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Nachrichtendienst · 1923-02-01 · Heft 5-7 (Februar 1923) · p. Seite 14

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1922-1923
Issue
Heft 5-7 (Februar 1923)
Date
1923-02-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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stehen in erster Reihe den mit der Ausführung der Fürsorge- »rziühung tu den deutschen Bundesstaaten betrauten Behörden zur Verfügung und werden von diesen ohne weiteres in ollen einschlägigen Fällen in Anspruch genommen, so daß der Charakter von für das ganze Reich bestimmten Anstalten für Leide Institute im vollsten Umfange zutrifft. Die Kommission für die Fürsorge-Erziehung Leim Deutsch-Israelitischen Gemeindebund, von der beide Anstalten ressortieren und an die alle uschriften (Adresse: Berlin W. 35, iSteglitzertraße 91) zu richten sind, hat sich aber das Recht der Aufnahme privater Zöglinge Vorbehalten. Mit Rücksicht auf die geringe Zahl der verfügbaren Plätze, vor allem aber aus disziplinarischen Rücksichten, empfiehlt es sich, nur in Ausnahmefällen, etwa, wenn das vom Fürsorge-Gesetz überschrittene Höchstalter von 18 Jahren überschritten ist, oder wenn die familiären Verhältnisse eine Vermeidung des gesetzlichen We^sts erzwingen, einen Antrag auf private Aufnahme zu stellen. Entsprechend dem strengen Charakter der Anstalten sind diese mehr für die schwereren Fälle von Verwahrlosung, die Lei den Knaben sich vorwiegend in Eigentumsvergehen und Neigung zum Umhertreiben, bei den weiblichen Zöglingen in sittlichen Verirrungen äußern, geeignet, weniger dann, wenn es sich nur um die Gefährdung unbescholtener JugeMicher durch ihre eigenen, zur Ausübung der elterlichen Erziehungspflicht aus sittlichen oder intellektuellen Gründen ungeeigneten Angehörigen handelt. Auch für diese, von den Fürsorge-Gesetzen mit umfaßter private Unterbringung erheischenden Fälle ist die Fürsorge-Erziehungs-Kommission des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes zuständig, die zur Erfüllung dieser bei dem großen Mangel an passenden Familien besonders schwierigen Aufgabe auf die Mitwirkung aller an Versorgung hilfsbedürftiger jüdischer Kinder intercfftcrten Stellen angewiesen ist. Ein Unterschied hinsichtlich der Nationalität wird von der Fürforge-Erziehungs-Kommission nicht gemacht. Der prozentuale Anteil der im Auslande Geborenen ist infolge der zunehmenden Einwanderung aus denjenigen sozialen Kreisen, die erfahrungsmäßig die größte Zahl der Fürsorge-Zöglinge stellen, ständig gewachsen, zurzeit-stellt sich der Prozentsatz der Ausländer in Repzin auf 34 %, in Cöpcnick auf 31 %. In finanzieller Beziehung bilden die Anstalten eine schwere Belastung des D.J.G.B., insofern nicht nur die behördlichen Pfl^sähc der Preissteigerung nachhinken, sondern auch die Zahlung halbjährlich postnumerando erfolgt. Eine Reform ist in dieser Beziehung angebahnt, indem Vorschüsse verlangt werden. Bei alledem würden die Anstalten nicht weiter bestehen können, wenn ihnen nicht größere Zuwendungen, die ihnen wiederholt zuteil geworden sind, — besonders ist die Zuwendung der „Joint-Spende" hervorzuheben — aber auch Geld und Natnralienspenden von öffentlichen Stellen, wie von Privaten, auch weiterhin zufließen würden. a) Repzin. Die von dem Ehepaar Eugen und Amalie Roscnstiel dem Gemeindebunde geschenkte Anstalt befindet sich 12 Kilometer von Schivelbein entfernt. Das Anstaltsgebäude ist ein ehemaliger Herrensitz, dazu gehören 30 Morgen Garten, Wiese und Ackergelände, so daß für die landwirtschaftliche und gärtnerische Vorbildung der älteren Zöglinge Gelegenheit geboten ist, auch der Ertrag der Landwirtschaft kommt dem Verpflegungsfonds zu Gute. Andererseits erwachsen aus der ländlichen Lage der Anstalt Schwierigkeiten für eine finanziell nutzbringende Beschäftigung der Zöglinge. lieber die territoriale Verteilung der Belegschaft beider Anstalten seit ihrer Begründung gibt die nachstehende Tabelle Auskunft. Frequenz der Fürforgeerziehungsanstaltcn des D.J.G.B. in Repzin und Cöpcnick und Herkunstsprovinz der Zöglinge. Frequenz 1902 bis 1923. Repzin (gegr. 1902) Cöpcnick (gegr. 1903) 531_ 242 Herkunstsprooinz: Ostpreußen 23 6 Westpreußen 19 4 Berlin 181 112 Vrandelchurg 32 16 Pommern 5 — Posen 17 4 Schlesien 56 31 Sachsen 5 — . Schleswig-Holstein 5 — Hannover 13 7 Westfalen .21 7 Hessen-Nassau 48 19 Rheinprovinz Freistaaten: 53 16 Bayern 10 5 Sachsen ' 8 1 Württemberg 1 1 Baden 6 4 Hessen 4 — Oldenburg — 1 Mecklenburg-Schwerin 2 — Lippe-Detmold .1 — Elsaß-Lothringen 1 — Hamburg 14 ' 5 Bremen 2 527 — 239 Ausland: Dänemark — 1 Aegypten — 1 Pollen 3 — Rußland 1 — Schweiz — 4 531 1 3 24 zurzeit befinden sich in den Anstalten Repzin ' Cöpeiück schulpflichtige Zöglinge 25 — schulentlassene Zöglinge 35 60 22 Ostpreußen 3 — Grenzmark 1 — Berlin 29 10 Brandenburg 1 — Pommern 2 1 Schlesien 5 5 Hannover 2 — Westfalen 3 — Hessen-Nassau - 2 1 Rheinprovinz ‘ 6 ' 4 Bayern 2 — Sachsen 1 — Baden ' — ' 1 Mecklenburg-Schwerin 1 — Hamburg 1 — Ausland: Polen 1 60 — 22 Die Anstalt bietet Raum für 60 Insassen und ist fast immer voll belegt. Die Zöglinge zerfallen in 2 durch alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getrennte Gruppen: die Schulpflichtigen und die älteren Burschen. Die ersteren, durchschnittlich % der Gesamtfrcquenz werden in der als einklassige Volksschule anerkannten Anstaltsschule durch einen Lehrer unterrichtet. Den Religionsunterricht erteilt der Erziehungsinspektor. Die behördlichen Jnspektionsberichte lauten sehr günstig. Die älteren Burschen erhalten Fortbildungs- Unterricht und religiöse Unterweisung durch den mit der Anstaltsleitung betrauten Erziehungsinspektor, dessen Frau dem Hauswesen vorsteht. Da der Zweck der Erziehung neben 14

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