonderen Lage des Falles angepaßt. Fast alle angefragten Gemeinden haben den dringenden Wunsch geäußert, eine prinzipielle Regelung dieser wichtigen Frage herbeizuführen, da sich die Untecstützungsanträge aus Mischehen sehr häufen. Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt bittet im Hinblick auf die überaus erschütternde Notlage der H eim arb eiter d er Textilindustrie im KreifeLandshut (Schles.), daß die Anstalten und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege einen Teil ihres Bedarfs an Textilwaren bei einigen Firmen, die ihre Aufträge an Handwerker weiterleiten, decken. In Frage kommen hierfür die Firmen: Kramsta, Hamburger, Methner 8- Co., Frahne, Erdmansdorf, Bendix. Vor einiger Zeit wurde der Restbetrag, der dem Zentralausschuß für die Auslandshilfe sür die K i n d e r s p e i s u n g zur Verfügung stand, nach dem früher aufgestellten Schlüssel verteilt. Die Betrüge werden an die Mittelstellen weitergeleitet. Durch diese sollen auch die Anstalten der jüdischen Wohlfahrtspflege berücksichtigt werden. Ent,P.echende Anträge sind an die Mittelstellen zu richten. Ueber Zweck und Tätigkeitsgebiet der Deutschen Not- Hilfe bestehen noch Unklarheiten. Zur Orientierung sei folgendes mitgeteilt: Aufgabe der Deutschen Nothilfe ist die Linderung der materiellen Not, insbesondere in Form der ergänzenden Fürsorge für Kinder, alte Leute, Erwerbsunfähige, sowie sür Speiseeinrichtungen aller Art. Die Verwendung der Mittel der Deutschen Nothilfe darf nicht zur Uebernahme oder Erleichterung von Lasten des Reichs oder der Länder dienen, sondern soll de en Fürsorge ätigkeit ergänzen. Die Ausschüttung der Mittel erfolgt über die Landesausschüsse. Die jüdischen Landes- und Provinzialwohlfahrlsstetten und örtlichen Wohlfahrtsämter werden hiermit nochmals darauf hingewiesen, daß sie Mittel aus der Deutschen Nothilfe für besondere Unterstützungszwecke, vor allem auch für Speiseeinrichtungen in Anspruch nehmen können. Die Mittelbeschaffung der Deutschen Nothilfe erfolgt bekanntlich durch den Vertrieb von Wohlfahrtsb rief marken durch die Postanstalten und durch die Organisationen der freien Liebestätigkeit. Der diesjährige Markenrertrieb beginnt am l. Dezemberzur Ausgabe gelangen Marken zu 5, 10, 25 und 50 Pfg. Den jüdischen Wohlfahrtsämtern kann die Beteiligung an dem Vertrieb warm empfohlen werden. Von dem Ertrag der verkauften Marken verbleiben 50 "s dM vertreibenden Stellen für ihre eigene Wohlsahrtsarbeit. Die Einzelfalle der Z.W.St. im Juli und August 1926. Auskunft und Beratung in neuangcmeld. Fällen: Beihilfen wurden gewährt: Höhe der geleisteten Beiträge insgesamt: Juli August Juli jAuguft Juli j August Allgem. Fürsorge I 16 10 4 3 Mark 200.- Mark 125.— Iugendwohlfabrt u. Gefährdetenfürs. 7 5 Fürsorge f. Kriegerwaise aus Reichsmitteln 1 1 75.— Berufsfürsorge aus Ausbildungsfonds 20 11 10 3 461.— 205.— Tuberkulofefürsorg. aus TBc.-Fonds 37 18 15 7 2107.50 891.— Heilstättenkuren für Schwestern 1 — 1 450.— Erholungsfürsorge 4 1 — 1 — j 25.— Kredithilfe 4 - - - — : _ ScsunGcitMrsorgc In den Monaten Juli und August wurden folgende Zuschüsse aus dem offenen Fonds der „Jüdischen Tuberkulosefürsorge" gewährt: im Juli an 15 Patienten.Mk. 2 107,50 im August an 7 Patienten.Mk. 891,— (Neuangemeldet waren im Juli 37, im August 18 Fälle.) Unter den 22 Unterstützten waren: 5 Männer, 8 Frauen, 9 Kinder und Jugendliche, davon: 16 Inländer, 6 Ausländer. Tic Patienten stammen aus: Bautzen, Barmen, Berlin,