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Nachrichtendienst · 1926-06-01 · Heft 3 (Juni 1926) · p. Seite 3

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1926-1927
Issue
Heft 3 (Juni 1926)
Date
1926-06-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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- 3 - Die I s r a e l i t i s ch e K r a n k e n v er p f l e g u n g s a n - statt in Bros tan hatte am 13. Juni ds. Js. die Feier ihres zweihundertjährigen Bestehens. Ursprünglich wurde die Krankenpflege durch Mitglieder der Breslauer Chewrah Kadischah in gemieteten Räumen oder in den Wohnungen der Patienten ausgeübt, im Jahre 1760 kaufte man ein Hospital an, das in verschiedenen Jahren immer wieder vergrößert werden mußte. Seit 1903 ist das Krankenhaus in de-m gegenwärtigen Gebäude (Hohenzollernstraße) untergebracht. Es hat 250 Betten und umfaßt folgende Abteilungen: eine chirurgische, innere, gynäkologische, für Augen-, Hals-, Ohren-, Hautkrankheiten, ferner verschiedene Polikliniken. An der Feier des 200jährigen Jubiläums hat Herr Dr. Philipsborn als Vertreter der Z.W.St. teilgenommen. vic LinrclkäUc der Z.lü.St. im Mai und luni 1926. Fürsorgegebiet: Auskunft u. Beratung in neu angemeldeten Fällen Beihilfen ivnrden gewährt in Fällen: Höhe der geleisteten Beiträge insgesamt: Mai Juni Mai Juni Mai Juni Allgem. Füisorge 5 7 2 3 Mk. 140.- Mk. 300.— Jugendwohlfahrt u. Gefahr. Fürsorge Fürs. f.Kriegerwaisen aus Reichdm. 1 12 2 1 210.— 120.— Berufs kürsorge aus Ausb. Fonds 7 5 7 5 275.— 175.— Gesundh. Fürsorge Tuberkulose fürs arge aus Tbe. Fonds 5 10 2 19 11 830.— 1943.— Heilstättenkuren für Schwestern aus Reichsm. 1 2 1200.— Anstaltswesen und Nachweis 4 7 6efundl)dtsfutforge Die letzte Sitzung der „A r b e i t s g e m e i n s ch a f t der jüdischen Tuberkulosefürsorge" fand im Beisein zahlreicher Gäste im Anschluß an die Tagung der Zentralwohlfahrtsstelle in Düsseldorf statt. Nach den 3 Referaten, die wir in der letzten Nr. des Nachrichtendienstes angekündigt haben und die in der Zedakah zum Abdruck gelangen, entspann sich eine lebhafte Aussprache, die in folgenden einstimmig angenommenen Resolutionen ihren Ausklang fand: 1. Besondere jüdische Tuberkulosesürsorgestellen sind eine Notwendigkeit und müssen dort, wo noch keine bestehen, geschaffen werden. 2. Die Errichtung einer Heilstätte für Kinder soll so rasch als möglich in die Wege geleitet werden. Aus dem offenen Fonds der „Jüdischen Tuberkulosefürsorge" wurden folgende Zuschüsse zu Heilstätteuknren in den Monaten Mai und Juni gewährt: im Mai in 7 Fällen. 830,-- Mk, im Juni in 11 Fällen. 1943, - Mk. Darunter waren 8 Männer, 10 Frauen, Kinder, 11 Inländer, 7 Ausländer. Die Patienten stammten ans: Berlin, Darmstadt, Elberfeld, Emden, Frankfurt a. M., Köln, Osfenbach, Schneioemühl, Schwarzenborn. In der letzten Sitzung des Deutschen Zentralausschusses für die Auslandshilfe wurde der letzte Rest der seinerzeit vom Reich zur Verfügung gestellten 5 Millionen für die Fort sührung der von den Quäkern begonnenen K inderspei sung, nämlich 2l j Millionen verteilt. Die Mittel sollen zur K i n d e r s p e i s u n g in Erholungsheimen Verwender werden. Außerdem erhielten dir in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände einen Betrag (die Zentralwohlfahrtsstelle 2000,— Mk.), der zu Zuschüssen für Plätze in Kinder- und Jugend-Erholungsheimen verwendet werden soll. Der Verein „L a n d a u f e n t h a lt s ü r S t a d t k i n d e r" gibt bekannt, daß es gelungen ist, die Versicherungsgebühr um weitere 5 Pfennig herabzusetzen. Der neue Satz beträgt somir 60 Pfg. pro Kind und Jahr und tritt mit: dem l. Juli 1926 in Kraft. Für Kinder in örtlicher Erholungssürsorge (ans Spielplätzen usw.) ermäßigt sich der Versicherungssatz aus 30 Pfg. In diesen Versicherungsschutz sind auch sämtliche Betreunngspersonen während des Transports, in den Heimen, Kolonien, örtlichen Erholungsstellen eingeschlossen, ohne daß eine Versicherungsgebühr für diese zu entrichten ist. Zugcndwohllahn und Sckahrdclmfürsorgc. Während der Düsseldorfer Tagungen fand eine Bespre chnng der Z e n t r a l e für j ü d i s ch e P f l e g e st e l l e n v e r m i t t l u n g des Jüdischen Frauenbundes (Elberfett), Gen ügf am teilst raße 7) über die Richtlinien der tünstigcu Arbeit statt. Nach den Richtlinien will die Zentrale durch Wort und Schrift auf die Bedeutung des jüdischen Pslegestellenwesens als Mittel des Schutzes der Kinder vor Verwahrlosung und als Schutz vor der Erziehung in nichtjüdischen Familien Hinweisen. Ihre Aufgabe ist ferner, recht weite Kreise für die Mitarbeit bei der Gewinnung, Prüfung und Ueberwachung der Pflegestetlen zu finden, die ausführenden Stellen über allgemeine Grundlinien der Arbeit, namentlich die gesetzlichen Vorschriften, zu informieren, bei der Vorbereitung und Aenderung von Gesetzen im Einver nehmen mit der Z.W.St. mitznwirken und endlich für die jenigen Kinder, welche durch die betreffende ausführende Stelle nicht versorgt werden können, eine geeignete Pflegestelle zu finden. Die ausfuhrenden Stellen (in erster Linie wohl die jüdischen Wohlfahrtsämter) haben die Ausgabe, die Pflege stellen aus ihre gesundheitliche, wirtschaftliche, sittliche Be schasfenheit und ihre erzieherische Wirkung zu prüfen, sich über die Eignung des Kindes bezüglich Herkunft, Gesundheitszustand und Veranlagung zu informieren und vor allen Dingen die Pflegestellen sorgfältig zu überwachen. Es wäre im Interesse vieler schutzbedürftiger Kinder und vieler Kinder, die in nichtjüdischen Pflegestellen sind, zu wünschen, daß die Arbeit der Zentralstelle für Pflegestellenvermittlung recht erfolgreich ist. Auf Veranlassung eines jüdischen Wohlfahrtsamtes wurde neuerdings eine Umfrage über den Umfang der Gewährung von S ch n l g e l d b e i h i l f e n für Schüler höherer Schulen gemacht, für welche neuerdings stärker als früher die Wohlfahrtspflege herangezogen wird. Trotzdem die Handhabung in den einzelnen Gemeinden recht verschieden ist, lassen sich aus den Antworten eine Reihe einheitlicher Grundsätze feststellen: Vor allem muß jeder einzelne Fall grundsätzlich geprüft werden, ob die Begabung des Kindes den Besuch einer höheren Schule rechtfertigt, um eine unnötige Belastung der Ettern und der Wohlfahrtspflege zu vermeiden. Ohne mit der Schulleitung in Verbindung zu treten, sollte Schulgeld niemals gewährt werden. Liegt eine wirkliche Begabung vor, so wiro zweifellos in vielen Fällen die Schule eine Freistelle gewähren können. Anders ist die Situation in denjenigen Fällen, in welchen die Eltern kurz vor Beendigung der Schulzeit nicht mehr in der Lage sind, die Kosten, die sie jahrelang getragen haben, zu bezahlen. Ohne Eingreifen mit allgemeinen Mitteln ist zu befürchten, daß das Kind das erhoffte Ziel nicht erreicht, so daß hier die Gewährung von Schulgeldbeihilfe

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