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Nachrichtendienst · 1925-06-01 · Heft 2 (Juni 1925) · p. Seite 3

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1925
Issue
Heft 2 (Juni 1925)
Date
1925-06-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Bewilligungen über die Höhe der beantragten Summe hinaus vorgenommen. Ein großer Teil der Gemeinden hat aber eine Beitragsverpflichtung bisher entweder nicht anerkannt oder die Beitrage nur in Höhe eines Bruchteils der erbetenen Summe bewilligt. Tabei vertreten etu-elne Gemeinde die irrige Auffassung, daß mit der Begründung von Provinzial- resp. Laudeswohlfahrtsverbändcn der Beitragsverpflichtung für die Erhaltung der Z.W.St. Genüge geleistet sei. Demgegenüber muß nachdrücklich darauf verwiesen werden, daß die Provinzial- und Landcswohlfahrtsverbände ausschließlich praktische Wohlsahrtsarbciten zu leisten haben, daß sie leistuugsschwachxn Gemeinden oder in Fällen, in denen überhaupt keine Gemeinde einzutreten in der Lage ist, beispringen müssen und in erheblichem Maße praktische Mittel zur Verbesserung der au vielen Orten darniederliegenden Wandersürsorge bereitstellen und schließlich soweit als möglich auch Mittel zur Errichtung und Erhaltung von Wohlsahrtsanstalten der betreffenden Provinz sichern sollen. Bei dieser großen Fülle dringender praktischer Fürsorgcaufgaben können die Landes- und Provinzialverbände, die zudem noch nicht überall bestehen bezw. als Neugründungen finanziell noch sehr schwach fundiert sind, nicht außerdem Beitragsverpflichtungen für die Z.W.St. übernehmen. Eine solche Regelung der Erhaltung der Z.W.St. soll und wird sich vielleicht allmählich einbürgern, kommt aber für das laufende Rechnungsjahr keinesfalls in Frage. Ta der Fortbestand der Z.W.St., die Durchführung ihrer unumgänglich wichtigen Aufgaben auf. allen Gebieten jüdischer Wohlfahrtspflege irr Frage gestellt ist, wenn die,jüdischpn Gemeinden ihrer Beitragspflicht nicht in vollem Umfange Genüge leisten, seien auch! an dieser Stelle die Provinzial- und Landcswohlfahrtsverbände, die örtlichen Wohlfahrtsverbändc und die Freunde der Z.W.St. an allen Orten dringend ersucht, aufklärend zu wirken und die Bewilligung der Verwaltungskostenbeiträge für die Z.W.St. durch die Vorstände der Gemeinden nach, Möglichkeit zu fördern. u. Scsundhciu- und erftolungsfürforge. Wie aus den Zuschriften der Schwestern, die auf Grund der Reichs mittel für Kurbeihilfen an tuberkulös erkranktes Kranken- und Pflegepersonal in den Anstalten und Einrichtungen der jüdischen Wohlfahrtspflege in Heilstätten untergebracht worden sind, hervorgeht, wurden sie durch diese Kuren wieder in den Stand gesetzt, ihre Berufstätigkeit aufzunehmen. Insgesamt wurden bis jetzt Mk. 14000 für laufende monatliche und Mk. 1860 für einmalige Beihilfen verausgabt. Weitere Mittel stehen für diesen Zweck zur Verfügung:. Meldungen werden an die Geschäftsstelle der Z.W.St. erbeten. * Leider haben sich die Verhandlungen über die Ajufnahme jüdischer Kinder aus Polen in deutschen Erholungsheimen trotz, der Bereitwilligkeit der Heime und des Entgegenkommens der deutschen Regierung in letzter Stunde zerschlagen, da die polnische Regierung die Genehmigung zurückgezogen hat. Tie „Jüdische Tuberkulose-Fürsorge" (Arbeitsgemeinschaft) hat in den letzten Wochen ihre Hauptaufgabe darin erblickt, sich! ein klares Bild von der Verbreitung der Tuberkulose innerhalb der jüdischen Bevölkerung Teutschjlands, namentlich der Jugend, zu machjen, und auf wissenschjaftlicher Grundlage sorgfältig zu prüfen, welche Maßnahmen in erster Linie für die Bekämpfung der Tbc. zu treffen find Es wurde ein ziemlich umfangreiches ^Material aus den Krankenhäusern, Ambulatorien, Heilstätten und Wohlfahrtsämtern gesammelt und zu einer Denkschrift verarbeitet. Aus dem Material geht hervor, daß die Zahl der Tbc.-Eckran^ kungen unter den Juden in Deutschland im Krieg und durch die Nachkktegswirkuugen nicht nueeheblich z,«genommen hat, namentlich! ist das Heranwachsende Geschlecht von dieser Volkskrankheit schwer bedroht. Zur Vertiefung des Problems und zu seiner Beleuchtung in möglichst umfassender Weise hat die Arbeitsgemeinschaft eine besondere Ae r z t e k o m m i sf i o n eingesetzt, der eine ganze Reihe hervorragender Sachverständiger angehören. Die Aerztekommission hat eine Sitzung veranstaltet, in welcher ebenfalls von fast allen Seiten auf die Zunahme der Tbc.-- Erkrankungen unter den Kindern hingewiesen worden ist und als dringendste Aufgabe und als Maßnahme zur Bekämpfung einmal eine weitgehende offene Fürsorge, dann Schaffung einer Tuberkuloseheilstätte für Kinder in Vorschlag gebracht worden sind. Da zurzeit eine schwere wirtschaftliche Depression besteht und aus diesem Grunde die Durchführung der geplanten Sammelaktion auf kurze Zeit hinausgeschoben werden muß, ist man in der letztere Sitzung der Arbeitsgemeinschaft übereingekommen, zunächst das Hauptaugenmerk auf die offene Bekämpfung der Tbc. zu richten und es ist beabsichtigt, von beit bisher zur Verfügung stehenden Geldern einen gewissen Bruchteil baldmöglichst für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Außer einer Denkschrift auf Grund vor« statistischem Material (bearbeitet von Tr. Segall) liegen auch Denkschriften voil ärztlicher Seite vor (Tr. Rothschild-Frankfurt uiib Dr.. Mosczytz^Freiburg i. B.). Da, wie erwähnt, eine Verbin-, düng der geschlossenen Fürsorge mit der offenen nicht zu entbehrell ist, liegt es vor allem in der Hand der Wohlfahrtsjämter im Reiche, bahnbrechend zu wirken und Klarheit über die Allsdehnung der Tbc.-Erkrankuugen und ihrer Gefahren zu schaffen. Aus der Denkschrift von Dr. M o s c z y tz, werden pach^ stehend die Vorschläge für die Ausgestaltung der o s f e n e n Fürsorge wiedergegeben: 1. Es wird eine jüdische T u be r ku l o sen-Z e nr* trale bei der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden geschaffen. 2. Die Tbc.-Zentrale richtet in den Orten mit ^größerer jüdischer Bevölkerung Tbc.- Fürsorge- und Beratungsstellen ein, die am besten mit den schon bestehenden jüdischen Wohlfahrtsämtern verbunden werden. 3. An den betreffenden Orten sind V e r t r a u e n s f a chärzte zu gewinnen, und die Schulung und Bestellung geeigneter Fürsorgcbeamtinnen vorzunehmen. 4. Von der Errichtung der jüdischen Tbc.-Zentrale sind alle nicht-jüdischxn Tbc.-Fürsorgeämter in Deutschland in Kelmtnis zu setzen, sie sind zugleich zu ersuchen, die jüdische Zentrale von allen ihnen bekanntgewordenen Erkrankungsfällen jüdischer Personen zu benachrichtigen. 5. In allen geeigneten Räumen (öffentliche Fürsorge- und Beratungsstellen, jüdische Gemrindcstuben und Versammlungslokale) sind Aushänge der jüdischen Tbc.-Zentrale anzubringen, auf denen die jüdischen Kranken aufgesordert werden, sich um Rat und Hilfe an die Zentrale zu wenden. 6. Die Kranken werden den Vertrauensärzten znr Untersuchung auf Art und Stadium der Erkrankung, Behandlungsbedürstigkeit (Ambulant oder Heilstätte), Aussicht auf Erreichung von Arbeitsfähigkeit durch Kur usw. überwiesen. 7. Zugleich, orientieren sich, die Wohlfahrtsämter über die wirtschaftliche Lage der Erkrankten und ihrer Familie. 8. Ist auf Grund der ärztlichen Untersuchung und Beobachtung eine Heilstättcnkur angezeigt, so wird unter Ein- 3

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