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Nachrichtendienst · 1925-07-01 · Heft 3 (Juli 1925) · p. Seite 4

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1925
Issue
Heft 3 (Juli 1925)
Date
1925-07-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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eiühalt vermittelt. Bon dieser Vergünstigung Jjafcen ÄUtglieöer einer Reihe von Jugendverbänden (Wra, Blau-Weiß, Hechaluz) Gebrauch gemacht. , Sollte die Verschickung von Jugendlichen weiterhin in Frage kommen, so werden Anmeldungen an die Geschäftsstelle der Zentralwohlfahrtsftelle erbeten. Die Arbeitsgemeinschaft für Gefährdetenf ü r s o r g e, der Zentralwohlfahrtsftelle der deutschen Juden, - Jüdischer Frauenbund, Deutsch-Israelitischer Gemeindebund, Hilfsverein der deutschen Juden, Großloge für Deutschland U. O. B. B. und Zionistische Vereinigung für Deutschland angehören, hat es als eine ihrer ersten Aufgaben betrachtet, als Grundlage für ihre zukünftige Arbeit jich ein Bild von dem gegenwärtigen Stand der jüdischen Gefährdetensürsorge in Deutschland zu machen. Von der Zentralwohlfahrtsstelle und dem Jüdischen Frauenbund wurde gemeinschaftlich ein Fragebogen ausgearbeitet und an die Gemeinden und Wohlfahrtszentralen versendet, der vor allem über die Zusammenarbeit mit den städtischen Pflegeämtern, über die Tätigkeit der Bahnhofshilfe, über die Fürsorge für entlassene Gefangene und über andere wichtige Punkte Auskunft geben soll. Von der Beantwortung des Fragebogens wird es abhängen, nach welcher Richtung hin schleunigst von der jüdischen Gefährdetenfürsorge eingegriffen werden muß, welche Beträge zur Beseitigung bestehender Mißstände und zum Ausbau notwendiger Einrichtungen bereitgestellt werden müssen. . Jit dem Bericht über die Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Gefährdetenfürsorge" in der letzten Rümmer des Nachrichtendienstes wurde versehentlich der Deutsch-Israelitische Gemeindebund als Mitglied nicht mitaufgeführt, was hiermit berichtigt wird. IV. Nuxdilaungzwcstn. Vom 18. Mai bis 30. Juni fand der in der letzten Nummer des Nachrichtendienstes angekündigte Kursus für Heilpädagogik statt. Ein ausführlicher Bericht darüber wird in den'„Blättern für Erziehung und Unterricht" (Beilage des Israelitischen Familienblattes, Hamburg) demnächst erscheinen. Darum soll an dieser Stelle nur in Kürze berichtet werden, daß der Kursus den sehr zahlreichen Teilnehmern (es lagen 50 Anmeldungen aus Groß-Berlin vor, und zwar von Aerzten, Lehrern, Erziehern, Kindecgärtnerinnen, Fürsorgerinnen) durch den gut ausgearbeiteten Lehrplan und die Mitarbeit von sachverständigen Referenten eine Einführung in die Grundlagen der Heilpädagogik gegeben hat. Der Kursus umfaßte zirka 80 Borlesungsstunden. Soweit es sich ermöglichen ließ, fand im Anschluß an die jeweilige Vorlesung die Besichtigung einer entsprechenden Einrichtung für heilpädagogische Erziehung statt (Blinden-, Taubstummen-, Krüppel-Heime, Fürsorgeerziehungsheime, Hilfsschule, Heime für geistig zurückgebliebene und psychopathische Kinder). Die Vorlesungen waren außerdem zum großen Teil mit praktischen Demonstrationen verbunden. Aus technischen Gründen mußte sich der Kursus leider auf Teilnehmer aus Groß-Berlin beschränken; es wäre aber zu hoffen und zu wünschen, daß sich Wohlfahrtsämter in beu größeren Gemeinden dazu entschließen könnten, Kurse ähnlicher Art abzuhalten, da es dringend notwendig ist, die in sozial-fürsorgerischer und sozial-, pädagogischer Arbeit stehenden Kräfte nach jeder Richtung hin zu schulen und weiter auszubilden. Wie die Erfahrungen mit dem Berliner Kursus beweisen, ist das Interesse an einer derartigen Veranstaltung so rege, daß ähnliche Veranstaltungen überall dankbar begrüßt würden. Es zeigt sich aus zahlreichen an die Zentralwohlsahrtsstelle ergehenden Anfragen und aus den Erörterungen, die bet Besuche,l tu elnzelimr Glühten im Anschluß an Referate stattfanden, daß eine Schulung unserer sozial arbeitenden Kräfte in der praktischen Fürsorge dringend geboten ist. Die Zentralwohlfahrtsftelle wird daher, diesen Wünschen entfprechend, im Herbst dS. Js. einen etwa 3 Tage dauernden Kursus veranstalten, in welchem eine ganze Reihe von Fragen der praktischen Fürsorge behandelt werden sollen: In erster Reihe die Zuständigkeitsfragen, die gerade gegenwärtig, nach der neuen Regelung der Fürsorge, besonders wichtig geworden find, die Behandlung der Durchwanderer, die Zusammenarbeit mit der öfsentlichen und der übrigen freien Wohl fahrtspflege u. a. in. Das Programm des Kursus, der unter der Leitung besonders erfahrener Kräfte stehen wird, geht in aller Kürze den Wohlfahrtsämtern und Sozialbeamten zu. Es ist mit aller Zuversicht auf eine zahlreiche Beteiligung aus dem Reiche zu rechnen. Aus dem Ausbild ungsfonds der Z.W.St. werden . feit Juli l924 AuSLildungszuschüfse bewilligt. Bisher wurde verausgabt: für Ausbildung in hauswirtschaftlichen Schulen an.11 Mädchen 2570 Mark, für Ausbildung in Hauswirtschaft und Kinderpflege in jüdischen Anstalten an ...... 21 Mädchen 2757 Mark, für Ausbilüung in Säuglingspflege an ..4 Mädchen 480 Mark, für Ausbildung an Kindergärtnerinnen oder Horrnerinnen- Seminaren au.4 Mädchen 796 Mark, für Ausbildung in Sozialen Frauenschulen an.4 Mädchen 785 Mark, für Ausbildung in Gärtnerei und Landwirtschaft an . . . . i - 8 Mädchen und 8 Jungen 787 Mark, für handwerkliche Ausbildung an 1 Mädchen und 2 Jungen 135 Mark. . Zusammen 53 Mädchen und 10 Jungen 8310 Mark. Für eine Anzahl der Lehrlinge laufen die Ausbildungszuschüsse noch einige Monate fort, desgleichen liegen 3 Vormerkungen für Oktober vor. V. wirlttzsMlürlorge. Am 1. 7. 1925 find vom Reichsministerium der Finanzen neue Bestimmungen über die Zollfreiheit und Einfuhr von Liebesgaben getroffen worden. Die Abgabefreiheit gilt nur noch für Lebensmittel und Textilien. Sie erstreckt sich auf die Gaben des Auslandes, die den gemeinnützigen Einrichtungen zur Verteilung nach eigenem Ermessen zugehen und von diesen an Bedürftige verteilt werden. Es können jedoch auch Geschenksendungen an Einzelpersonen zollfrei abgegeben werden, wenn die Annahme durch eine zugelassene Stelle (z. B. die jüdischen Wohlfahrtsämter) erfolgt. Den Wohlfahrtsämtern hat die Zentralwohlfahrtssteile Ermächtigungen zugehen lassen, die dem zuständigen Zollamt gegenüber berechtigen, Sendungen prinzipiell anzunehmen, ohne einen besonderen Nachweis über die Art der Verteilung zu geben. DieKredrtgemein schaft der gemeinnützigeu S e l b st h i l f e o r g a n i s a t i o n e n, in deren Verwaltuugsrat die Ze'^ralwohlfahrtsstelle vertreten ist, hat seit ihrer Gründung eine wesentliche Weiterentwicklung erfahren. Während sie seinerzeit gegründet wurde, um Erwerbsbefchränkten und Erwerbsuugewohnten die Verwertung der chnen noch verbliebenen Arbeitskraft zu ermöglichen (durch Beschaffung von Rohstoffen, durch Errichtung und Unterstützung von Werkstätten, durch Gewährung von Darlehen zu Betriebszweckeu), hat sie seit dem Ende der Inflation als neue Aufgabe die Unterstützung von E i u z e l e x i st e n z e n durch Darlehensgewährung übernommen. Zunächst erhielten Kriegsbeschädigte Darlehen, später auch Kleinrentner, Sozial und ttufallkeutuek, neuerdings können auch Flüchtlinge und andere durch die Kriegs- und Nachkriegssolgen in ganz be soliderer Weise geschädigte Wirtschastsexistenzen Darlehen erhalten. Entsprechende Anträge sind an die Geschäftsstelle der Kreditgemeinschaft, Berlin N., Monbijouplatz 3, oder an ihre Landesstellen zu richten. — 4 —

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