Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 3 (Juli 1925)
- Date
- 1925-07-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2549643-2549652-2549655--097-2549821- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Besprechungen der verbände der freien Jugendwohlfahrt finden regelmäßig einmal im Monat bei oer Deutsch c ir Z e rr träte für freüxJu'gendwohlfahrt statt. In der letzten Zeit wurde in erster Linie über die Errichtung und die Tätigkeit der Jugendämter aus Grund des ReichSjrrgendwohtfahrtsgesetzes berichtet. Soweit sich das Matecral üversehen laßt, ist die freie Jugendwohlsahrt über Zusammen-. setzung und Mitarbeit im Jugendamt nicht befriedigt. Wünschenswert ist, wie an dieser Stelle' schon verschiedentlich betont wurde, daß ° die jüdischen Wohlfahrtsämter über die Vorarbeiten zur Errichtung der Jugendämter sich informieren, da ein Einfluß auf die Gestattung oer Arbeit utld drej Beteiligung der frecen Wohlfahrtspflege, nachdem einmal die Genehmigung der Satzung erfolgt ist, taum mehr möglich fein dürfte. Am Anfang dieses Jahres hatte der Deutsche Verein für ösfentliche und private Fürsorge durch Umsrageii bei den Jugendwohlfahrtsanstallen der freien Wohlfahrtspflege festgestellt, daß man chinsichtlich der Ausführung voii 8 29 ■ des ReichSjugendwohlfahrtsgesetzes (betrifft Beaufsichtigung des Pflegekindes) allgemein den Wunsch habe, daß die Aufsicht über die Kinder in beu Anstalten und in Familieiipflege in Zukunft vom Landesjugendamt übernommen werde. Eine eiltsprecheitde Eingabe wurde seinerzeit an daS Ministerium - des Innern gerichtet. Umsomehr waren die Vertreter der freien Jugendwohlsahrt bei der letzteil Mitgliederversammlung der Zentrale erftauüt, daß ein Referentenentwurf die Befugnisse nicht auf die Landesjugendämter, sondern aus die Regierungspräsidenten zu übertragen Vorsicht. In einmütiger Stellungnahme haben die' Mitglieder der Deutschen Zentrale eine Eingabe beim Ministerium gemacht, damit bei der Uebertragung der Aufsicht den Wünschen, die aus der Praxis heraus geäußert worden find, Rechnung getragen wird und die Landesjugendämter mit den betreffenden Befugniffelt betraut werden. Auch ,bie jüdischen Anstalten, die anfangs des Jahres ihre Wünsche bei dieser Neuregelung geäußert hatten, wareit fast durchweg der Meinung, daß das Landesjugendamt die Funktionell einer Aufsichtsbehörde überliehmen ' solle. ■ Die Bestrebungen der Zcntralwohlfahrtsstelle, die jüdische Jugendbewegung auf die Bedeutung ihrer Mitarbeit in der sozialen A r b e it hinzuweisen, findet bei allen Verbänden reges Interesse. In letzter Zeit haben sich in einiger! Gemeinden Ortsausschüsse aus den Mitgliedern aller Verbände für soziale Arbeit gebildet. Es liegt im Interesse der Fürsorge und der Jugendbewegung, daß sich auch diejenigen jüdischen Wohlfahrtsämter, in denen bisher' eine derartige Zusammenfassung der Jugendbewegung noch nicht erfolgt ist, um sie bemüht sind. Die Bereitschaft der - Jugend selbst ist, wie sie häufig schon bewiesen Hai, vor- . Händen. Es handelt sich lediglich darum, daß die jüdischen Wohlfahrtsämter es verstehen, diese Bereitschaft in praktische Arbeit umzusetzen. In einigen Bünden wird die Frage der sozialen Arbeit der Jugend noch theoretisch erörtert; so war sie bereits vor einiger Zeit bei einer Tagung der Verbände der jüdischen Jugendvereine Gegenstand der Diskussion. Neuerdings hat der jungjüdische Wanderbund gebeten, daß bei dem Bundestag auf dem Hohen Meißner die Zentratwohlfahrtsstelle vertreten sein möge, um mit der Jugend selbst zu beraten, in welcher Weise sie im Rahmen der jüdischen.. Gemeinschaft soziale Arbeit leisten kann. Es ist.anzunehmen, daß in Zukunft auch die anderen Organisationen der Jugendbewegung Vertreter der sozialen Bewegung zu ihren Zusammenkünften Litten werden. Es ist aber auch Ausgabe der Wohlfahrtsämter, ihrerseits die Jugend zur Mitarbeit an allen Veranstaltungen aufzufvrdern. * Die Zentrale für Adoptionsvermittlung, der auch die Zentrale für Adoptionsvermittlung des Jüdischen DrnuenbnndkS und die Jüdische Sümmkldbkmttüdschaft Berlin angeschlossen ist, wurde vor einiger Zeit von der Deutschen . Zentrale für freie Jugendwohlsahrt übernommen. Die Zentrale befand sich vorher einige Jahre beim Deutschen Roten Kreuz. Es ist wünschenswert, daß sich auch andere jüdische Stellen, die sich mit der Vermittlung von Adoption befassen. in. ähnlicher Weise organisieren, wre die interkonse,sronAleit Stellen, da hierdurch eine Zersplitterung, wie sie vielfach noch beobachtet wird, vermieden werden kann. Auskunft über die Zentrale für Adoptionsvermittlung erteilt die Geschäftsstelle der Zentralwohlfahctsstelle. Neben denr Ausschuß für Gefährdetenfürforge, der sich ' im Jahre 1918 in Frankfurt a. M, bilöete, ist 1921 die Dcut> che. Vereinigung für Gefährdete n.h i l f e ins Leben gerufen worden. Ihr sind in der Hauptsache die Organisationen angeschlojsen, die seit Jahrzehnten in der prarti>cheü Arbeit der Gesährdetensürsorge stehen. Da gegenwärtig das Interesse für die Fragen der Gesährdetensürsorge besonders lebhaft ist, beabsichtigt die Deutsche Vereinigung,- das Verständnis für die Fürsorge an den gefährdeten Frauen und Mädchen durch Kundgebungen zu wecken. L>o fanden . in der letzten Zeit in größerem Rahmen einige Versammlungen statt, in denen die hygienischen und sozialen Fragen oer in Vorbereitung befindlichen Gesetze (Gesetz zur Bekämpfung der Geichlechtskrankheiten, Bewahrungsgesetz) erörtert wurden. Es hat sich bei einer Besprechung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gezeigt, daß in dem vorliegenden Gesetzentwurf dem Gebauten der Fürsorge viel zu lvenig Rechnung getragen ist. Die Deutsche Bereinigung für Gefährüerenhilse hat großes Interesse daran, daß dieser Gedanke recht deutlich zum Ausdrucl kommt und sie hat daher der' Reichsregierung entsprechende Anträge übermittelt. Die Vorbereitungen für den Gesetzentwurf gehen bis zum Jahre 190L zurück. 1918 ging dem bevölkerungspolitischen Ausschuß des Reichstages ein Gesetzentwurf zu, dessen Beratung infolge der Revolution nicht erfolgte. In erneuter Form ging er 1921 wiederum dem Reichstag zu und wurde 1922 beraten. Es hatten sich damals alle Parteien auf den Entwurf geeinigt; die Durchführung erfolgte nicht, da in einzelnen Punkten Schwierigkeiten, vor aller; Dingen ärztlicher Art, entstanden. Heute scheinen auch diese Schwierigkeiten über-' wunden zu fein. Es ist dringeird zu wünschen, baß im Verlauf des Winters daS Gesetz zur Verabschiedung gelaugt, und dem von den freien Vereinigungen' geäußerten Wunsch, den Fürsorgegedanken darin zum Ausdruck zu bringen, Rech-, nnng getragen wird. Ganz besonders wird die Ausdehnung der Tätigkeit der Pflegeämter auf Grund des Gesetzes erforderlich sein-. Die Aufgabe der Pflegeämter,- wie sie jetzt in fast allen Städten existieren, ist . die Ueberwachung und die Fürsorge für die gefährdete weibliche Jugend. Wo derartige Aemter (in denen in den meisten Städten die öffentliche und die freie Wohlfahrtspflege Zusammenarbeiten) bestehen, ist die Möglichkeit vorhanden, die Personen, die in polizeilichem Gewahrsam untergebracht worden find, unmittelbar dem Pflegeamt zuzuführeü. Der Schutz der weiblichen, jüdischen Jugend erfordert dringend, daß auch seitens der jüdischen Wohlfahrtspflege in den Pflegeämtern mitgearbeitet wird, denn nur so ist die Möglichkeit gegeben, sittlich gefährdete jüdische Mädchen fürsorgerrsch zu. betreuen. Was das Bewahrungsgesetz betrifft, über das wir schon einige Male berichteten, so sind die Verhandlungen hierüber - noch immer zu keinem Ergebnis gekommen. Es sind in der Zwischenzeit dem Reichstag 2 Entwürfe, der eine vom . Deutschen Verein, für öffentliche und private Fürsorge, der andere vom Deutschen Verband zur Förderung der Sittlichkeit, vorgelegt worden. Während der Entwurf des zuletzt genannten Verbandes Bedürftige jeder Altersstufe vor asozialem Tun bewahren will, sieht der Entwurf des Deutschen Vereins in erster Linie den Schutz der Jugendlichen vor. Es ist auzunehmeu, daß die endgültigen Verhandlungen noch in diesem Jahre stattfinden werden, sodaß das Gesetz bereits im nächsten Jahre in, Kraft tritt. Ausführliche Berichte über die beiden Gesetzentwürfe werden in der nächsten Nummer des Nachrichtendienstes folgen. * Der Plan eines eigenen Erholungsheimes für die Jagend ließ sich irr diesem Sommer nicht verwirklichen. Aus diesem Grunde wurde erholungsbedürftigen Jugendlichen in bestehenden Hermen, Hotels und Pensionen ein Erholungsaus- 3