Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1922-1923
- Issue
- Heft 8-10 (Mai 1923)
- Date
- 1923-05-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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nötigen Informationen schaffen soll, wird sowohl den interessierten Stellen in Deutschland als auch allen am Kongreß beteiligten Ländern demnächst zugehen. In Berlin fand am 4. Juni eine Vo r st a n d s sitzu n g> statt, in der vor allem über die Delcgicrtentagung des J.F.B. (siehe Programm) und die Erzichungskonferenz beraten wurde. Im Anschluß an die internationale Arbeit befaßte sich eine Sondersitzung, zu der Vertreter des Arbeitersürsorgeamtes, des Hilfsvereins der Deutschen Juden und der U.O.B.B.- Logen erschienen waren mit Vorschlägen für eine energische Wiederaufnahme der Mädchenschutzarbeit in Deutschland. Der Vorstand genehmigte ferner eine von der Stimmrechts-Kommission ausgestellte Vorschlagsliste geeigneter Frauen für die im Herbst geplanten Wahlen zum „Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden" Die Liste ist — nebst Propaganda- und Aufklärungsmaterial — den uns angeschlossenen, in Preußen befindlichen Provinzial- und Landesverbänden zugegangen. Wir bitten diese Verbände auch an dieser Stelle um genaue Prüfung resp. Ergänzung der Listen und deren Rücksendung. Der Provinzialverband für Pommern hat, unterstützt durch: Herrn Rabbiner Dr. Wiener, Stettin, in einer Eingabe an die jüdische Gemeinde Stettin die Ausstellung mindestens einer Frau bei den kommenden W hlen zum „Preußischen Landesverband" gefordert. Ueber die Entwicklung des Frauenwahlrechts in den jüdischen Gemeinden wurde gleichfalls von der Stimmrechts-Kommission berichtet, und es wurde beschlossen, diese Frage erneut aus der kommenden Delegicrtenversammlung zu behandeln, und als Unterlage für ein Referat zu diesem Thema von allen angeschlossenen Vereinen Berichte über Erfahrungen in ihren Ortsgemeinden zu erbitten. Wir bitten nochmals, den diesbezüglichen Brief der Stimmrechts-Kommission pünktlich zu beantworten. Der Vorstand beschäftigte sich wiederum eingehend mit der finanziellen Lage des „Heims des J.F.B. in Neu-Isenburg". Auch über diese Frage haben wir unsere angeschlossenen Vereine durch ein Rundschreiben näher informiert. Arbeitsberichte der Provinzialverbände Hannover und Pommern, verschiedener.Ortsgruppen und Vereine können wir zu unserm Bedauern aus Raum- und Geldmangel nicht abdrucken. Die Schriftleitung., ArbeitcrMrforgeamt äerjüMtchm OrgamMoncn Deutf®lanü$. Anschrift: Berlin lt., Buguflftraßc H/J7. In der Berichtsperiode ist die Zahl der ostjüdischen Flüchtlinge in Deutschland in außerordentlichem Maße zurückgegangen. Die Abwanderungsbewegung ging diesmal nicht nur nach Westen, sondern auch in sehr starkem Maßx in die Heimat nach Osten. Die Bewegung war zu einem großen Teil verursacht duchh die außerordentlich schlechte finanzielle Lage zahlreicher Einwanderer, durch die große Arbeitslosigkeit im 'Ruhrgebiet, ferner auch durch die Ansicht, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse im Osten ftä), in letzter Zert erheblich gebessert haben. Eine neue Einwanderung von Ostjuden ist nicht mehr zu konstatieren. Sie ist ganz minimal. Die wenigen neu hereinkommenben Flüchtlinge halten sich im allgemeinen nur ganz kurze Zeit in Deutschland auf und wandern nach dem Westen weiter ab, um dort Arbeitsmöglichkeiten zu finden. Von außerordentlicher Bedeutung für die Lage der Ostjudcn in Deutschland ist der im Ministerialblatt vom 29. 8. 1923 veröffentlichte Ausweisungserlaß des Preußischen Ministeriums des Innern vom 24. 8. 1923. Der Erlaß hebt die bisherigen Bestimmungen, also den Erlaß vom 21. 10. 1921 auf. Es ist nicht möglich an dieser Stelle die einzelnen Bestimmungen des Erlasses wiederzugeben. Es sei. nur darauf hlingewicsen, daß der Erlaß die besonderen Verfehlungen, derentwegen Ausländer aus Preußen ausgewiesen werden können, ziemlich genau umschreibt und. damit eventuellen Willkürhandlungcn einen Riegel vorschiebt. Der Erlaß unterscheidet grundsätzlich zwischen 3 Kategorien von Ausländern: , . 1. Diejenigen Ausländer, die bereits vor dem 1. 4. 1914 nach Preußen eingewandert sind. Diese Ausländer sollen grundsätzlich nicht ausgewiesen werden. Abgesehen von besonders gearteten Fällen. 2. Diejenigen Ausländer, die 4 Jahre ununterbrochen in Preußen wohnen und eine gesicherte wirtschaftliche Existenz, d. h. eine solche, die den deutschen Gesetzen und den guten Sitten nicht zuwiderläuft und die es dem Ausländer ermöglicht, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel seinen Lebensunterhalt auf ehrliche und anständige Weise zu bestreiten, Nachweisen kann. Diese Ausländer sollen in der Regel nicht ausgewiesen werden. 3. Diejenigen Ausländer, die keine 4 Jahre in Preußen wohnen, können ausgewiesen werden nach Maßgabe des Erlasses, d. y. wenn sie sich in einer im Erlaß genau beschriebenen Form lästig machen. Hierbei ist besonders wichtig, daß im Erlaß festgestellt ist, daß die Einlegung einer Beschwerde gegen die Ausweisung aufschiebende Wirkung hat. Solange die Beschwerde also nicht erledigt ist, kann die Ausweisung nicht durchgesührt werden. Besonders erfreulich ist, daß der Erlaß endlich die Institutionen des Internierungslagers zum Teil wenigstens aufhebt. Interniert können in Zukunft nur diejenigen Ausländer werden, die zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurden und wegen dieser Straftat ausgewiesen wurden. Die Ausweisungen bei Verurteilungen können nur dann erfolgen, wenn durch die Straftat oder die bei ihrer Begehung zutage getretene Gesinnung des Täters das Gemeinwohl gefährdet. Ferner diejenigen Ausländer, die wegen staatsfeindlicher politischer Betätigung in Wort und Schrift ausgewiesen worden sind. Alle übrigen Ausländer können ausgewiesen und zwangsweise abgeschoben, aber nicht interniert toerden. Die Arbeiterfürsorgcstcllen sind jederzeit besonders gern bereit, über Umfang und Wirkung des Erlasses genaueste Auskunft zu geben. Es ist dringend erforderlichdaß bei etwaigen zu unrecht erfolgten Ausweisungen, oder bei Ausweisungen, die besondere ' Härten im Gefolge haben, die nächste Arbeiterfürsorgestelle angefragt wird, damit sie eventuell unverzügliche einschreiten kann und nicht durch Versäumnis schwere Nachteile entstehen. druckr tnarlendftrfer Oerlagsanßalt und vruckerel Hermann wegner d Co., verliN'Marleodorl