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Nachrichtendienst · 1923-05-01 · Heft 8-10 (Mai 1923) · p. Seite 7

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1922-1923
Issue
Heft 8-10 (Mai 1923)
Date
1923-05-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Die Z.W.St. hat bis einschließlich 30. Dezember wiederum durch die Reichsbahndirektion Frachtfreiheit bei der Beförderung von Liebesgaben eehatten, unter der Boraussetzung, daß von dieser Vergünstigung ausreichend Gebrauch gemacht wird. Nach einer neuen Bestimmung ist zu der frachtfreien Beförderung auch Mehl zugelassen. Frachtbriefe sind von der Z.W.St. zu beziehen. * Es soll an dieser Stelle noch einmal nachdrücklichst an den Wirtschaftsbund Berlin, Dorotheenstraße, und an die Hilfskafse gemeinnütz,iger Wohlfahrtseinrichtungen Berlin, Magdeburger Straße 7, erinnert werden. Beiden Einrichtungen, welche die Selbsthilfebestrebungen der Wohlfahrtseinrichtungen unterstützen und fördern wollen, ist die Z.W.St. als Mitglied beigetreten, um auch, den jüdischen Anstalten verbilligten Einkauf, bezw. Kreditgewährung zu ermöglichen. Wegen näherer Auskunft wende man sich an die Z.W.St. In Dan zig fanb im Juni eine vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Reichsgemeinjchaft und des Archivs deutscher Berufsvormünder veranstaltete Tagung über Zeitfragen der deutschen Wohlfahrtspflege statt. Zweck derselben war, zwischen den Vertretern der deutschen Wohlfahrtspflege in den östlichen Grenzländern und Deutschland eine festere Verbindung anzubahnen. In diesem Sinne wurden von den einladenden Organisationen sachlich getrennte Verhandlungen geführt, die z. T. eine Neuregelung des internationalen Rechtes des Kinder- und Jugendschutzes anstrebten. Eine andere Reihe von Vorträgen befaßte sich mit der Erhaltung und Sanierung der freien Wohlfahrtspflege, deren Stellung im Rahmen der Aufgaben des Staates zu ernsten Erwägungen über die Erhaltung Veranlassung bot. Die Zentralwohlfahrtsstelle war bei der Tagung in Danzig vertreten. - Alle Sitzungen und Besprechungen bei den interkonftzssionellen Wohlfahrtsorganisationen, die in der gegenwärtigen Not immer notwendiger werden, werden regelmäßig besucht und tragen in hohem Maße zur gegenseitigen Bereicherung durch den Austausch der Erfahrungen bei. V. nteratur. Philiprborn, Dr. Alexander. Das Reichssteuerrecht der freien Wohlfahrtspflege. Berlin 1923. Franz Bahlen; 102 Seiten. Philipsborns verdienstvolles Büchlein füllt eine Lücke ans, die sich bei der Bedeutung, welche die Steuerfragen heute auf allen Gebieten erlangt haben, auch jedem, der in der freien Wohlfahrtspflege tätig ist, auf Schritt und Tritt empfindlich bemerkbar macht. Es gab bisher keine Stelle, an der man sich über die in zahlreichen Gesetzen verstreuten Bestimmungen über die steuerliche Behandlung der caritativen Stiftungen und Anstalten und der Zuwendungen zu caritativen Zwecken sowie über die in den verschiedensten Zeitschriften und Sammlungen veröffentlichten Entscheidungen der Gerichte, insbesondere des Reichssinanzhofs, zu Fragen prinzipieller Natur und zu Einzelheiten unterrichten konnte. Philipsborn hat das gesamte Material, soweit es bis jetzt vorliegt, vollständig und mustergiltig zusammengefaßt und bearbeitet. Er behandelt, um nur das wichtigste zu nennen, Vermögens-, Erbschasts-, Körperschafts-, Umsatz-, Grunderwerb-, Kapitalverkebr-, Einkommensteuer; selbst die Wohnungsbauabgabe und das Stempel- und Gerichtskostenwesen sind berücksichtigt, soweit es das Interesse der Träger der - freien Wohlfahrtspflege erfordert (S. 80 ff, 86 ff). Besonders freie Wohlfahrtspflege die größte praktische Bedeutung hat. Wir finden hier knappe, präzise Erläuterungen der erbrechtlichen Begriffe, die Formvorschristen für Testamente, die Bestimmungen über das gesetzliche Erbrecht der Berpflegungsanstalten usw.; das Eingehen auf alle Einzelheiten würde hier zu weit führen. Hervorgehoben sei nur noch, daß die vom Verfasser verfochtene Meinung, daß. Zuwendungen zu caritativen Zwecken an Kirchen und an kirchliche juristische Personen nicht nur steuerbegünstigt, sondern erbschasts- und schenkungssteuerfrei sind (S. 37 sf, 41), durchaus zu billigen ist- — Die Ausführungen des Verfassers sind überall klar und auch für jeden Laien verständlich. Für die Leser dieses Blattes wird es von besonderem Interesse sein, daß, die reichen Erfahrungen, die Philipsborn in seiner langjährigen Tätigkeit als juristischer Beirat der jüdischen Gemeinde zu Berlin gesammelt hat, dem Buche in verschiedenen Teilen zugute gekommen sind. So ist namentlich in der einleitenden Darstellung der kirchlichen Träger der Wohlfahrtspflege und in dem Kapitel über das Erbschaftssteuerrecht auf die Bedürfnisse der Praxis der Rclegionsgesellschaften, insbesondere auch der Synagogengemeinden, weitgehend Rücksicht genommen. Das Büchlein kann allen, die in der Wohlfahrtspflege tätig sind, aufs angelegentlichste empfohlen werden; es wird den, der es um Rat fragt, niemals im Stiche lassen. Lilienthal. Iüüitchcr fraucndunü. SelchältZstette: Sietelerflr. 16. frau fcenriette May. An der „Weltkonferenz jüdischer Frauen", die der „Louncil of Jevvish Women“ vom 6.—11. Mai nach Wien einberufen hatte, nahmen die drei Vorsitzenden des Jüdischen Frauenbundes, die Schriftführerin, zwei weitere Mitglieder des Vorstandes, sowie Frau Eschelbacher-Düsseldorf als Referentin teil. Ferner waren deutsche Vertreterinnen des „Frauenverbandes für Kulturarbeit in Palästina", des „Arbeiterfürsorgeamtes", der „Jüdischen Hilfe für das jüdische Kind" und des „Hilfsausschusses für jüdische Durchwanderer Köln" zugegen. Es kann an dieser Stelle nur auf die ausführlichen Berichte hingewiesen werden, die im „Hamburger Israelitischen Familienblatt" und anderen Blättern erschienen sind. In all' diesen Berichten ist versucht worden, den Frauen, die nicht an der Tagung teilnehmen konnten, einen Eindruck zu vermitteln, von dem geschlossenen ernsten Arbeitswillen, ocr die Frauen aller Länder verband und sie — über alle Verschiedenheiten hinweg — innerste Gemeinsamkeit fühlen ließ. Die Durchführung der Beschlüsse, die Mutter- und Kinderschutz betreffen, wurde zwei Zentralstellen (England und Deutschland) übertragen. Die Konferenz nahm einstimmig einen Antrag an, der die Gründung eines „Weltbundes jüdischer Frauen" vorschlug und betraute mit der Vorbereitung dieses „Weltbundes" die Exekutive des diesjährigen Kongresses. Deutschland wird in der Exekutive durch Frl. Bertha Pappenheim vertreten. Auf Ersuchen der Kongreßleitung sind zwei weitere Frauen jedes Landes für die Propagierung der Idee des „Weltbundes" in ihren Ländern ernannt worden. Die deutschen Delegierten haben dann Frau Paula Ollendorss« Breslau und Frau Nanny Margulies-Berlin (Frauenverband für Kulturarbeit in Palästina) gewählt. Bericht-Abende über den Wiener Kongreß wurden veranstaltet von der Ortsgruppe Berlin des J.F.B. (gemeinsam mit den zionistischen Frauenvereinen). Ferner von dem P.ropinzialverband des Jüdischen Frauenbundes Hannover (anläßlich seiner Generalversammlung in Braunschweig), den Frauenvereinen Osnabrück und Wilhelmshaven. Auf der Delegiertenversammlung des Jüdischen Frauenbundes wird über die „Weltkonferenz" und die internationalen Aufgaben, die sich daraus für den J.F.B. ergeben, referiert werden. Die Geschäftsstelle des J.F.B. für internationale Arbeit befindet sich ab 15. Oktober in der Oranienburger Straße 60 63 ber H. Karminski (Sekretärin). Es wurde bereits mit den Vorarbeiten zur Durchführung, der Resosutiou^u ftjk schütz begonnen, deren erste „die Schaffung einer mternatw- .nalcn Schutzstelle" für alle jüdischen Kinder — eheliche und uneheliche — die l a n d fremd sind", fordert. Eine orientierende Notiz über diesen Zweig der Arbeit wurde in der jüdischen Presse veröffentlicht, und ein Fragebogen, der die 7 —

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