Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1922-1923
- Issue
- Heft 5-7 (Februar 1923)
- Date
- 1923-02-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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durch Vermittlung der LiMdes- und örtlichen Zentralstellen. (Näheres vergleiche nachstehend unter B!) V) Besonderes. I. Bedürftigkeit. a) In erster Reihe sollen die Mittel zur Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse der in Not befindlichen Anstalten dienen, und zwar durch Beschaffung von Lebensmitteln, Wäsche, Heizungsmaterial, Durchführung einer angemessenen Besoldungsregelung, Deckung besonderer Fehlbeträge usw. . ’ . 6) Dabei ist gemeinsam mit der Äitung der Einrichtungen .überall, wo dies erforderlich ist, eine rationelle Wirtschaftsführung 'auf Grund einer einheitlichen Unkostenberechnung zu beraten und durchzuführen. Hierbei soll insbesondere auf die Heranziehung aller zu Leistungen von Pflegegeldern usw. verpflichteten Stellen, unter Wahrung des Charakters der Wohilfahrtseinrichtungen, auf eine angemessene Festsetzung der Pflegesätze, eine günstige Anlegungder Vermögenswerte geachtet werden. c) Ferner ist die bestmögliche Ausnützung aller vorhandenen Einrichtungen herbeizuführen. Insbesondere durch volle Ausnutzung aller vorhandenen Plätze, Ausgestaltung und Ausbau der Einrichtungen und Betriebe zu möglichst produttiver Tätigkeit. (Handwerkslehrstätten, Land- und Hauswirtschastlichen BetriÄen, Verwendung als Ausbildungsstätten zur Ausbildung von Erziehungspersonal.) Nicht genügend ausgenutzte Anstalten uno Einrichtungen sollen gegebenenfalls zusammengclegt und die frei werdenden Räume und Mittel für andere verwandte dringende neue Sozialaufgaben, insbesondere Erziehuugsaufgabeu, verwendet werden. Es kommen u. a. besonders in Frage Anstalten für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche, für schulentlassene gefährdete Mädchen, für erwerbsbeschrankte Jugendliche, sowie Einrichtungen zur Ausbildung in der Haus-, Garten- und Landwirtschaft, Heime zur Aufnahme und Erziehung von Flüchtlingskindern, Einrichtungen für Kinder mit körperlichen und psychischen Fehlern. II. Zweckmäßigkeit. a) Bei der Frage nach der Zweckmäßigkeit der Einrichtung ist zu berücksichtigen, ob sie einem tatsächlich vorhandenen, gegenwärtigen Bedürfnis entspricht. Von den bereits vorerwähnten Gesichtspunkten abgesehen, ist dabei auch die Möglichkeit einer Ausgestaltung der Einrichtung durch Uebernahme oder Angliederung einer anderen notwendigen sozialen Aufgabe (w. u.) zu berücksichtigen. Als Beispiel einer solchen Angliederung sei die Verbindung einer Haushaltungsschule mit einer Mädchen-Erziehungs-Anstalt genannt. -b) In allen Fällen ist die Beseitigung aller Einschränkungen zu erstreben, welche die Herkunft (Reichs-, Landes-, Provinz- und örtliche Angehörigkeit), die Abstammung und Familienverhältnisse insbesondere von Kindern und Jugendlichen (eheliche Abstammung, Halbwaisen, Vollwaisen, Bevorzugung der Vaterlosen) betreffen. Zu bekämpfen ist der Ausschluß schwer erziehbarer und Leicht anormaler Kinder, die sich nicht für Familienpflege eignen oder für die Unterbringung in einer unserer Einrichtungen nicht in Betracht kommt. III. Sozialpolitischer Wert. Bei der Beurteilung des sozialpolitischen Wertes der Einrichtungen soll vor allem Rücksicht darauf genommen werden, in wieweit sie den besonderen soziologischen Verhältnissen der Juden bereits entsprechen oder nach dieser Richtung hin ausgestaltet werden können. (Z. B. Minderung des Geburtenrückganges, Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit, Ausbildung zu wertvollen Berufen usw., Durchführung der unter BI bezeichneten neueren sozialen Aufgaben.) Dabei sollen in erster Reihe Anstalten berücksichtigt werden, deren Erhaltung und Ausbau durch die Güte ihrer pädagogischen und wirtschaftlichen Leitung besonders gerechtfertigt erscheint. Reichsausschuß der jüdischen Gemeinden Deutsch ands zur Verteilung von Auslandsspenden. Mitglieder des weiteren Ausschusses: Eugen Caspary,. Vorsitzender, Zentralwohlsahrtsstelle der' deutschen Juden. Dr. Gipgsrivd Moses, Zentralwohlsahrtsstelle der deutschen Juden. Dr. Jsmar Freund, Preußischer Landesverband. Hugo Blankenburg, vom Vorst, d. jüd. Gemeinde Berlin, Preußischer Landesverband. Dr/ Sandler, vom Vorstand der jüdischen Gemeinde Berlin, Preußischer Landesverband. Rechtsanwalt Dr. Klee, Repräsentant d. jüd. Gemeinde Berlin, Preußischer Landesverband. Professor Dr. Türk, Repräsentant d. jüd. Gemeinde Berlin, Preußischer Landesverband. M. A. Loeb, Repräsentant der jüdischen Gemeinde Berlin, Pre ßischer Landesverband. A. Lewit, Repräsentant der jüdischen Gemeinde Berlin,' Preußischer Landesverband. Rabbiner Dr. Meyer Hildesheimer, Bund-der gesetzestreuen jüdischen Gemeinden. Rechtsanwalt Dr. Strauß, München, Bayerischer Landes-, verband. Dr. Mayer, Frankfurt a. M., Synagogen-Gemeinde Frankfurt a. M. für Süd-West-Deutschland. Dr. Werner Senator, Joint Distribution Committee. Mitglieder des engeren Arbeitsausschusses: ' Eugen Caspary, Vorsitzender. Dr. Meier-Hildesheimer, Schatzmeister. Dr. Siegfried Moses. Dr. Jsmar Freund. Dr. Werner Senator. Sachverständiae: Rechtsanwalt Dr. Lamm (WohlfahA^amt der jüdischen Gemeinde, Berlin). - Dr. OUendorff (Obermagistratsrat,' Jugendamt der Stadt Berlin). Rechtsanwalt Dr. Philipsborn (Bund der jüdischen Kranken- und Pflogeanstalten Deutschlands). Frau S. Wronsky (Archiv für Wohlfahrtspflege). Geschäftsführung: Zentralwohlsahrtsstelle der deutschen Juden. 2 entralu) oölfaör tsftellc der deutschen Juden. Beftftäftsflelle: Berlin C.2, Kofentfraße 2/1. wirtschaftliche furforge für das besetzte Gebiet. 0) durch das Reich. Durch den Nachtragshaushaltsetat des Reichsarbeitsministeriums sind im Februar zur Unterstützung gemeinnütziger Anstalten 300 Millionen nachgefordert worden, die bestimmungsgemäß für Anstalten des alt- und neubesetzten Gebietes — einschließlich Einbruchsgebiet — verwendet worden sind. Der Betrag von zirka 5 Millionen, der auf die Zentralwohlsahrtsstelle der deutschen Judell als Spitzenorganisation der jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland daraus eutfiel, wurde an 16 Anstalten in den in Betracht kommenden Gebieten in Preußen, Bayern, Hessen weitergeleitet. In der folgenden Zeit sind nun auch Teile Badens Einbruchsgebiet geworden, so daß aus einer zweiten Zuwendung des Reichsarbeitsministeriums zur Behebung der besonderell Notlage der gemeinnützigen Anstalten im alt- und nenbesctzten Gebiet, von der auf die Z.W.St. 82 Millionen entfielen, 22 Anstalten bedacht worden sind. Der ganze vom Reichsarbeitsministerium ausgeschüttete Betrag beträgt 5 Milliarden. Die Verteilulig erfolgte nach den bisherigen Richtlinien, so daß die Wohlfahrtsverbände insgesamt fünf Zehntel des Betrages erhielten. Die Mittel sollen vor allem mit Hilfe des W irisch a s t s b u n d e s für eine Textilversorgung und Lebensmittelbeschasfung der Anstalten verwendet werden. Eine Besprechung über Fragen der Wohlfahrtspflege im besetzten Gebiet wurde vom ReickMrbeits- 2