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Nachrichtendienst · 1923-05-01 · Heft 8-10 (Mai 1923) · p. Seite 4

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1922-1923
Issue
Heft 8-10 (Mai 1923)
Date
1923-05-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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b) Kohlenkredit. Um den Anstalten der privaten Wohlfahrtspflege die Kohlenbeschaffung für den kommenden Winter zu ermöglichen, hat das Neichsministerium der Finanzen dem Reichsarbeitsministerium den Betrag von mehreren Billionen zur Verfügung gestellt, der zur Kreditgewährung an die Anstalten zur Beschaffung von Heizmaterial dienen soll. Die Darlehen werden unter bestimmten vom Reichsarbeitsminijsterium aufgestellten Voraussetzungen von der Hilfskasse ge-" meinnütziger Wohlfahrtseinrichtungen G. m. b. H. in Papiermark oder in Kohle gewährt. Um die Höhe der erforderlichen Kredite festzustellen, ist durch die Hilfskasse eine Umfrage an alle Anstalten wegen des Kohlenbedarfs gemacht worden. Da die Summe naturgemäß bei weitem nicht ausreicht, um alle Bedürfnisse zu decken, sollen nur die lebensnotw e n d i g st e n Anstalten bedacht werden. Durch die Landesbezw. Provinzialvertretungen, denen die Spitzenverbände angehören, wird in aller Kürze in gemeinsamer Beratung festgestellt werden, welche Anstalten den Provinzen bezw. den Ländern unbedingt erhalten werden müssen; gleichzeitig wird dann über die Höhe der auf sie entfallenden Kredite entschieden werden. c) Kleinrentner fürsorg e. Im August 1923 hat das Reich wiederum' nach § 6 Ziffer 3 der Richtlinien für die Kleinrentnerfürsorge vom 9. Mai 1923 Mittel für die Kleinrentnerfürsorge zur Verfügung gestellt, und zwar wurde zur Unterstützung der in jüdischen 'Altersheimen und Anstalten untergebrachten Kleinrentner ein Betrag von 2 Milliarden Mark für Kreditgewährung festgesetzt. Dieses Geld ist unserem Konto bei der Hilfskasse gemeinnütziger Wohlfahrtseinrichtungen überwiesen und wertbeständig angelegt worden. Nachdem durch cm Rundschreiben festgestellt ist, wieviel Kleinrentner in den einzelnen jüdischen Altersheimen verpflegt werden, kann in den allernächsten Tagen die Kreditgewährung aus dieser Zweimilliardenbeihilfe erfolgen. 4. Leistlinge» von Privatorganifationen a) Durch den Zentralausschuß für die Ausland s h i l f e konnten in der Berichtszeit die nachfolgenden jüdischen Heime bedacht werden: das Jüdische Flüchtlingsheim in Berlin: 1 Waggon Kartoffeln; aus einer Spende der Deutschen in Texas: das Heim des jüdischen Frauenbundes in Neu-Isenburg, das Zentral- Mädchcn- und -Waisenheim in Ems und das israelitische Kinderheim, Diez/Lahn: je 1 Sack Reis; aus einer Spende aus Rochester, vermittelt durch das Central-Committee New-Aork: das jüdische Genesungsheim Lehnitz: 2 Kisten Milch, 1 Kiste Zucker, 1 Kiste Reis; die Altersversorgungsanstalt Breslau: 2 Kisten Milch, 2 Kisten Zucker, 1 Sack Mehl; ans einer Spende des Central-Committee New^-Zork: dir jüdische Kinderheilstätte Kreuznach: 5 Kisten Milch, 1 Faß Kakao; aus einer Spende aus Holland, .New-Aort, Barcelona, Außig, Zürich: der jüdische Mädchenklüb Berlin 540 000 Mark; aus einer Spende der Leser eines amerikanischen Blattes: das israelitische Waisenhaus Dinslaken: 1 Sack Mehl, 3 Kisten Milch; das israelitische Altersheim für Westfalen, Dortmund: 5 Kisten Milch; aus einer Spende aus Bussum, Holland: das israelitische Erziehungsheim Breslau: 1 Ballen getragene Kleider; aus einer Spende der Frau des Deutschen Gesandten, Havanna: die Zentralwohlfahrtsstelle 4 824 743 Mark für Erholungsfürsorge für Mittelstandskinder aus The save the Children Fund: das Mütter- und Kinderheim des Frauenvereins der Berliner Logen: 5 Dollar. Aus der Tätigkeit der Mittel stellen. Die Arbeitsgemeinschaften der von dem D.Z.A. gebildeten Mittelstellen zur Weiterleitung von ausländischen Liebesgaben an die Anstalten sind fast überall nunmehr in Tätigkeit getreten. Unsere Vertreter müssen Sorge tragen, zu den Sitzungen hinzugezogen zu werden. Berichtet würde von folgenden Verteilungen: Mittelstelle Pommern: aus der Reichsprasidentenspende erhielt das israelitische Waisenhaus Stettin: 500000 Mark; die israelitische Fürsorge-Erziehungsanstalt Repzin: 1000000 Mark. Mittelstelle Schlesien: das israelitische Waisenhaus, Breslau: 1000000 Mark; das Kleinkinderheim Breslau 1000000 Mark. Mittelstelle Brandenburg: aus ausländischen Spenden erhielt: das Heim für geistig zurückgebliebene Kinder in Beelitz l5 Dollar; das jüdische Genesungsheim Lehnitz 15 Dollar. ' Mittelstelle Sachsen: aus der Reichspräsidentenspende erhielt das Jüdische Kindergenesungsheim Elmen 500000 Mark. * Mittelstelle Köln: das israelitische Waisenhaus Köln: 261250 Mark; das israelitische Waisenhaus Dinslaken: 252 258 Mark; die israelitische Kinderheilstätte Kreuznach: 6 Dollar. Mittelstclle Düsseldorf: aus der Chicagospende erhielt: das Waisenhaus Dinslaken: 1,02 Dollar; die israelitische Altersversorgungsanstalt, Elberfeld: 1,02 Dollar. b) durch das Rote Kreuz. Aus den durch das Rote Kreuz verteilten Auslandsliebesgaben wurden folgende jüdische Heime bedacht: Berlin: Altersversorgungsanstalt der jüdischen Gemeinde: 1 Kolli Konserven; Hospital der jüdischen Gemeinde: 1 Kolli Konserven; jüdische Blindenanstalt, Berlin: 1 Kolli Konserven: Johanna-Heim: 1 Sack Zucker. Beelitz: Jüdische Erziehungsanstalt für geistig zurückgebliebene Kinder: 30 Dollar. Cassel: Jüdisches Waisenhaus: 5 Dollar. Eniden: Israelitisches Waisenhaus: 10 Dollar. Elmen: Jüdisches Kindergenesungsheim: 10 Dollar. Halbe: Landjugendheim: 15 Dollar. Hannover: Kinderheim der Heinemann-Stiftungen: 15 Dollar. Kissingen: Israelitische Kinderheilstätte: 2 Dollar. Lehnitz: Israelitisches Genesungsheim: 30 Dollar. Marburg: Israelitisches Schüler- und Lehrlingsheim: 1 Sack Reis. München: Kinderheim der israelitischen Jugendhilfe: 4 Dollar. Norderney: Israelitisches Kinder-Erholungsheim: 10 Dollar. Neu-Isenburg: Heim des jüdischen Frauenbundes: 1 Sack Reis. Paderborn: Jüdisches Waisenhaus: 1 Sack Reis. Wolfratshausen: Jüdisches Landheim: 1 Sack Reis. In den letzten Tagen hat das Deutsche Rote Kreuz aus einer amerikanischen Dollarspende der Zentralwohlsahrtsstelle den Betrag von 750 Dollar für Einzelsürsorge des verarmten Mittelstandes zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgt in aller Kürze an alle jene Städte, die nicht bereits durch Wohlfahrtsausschüsse Mittel für gleiche Zwecke vom Deutschen Roten Kreuz erhalten haben. 5. Fürsorge für bestimmte Landesteile und bestimmte Vevölkerungskreise. a) Fürsorge für das besetzte Gebiet. Bei der Verteilung der Mittel zur Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen durch das Reichsarbeitsministerium wurde den vor Inkrafttreten des § 61 des Finanzausgleichsgesetzes (f. 'S. 2) geltenden Richtlinien entsprechend ein Betrag von insgesamt 64 Millionen an die besonders notleidenden jüdischen Anstalten im besetzten Gebiet durch die Z.W.St. weitcrgeleitet. Das deutsche Volksopfer hat als Ergänzung dazu aus dem Sammelergebnis Anstaltsinsassen unterstützt, die durch die Entwicklung der letzten Zeit unter besonderer Not zu leiden hatten. Unter den Arbeitsgebieten des Deutschen Botksopfers steht an erster Stelle die Kinderfürsorge. Sie ist der Zentral st ellefürdieKin der hilfeimNhei n - und Ruhrgebiet übertragen, deren Arbeitsausschuß die Z.W.St. angehört. Mittel werden ans dem Volksopser 4

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