Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1926-1927
- Issue
- Heft 3 (Juni 1926)
- Date
- 1926-06-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 2 — eigene wirtschaftliche Leistung des Antragstellers wesentlich erhöht oder ihre drohende Verminderung verhindert werden kann. 2. Es darf sich bei der Gewährung von Darlehen nicht um Fälle handeln, bei denen eine Rückzahlung voraussichtlich ausgeschlossen ist, das Darlehen also lediglich die reine Unterstützungsbedürftigkeit des Betreffenden verdecken soll. 3. Die Höhe der erforderlichen Summe muß in einem der heutigen Kapitalmarktlage entsprechenden Verhältnis zur Steigerung der Wirts chasts lei stung des Darlehensnehmers stehen. 4. Die Steigerung der Wirtschaftsleistung muß dem Darlehensnehmer die Möglichkeit geben, nach einer Schonfrist von 2—10 Monate n das Darlehen in monatlichen Raten von 5—10 o.'o der ursprünglichen Darlehe nss u m m e zurückzuzahlen. 5. Die Verzinsung beträgt je nach dem Einzelfall 4 <>/<« b is R e i ch s b a n kd is k o n t sa tz. 6. Das Darlehen muß in genügender Weise sicherge - stellt werden. 7. Der Darlehensnehmer muß entweder erwerbsbeschränkt im eigentlichen Sinne des Wortes oder aber in seinem Einkommen in besonderem Maße durch Kriegs- und Nachkricgsverhältnisse behindert sein. Gesuche um Einzcldarlehen, die diesen Richtlinien entsprechen, sind an die Kreditgemeinschaft (Berlin N. 24, Monbiiou-Platz 3) oder an ihre Landesstellen (vergl. auch Jnli-Nr. 1925 des Nachrichtendienstes) unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Z.W.St. zu leiten. Die uns angeschlossenen Anstalten mit produktiven Einrichtungen, die in den Nahmen der oben erwähnten Bestimmungen fallen, können ihre dahingehenden Gesuche direkt an die Z.W.St. zur Weiterleitung an die Kreditgemeinschaft bzw. an ihre Landesstellen richten. Die Kreditgemeinschaft besitzt gegenwärtig folgende Landesstellen: 1. Zentralarbcitsgcmeinschast der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (Fräulein Andre), Berlin C., Poststr. 10. 2. Arbeitsgemeinschaft von brandcnburgi'chen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Berlin W. 10, Königin Augustastr. 19. 3. ProvinzialauSfchuß Schlesien der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Sclbsthilfeorganisaäonen Deutschlands G. m. b. H. (Landcsrat Gärtner), Breslau, Gartenstr. 71, Landeshaus. 3a. Landcsstellc Oüerfch'cficn, Landeshauptmann Na i'or. 4. Bezirksausschuß Cassel der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Sclbsthilfcorgauisationen Deutschlands (Herr von Colomb), Cassel, Bismarckstr. 12. 5. Landcsstelle der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilseorganisationen Deutschlands G. in. b. H. für die Rheiuprovinz, (Landesfürsorgevcrband — Landesrat Gerlach), Düsseldorf, Postfach. 6. LandeSvcrcin für Bolkswohlfahrt in Hannover e. E., Hannover, Maschstr. 8. 7. Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Sclbsthilscorganisatioucn Deutschlands G. m. b. H., Provinzialstelle Schleswig-Holstein (Landesrat Dr. Thode), .Kiel, Flcethörn 56. 8. Hauptwohlfahrtsstclle für Ostpreußen (.Herr Kayma, Königsberg i. Pr., Paulstr. 2). 9. Landcsstelle der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Sclbsthilseorganisatiouen Deutschlands G. m. b. H. für die Provinz Sachsen (.Herr Landesrat Baurschmidt), Merseburg, Landcshaus. 10. Landesstellc der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilfeorgauisationcn Deutschlands G. m. b. H. für die Provinz Westfalen (Landcsfürsorgcvcrband - Landcsrat Dr. Schulte), Münster i. W., Warcndorfcrstr. 25. 11. Landcsstelle der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilseorganisationcn Deutschlands G. m. b. H. für die Provinz Pommern (Landcsfürsorgcvcrband - Landcsrat Dr. Stange), Stettin, Landcshaus. 12. Landesstellc der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilfe^ organisationen für die Provinz Hessen-Nassau (Landesrqt Witte), Wiesbaden, Landeshaus. 13. Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Sellsthilseorganisalionen, Landesausschuß Bayern (Landcshauptsürsorgestelle — Ministerialrat Dr. Geiger), München, Briennerstr. 50. ■ 14. Sächsische Krcdithilse (Ministerialrat Dr. Meier), Dresden, .Hospitatstr. 7. 15. Kriegshilsc Württemberg (Notar Kern), Stuttgart, Gymnasiumstraße 14a r. B. 16. Landcsstelle der Kreditgemeinschaft für Baden, Bad. Frauenverein vom Roten Kreuz, Karlsruhe, Kaiser-Allee 10. 17. Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilscorganifationen Deutschlands G. m. b. H., Zweigstelle Thüringen (Ministerialrat Fritze), Weimar, Kohlstr. 12. 18. Landesstelle Hessen der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilfcorganisationcn Deutschlands G. m. b. H. (Stadtdirektor Schrauth), Darmstadt, Städtisches Wohlfahrtsamt. 19. Landcsstelle der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Sclbsthilfeorganisationen Deutschlands G. m. b. H., Mecklenburg-Schwerinsches Wohlfahrtsamt (Landessürsorgcverband - .Herr Pahrm), Schwerin. 20. Hamburgische Gesellschaft für Wohltätigkeit, Hamburg, ABC-Str. 3. 21. Landesstelle der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbsthilscorganisationcn für Braunschweig (Braunschlveigisches Staatsministcrium - Obcrregierungsrat Scheffels), Braunschwcig. Wir legen dieser Nummer des Nachrichtendienstes eine von Herrn Dr. Sturm, Vorstandsmitglied der Pensionskasse der freien Wohlfahrtspflege, verfaßte Schrift über die Pensionskasse bei. Aus dieser Schrift sind sowohl die Vorteile als auch die Aufnahmebedingungen der Pensionskasse, der die Z.W.St. als Gründerorganisatiou angehört, zu ersehen. Diesbezügliche Anfragen sowie Beitrittsgesuche können direkt an die Z.W.St. gerichtet werden. Wir haben im Mai d. Is. an 62 Anstalten Rundbriefe mit der Mitteilung versandt, daß wir nunmehr in der Lage sind, auch an Altersheime hypothekarische Kredite aus Mitteln der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte zu gewähren. Wir wiesen ferner in diesem Rundbrief darauf hin, daß uns gegenwärtig zirka 150 000,— Mk. zur Verfügung stehen und ersuchten, uns umgehend mitteilen zu wollen, ob und in welcher Höhe die uns angeschlossenen Anstalten Kredite aus diesen Mitteln beanspruchen. Eine ähnliche Mitteilung ist auch in der Mai-Nr. unseres Nachrichtendienstes veröffentlicht worden. Vis jetzt sind auf dieses Rundschreiben an die Zentralwohlfahrtsstelle insgesamt 5 Kreditgesuche gerichtet worden, die von uns bearbeitet und gegebenenfalls weitergeleitet wurden. 7 An-, stalten teilten mit, daß sie keine hypothekarischen Kredite aus Mitteln der RfA. benötigen, während einige Anstalten, deinen wir aus ihre dahingehenden Gesuche hin bereits vor längerer Zeit Kroditangebote gemacht haben, uns trotz häufiger Mahnungen noch immer keine Antwort zugehen ließen. Es soll daher an dieser Stelle noch einmal auf die Vergünstigung hingewiesen werden. Da die P f l eg eg eld er in den Altersheimen außerordentlich differierten, haben wir den Anstalten das von der Reichsgemeinschaft der Kranken- und Pslegeanstalten ausgestellte Formular zur Berechnung der Selbstkosten übersandt. Leider haben wir nur von sehr wenigen Anstalten die Selbstkostenberechnung erhalten. Es ist daraus zu schließen, daß eine Reihe von Anstalten infolge ihrer unzulänglichen Buchführung nicht in der Lsage ist, Rechenschaft über die Selbstkosten zu geben. Aus den eingegangenen Antworten ergab sich, daß der tägliche Selbstkostenpreis der einzelnen Heime zwischen 6,10 und 2,75 Mk. schwankt. Wir werden uns mit den einzelnen Heimen, die selbst das größte Interesse an einer Regelung haben, in Verbindung setzen.