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Nachrichtendienst · 1926-08-01 · Heft 4 (August 1926) · p. Seite 2

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1926-1927
Issue
Heft 4 (August 1926)
Date
1926-08-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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— 2 — Beschluß gefaßt, folgende Wünsche der Spitzenverbände dem Reichsarbeitsministerium bezüglich der Kreditgewährung zu übermitteln: 1. Der Kreis der Anstalten und Einrichtungen, welche für Darlehen in Frage kommen, soll wie folgt umschrieben werden: a) Die Erholungsheime sollen in vollem Umfang als darlehnsfähig anerkannt werden. Als Erholungsheime sollen gelten: Heilstätten; die Genesungsstätten, die durch Lage an See, Gebirge oder durch andere Heilsaktoren (Bäder) sich als solche erweisen; allgemeine Erholungsheime, die durch ihre Einrichtung technischer und medizinischer Art eine Ertüchtigung chrer Insassen gewährleisten, während einer bestimmten Zeit des Jahres geöffnet sind und von chren Insassen das Einhalten einer bestimmten Kurzeit verlangen. Ausgeschlossen sollen sein alle Heime, die für Passanten bestimmt sind oder nicht wirklichen Heimcharakter tragen. b) Es soll anerkannt werden, daß alle Erziehungsheime grundsätzlich darlehnsberechtigt sind. c) Besonderer Nachdruck soll darauf gelegt werden, daß Jugendheime, Ledigenheime, Obdachlosenheime, überhaupt die Einrichtungen der h a l b o f s e n e n Fürsorge, die der Ausübung der praktischen Fürsorge dienen, um chrer großen Bedeutung willen als darlehnsfähig anerkannt werden und auch tatsächlich durch die Darlehen in weitestmöglichem Maße gestützt werden. 2. Es soll darauf gedrungen werden, daß Bürgschaften von bürgerlichen oder kirchlichen Gemeinden wieder ohne weiteres bei kleinen Darlehen als Ersatz für die Deckung durch das Inventar angenommen werden, ebenso als Ersatz für Hypotheken neben Jnventardeckung. Der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden stehen gegenwärtig aus Reichsmitteln zirka 50 000,— Mark für Kredite zur Verfügung. Nachdem bereits über 10000, Mark disponiert wurden, verbleiben noch zirka 40 000, Mark, die wir an die uns angeschlossenen Anstalten nötigenfalls vergeben können. Bei dahingehenden Kreditgesuchen muß neben Angaöe der Zweckbestimmungen des betr. DarlehensbeLrages zugleich auch der Etat für das vergangene und das laufende Jahr, die letzte Vermögensbilanz, sowie die Zahl der in der betr. Anstalt befindlichen Personen, die Höhe der Pflegesätze und die Zahl der Preisstellen milgeteilt werden. Im übrigen ist uns von der betreffenden Reichsstelle diesmal anheimgestellt worden, bei der Verwendung eines bestimmten Teilbeitrages der oben erwähnten Mittel besonders bedürftige Einrichtungen der halboffenen und offenen Fürsorge stärker zu berücksichtigen. Gleichzeitig machen wir nochmals auf die uns aus Mitteln der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte zur Verfügung stehenden Mittel aufmerksam. Dieselben können sowohl für Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge für Erwachsene und Jugendliche als auch für Altersheime in Form von 6l/2prozentigen Krediten bei 98 % Auszahlung, abzüglich 1 »o Verwaltungskostenbeitrag, für 3 Jahre fest vergeben werden. Die Höhe des Darlehens kann 15—20 % des Wehrbeitragswertes des betr. Grundstückes erreichen. Anschließend an die in der letzten Nummer des Nachrichtendienstes über die Kredit getn eins chaft gemeinnütziger Selbsthilfeorganisationen Deutschlands erschienene Notiz teilen wir ergänzend mit, daß wir es für zweckmäßig erachten, diesbezügliche' Gesuche direkt an die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, Berlin N. 24, Oranienburger Straße 13-14, zur Weiterleitung an die Kreditgemeinschaft bzw. an ihre Landesstellen zu richten. Wir sind dann in der Lage, die Gesuche von Fall zu Fall zu prüfen und eine beschleunigte Erledigung derselben bei der Kreditgemeinschaft zu befürworten. Obwohl wir bereits des öfteren auf die Pensionskasse der freien Wohlfahrtspflege, bei deren Gründung auch wir beteiligt sind, hingewiesen und diese so überaus wichtige Einrichtung für Alters -und Hinterbl iebenenv ersicherung immer wieder zur weitgehendsten Benutzung empfohlen haben, ist gerade von den in der jüdischen freien Wohlfahrtspflege tätigen Personen bis heute noch fast keinerlei Gebrauch von den sich hier bietenden wesentlichen Vorteilen gemacht worden. Es ist dies umso unverständlicher, als die Pensionskasse der freien Wohlfahrtspflege tatsächlich Vorteile bietet, die nur schwer durch irgend eine andere ähnliche Einrichtung oder von einer 'Versicherungsgesellschaft geboten werden können. Folgende Beispiele sollen diese Behauptung beweisen: Beispiel 1. Eine 30jährige Person entrichtet bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres jährlich an Beiträgen: männl. weibl. bei einer Versicherungsgesellschaft.t0l.— 91.— bei der Pensionskasse. 102— 69.— Aus diesen Jahresbeiträgen ergeben sich an Gesamtaufwendungen bis zur Erreichung des Alters von 45 I. 60 I. 65 I. a) bei einer Versicherungsgesellschaft für männliche 1615.— 3030.— 3535.— für weibliche 1365.— 2730.— 3185.— b) bei einer Pensionskasse für männliche 1530.— 3060.— 3570.— für weibliche 1035.— 2070.— 2415.— Hierdurch werden folgende Rentenansprüche erworben: Bei Berufsunsähigkeit mit dem .45 60 65Iah. a) bei einer Versicherungsgesellschaft . . 257.— 520.— 600.— fj) bei der Pensionskasse. 300.— 600.— 700.— Genügt dem betr. Mitglied der bei Vollendung des 60. Lebensjahres erworbene Rentenanspruch von 600,— Mark, so kann es bei der Pensionskasse die Beitragsleistung von da ab einstellen; es müssen also mit anderen Worten, um bei Vollendung des 65. Lebensjahres einen Rechtsanspruch von 600,— Mark jährlich zu erwerben, insgesamt aufgewendet werden: männl. weibl. a) bei einer Versicherungsgesellschaft .... 3535.— 3185.— b) bei der Pensionskasse. 3060.— 2070.— Hinzu kommt noch, daß die Pensionskasse auf diese Sätze bis auf weiteres eine Ermäßigung von 25 o/o gewährt. Außer diesen finanziellen Unterschieden spielen folgende Momente eine wesentliche Rolle. 1. Individuelle Behandlung des Einzelnen und uneigennützige Interessenvertretung in wohlfahrtspflegerischem Sinne. 2. Mitverwaltung der Kasse durch die Mitglieder selbst (§ 48 der Satzung). 3. Wegfall großer Verwaltungsunkosten, Agenturprovisionen usw. 4. Verwendung der erzielten Ueberschüsse für die Mitglieder selbst (siehe 8 55). 5. Ausbaumöglichkeit der Kasse unter weitgehendster Berücksichtigung der Wünsche der Mitglieder. Die Entwicklung der Kasse hat gezeigt, daß das Verständnis für die Notwendigkeit der Alters- und Hinterbliebenenversicherung in den Kreisen der Wohlfahrtspflege ein immer größeres wird, was darin zum Ausdruck kommt, daß die Mitgliederzahl der Pensionskasse sich in steter Zunahme befindet. Dringend zu wünschen ist es, daß auch in den Kreisen der jüdischen Wohlfahrtspflege der Segen einer geordneten Alters- und Hintelbliebenenversorgung mehr und mehr erkannt wird und daß unsere Anstalten und Einrichtungen die Regelung dieser Frage durch Beitritt zur Pensionskasse der freien Wohlfahrtspflege alsbald in die Wege leiten. Unabhängig von der oben erwähnten Pensionskasse der freien Wohlfahrtspflege, deren Spezialgebiet Alters- und H interbliebenenv ersicherung ist, wurde unter Mitwirkung der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden und unter ständiger Aufsicht der Geschäftsführung der Hilfskasse gemeinnütziger Wohlfahrtseinrichtungen Deutschlands G.m.b.H. anfangs des Jahres die Versicherungszentrale freier Wo hl fahrtsverbände Deutschlands er-

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